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December 1605.
Bezahlung der Schulden seines Vorgängers, des Grafen von Tournon, mitbrächte, so will man alsdann ^ihm so sprechen, wie es zu Beförderung der Sache am zwekdienlichsten sein wird. «. Der Abt vo»Gallen beschwert sich gegen Zürich, das, entgegen seinen Freiheiten und altem Herkommen, sich Eingriffe >"Ehesachen, namentlich betreffs der Ehegerichte, erlaube, und bittet um Beistand. Wird zur Instructions"''theilung auf nächste Tagsazung in den Abschied genommen, unter Zusicherung, daß man ihn bei seinenheiten und Abschieden schüzen werde. «I. Es waltet immer noch ein Anstand zwischen dem französischen A>>"bassador und den mit Spanien Verbündeten Orten und Zugewandten über die mayländische Declaration.reits haben sich einige Orte mit dem Ambassador verständigt, die andern aber entwerfen auf Ratificationeine unschädliche Erklärung und theilen sie Freiburg und Solothurn abschriftlich mit, mit der Bitte, dieselbe,im Fall der Bestätigung durch die Obrigkeiten, dem französischen Ambassador genehm zu machen. SclMkann nicht dazu stimmen und nimmt es in den Abschied. Die Gesandten von Freiburg und Solothurn sicherihre Mitwirkung zu, äußern aber, daß wenig Erfolg zu erwarten sein dürfte, wenn die Declaration nicht d"von Freiburg gegebenen gleichförmig sei. (Beilage 26). v. Landvogt von Mentlen von Uri eröffnet i>"Namen des spanischen Ambassadors, Alfonso Casale, und des mailändischen Gubernators, Graf von Fuentes,man sehe offenbar, daß im Schild geführt werde, die Freundschaft zwischen dem König und den mit ihm v"'kündeten katholischen Orten zu zerstören; sie sollen sich aber durch die Verführer nicht irre machen lasse"'sondern bedenken das ewige Heil, des Vaterlandes Wohlfahrt, ihre Freiheit und was im Jahr 1587 Z"^Erhaltung des katholischen Glaubens und beider Stände Land und Leute zwischen ihnen abgeschlossen worde"sei, und wohl erwägen, welch' großer Unterschied zwischen den beiden Bündnissen mit Frankreich und Spa»>e"bestehe; denn der König von Spanien verpflichte sich nicht allein zu Hülfe mit Geld und Mannschaft, sond"'"sichere ihnen auch alle seine Macht und Vermögen zu im Fall der Noth und besonders wenn es den kath»l>scheu Glauben betreffe; was sie dagegen von Frankreich zu erwarten haben, das mit den evangelischen O^e"eben so gut im Bündniß stehe als mit ihnen, habe die Erfahrung genügend gezeigt; der König erwarte dahcbman werde es nicht dahin kommen lassen, daß etwas wider diese alte Freundschaft vorgenommen werde. 6>e"Vortrag wird in den Abschied genommen, k. Freiburg dankt für den in den Geschäften mit Bern unddem Bischof von Basel bisher erwiesenen Beistand und beschwert sich über ehrverlezeude Schmähungen,suche es wegen der französischen Declaration sich von den V Orten zu söndern und als habe es bei derwünschten Theilung mit Bern das zeitliche Interesse der Religion vorgezogen u. d. gl.; es verlangt, daßdie Schmäher nenne, damit es zur Rettung seiner Ehre gegen dieselben procediren könne, und wünscht, d"»die Gesandten auf nächste Tagsazung mit Vollmachten versehen werden, das Theilungsgeschäst endlich ei>»""zu erledigen. Antwort: Wenn man die Schmäher zu nennen wüßte, würde man sie bestrafen, im Übrige"werde man Freiburg ehrlich beistehen, erwarte dagegen seinen Gegendienst in gegenwärtigen Geschäften.Der Nuntius vermeldet des Papstes Gruß und gnädiges Anerbieten und berichtet, daß nunmehr die Best^''gung des Bischofs von Wallis erfolgt sei; er hat große Hoffnung, derselbe werde viel Gutes ausrichten. ^Auf das Begehren des Abtes Bernhard von St. Gallen wird ein Schreiben an die Stadt St. Gallen erlasse"'sie möchten den Unterthancn des Abtes, wenn sie mit Kreuzen in's Kloster kommen, keine Hindernisse in de"Weg legen, l. Schwyz, Unterwalden, Freiburg und Solothurn bewilligen Luccrn Fenster und Wappe"das neue Rathhaus. k. (S. u. Thurgau).