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ganz »erkauft, obschon ihnen laut Spruch vou 15-94 deren halber Theil zugehöre; sie verlangen deß-Versicherung. Beim Artikel betreffend Hagen, Jagen, Fischen, Birsen, Schießen behauptenBiel, daß sie stets diese Rechte geübt haben und daß ihnen selbe auch durch den Vertrag von 15,94^Zespvvchen worden seien. Artikel betreffend Zoll im Erguel, Zehnten zu Plentsch und Füglis-lal. Hier beschweren sich die von Biel über den Auskauf, indem ihnen diese Gerechtigkeiten nicht um 10,000^°>wn feil wären; Bern erwidert, es sei im Spruch von 15,94 zum Auskauf erkannt worden und es lasse^ diesem Spruch und beim Vertrag der X Orte verbleiben. Artikel betreffend Schazung. Die vonHab ^ s^ davon befreit seien und daß sie nie weder Schazung noch Türkensteuer, Teilen u. dgl.
geben müssen; Bern will am Spruch von 1994 festhalten, den Biel angenommen. Beim Artikel be-kpmd Propst ei St. Immer erklären die Gesandten von Biel, daß sie stets die halbe Nuzung in derselbenhaben so wie die Collaturen, Gerichts-, Zug- und Ehesachen, und wünschen in diesem Punkt beim^ uich von 1.994 zu bleiben; die bischöflichen Gesandten dagegen wollen beim Tauschlibell bleiben und an derOue Erkanntniß nicht gebunden sein; Bern will beim Spruch von 1594 bleiben. Über den Artikel desWährschaft-Tragung betreffend, streiten die bischöflichen und bernischen Gesandten. Über'^Artikel bezüglich Gerichtsstand der gelegenen Sache beschweren sich die von Biel, indem ihreaußerhalb der Stadt und außer ihren Märchen liegen und die davon verfallenden Bußen eine derch einnahmen der Stadt seien und indem es ihnen gar ungelegen wäre, solche, welche ihnen darin SchadenZoll'^"' Gerichten suchen zu müssen; sie beschweren sich über die Übergabe Ergnels, indem sie den
. Anderes daselbst besizen, und daß ihnen die Bußen von Übertretern der Waldordnnng abgesprochenlibel/"' wünscht beim Ausspruch der X Orte zu verbleiben, die bischöflichen Gesandten aber beim Tansch-daß Artikel Herausgabe von Briefen und Siegeln verlangen die bischöflichen Gesandten,
g. Briefe über Erguel sollen cassirt werden, wie Bern versprochen habe; die Gesandten von Bern berufens ihre Erklärung von gestern. — Bei Verlesung de? Vertrags der X Orte von 1002 greifen die Ge-^ Bischofs heftig den 1. und 3. Artikel an, betreffend Bestätigung der Freiheiten derer von Bieln. ^ Bieyeramt; die Bieler finden einen Widerspruch im Tauschlibell und im Spruch von 15,94; diewollen vernehmen, was für Mittel vorgeschlagen werden, jedoch dem Libell, den Ver-lan Baden und Bern und ihrer Reputation unbeschadet. — Da es ziemlich spät geworden, will^ salzenden Tags die Verhandlungen fortsezeu, inzwischen sollen die vom Bischof bezeichneten Schied-sich^" bischöfliche» Gesandten, und die von der Stadt Bern ernannten mit den bcrnischeu Deputirten^ "»terrcden und von ihnen vernehmen, ob sie sich zu vermittelnden Vorschlägen verstehen können. Manlvird^^^s^ls nichts ausrichten können, indem keine Partei vom Tauschlibell weichen will. Demnach^ beschlossen, den ganzen Handel laut Abschied zu Baden ans künftige Jahrrechnung vor die XII Orte zu^esci^'' Sinne, dort rechtlich darüber zu entscheiden, sondern sich zu unterreden, was inlvcrd Handel weiter zu thnn sei, damit allen drei Parteien geholfen und Unfrcundschaft verhütet
sa^^^ Zuschrift vom 12. Juni (alt. Kal.) berichtet der Zürcher Äadtschreibcr Hans Georg Grebel an den Basler Gc-cep, ' ^'eronymus Mcntelin„Der Herr Stadtstbryber zn Solothnrn vnd Ich habent nach üiverm Verreiße» vnsere Con-einanderen conseriert vnd glychwol Inn der substaich fast zcsainen stimend aber doch Inn der forin vnd warten""lllychheit befunden, Also dz nit wol müglich gewesten ivere, Inn so kurher Zyt vst beiden allein eins zemachen.