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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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747
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Juni 1605. 747

Obwalden. Z u g. Hans Jakob Stocker, Ammann; Andreas Jten, des Raths. Glarus. Heinrich Schwarz,^"dainmann; Melchior Marti, des Raths. Basel. Hieronymus Mäntelin; Theodor Rnssinger, beide desNaths. Freiburg. Johann Meyer, Schultheiß; Hauptmann Hans Wild, des Raths. Solothurn. HansJakob vom Staat, Stadtvenner und des Raths. Schaffhausen. Heinrich Schwarz, Bürgermeister.Appenzell. Johann von Heimen, Landammann, von Jnner-Rhoden; Paulus Gartenhauser, Landammann,Außer-Rhode».

l». Nach Erstattung des eidgenössische» Grußes macht Bürgermeister Bräm die Anzeige, daß die III BündePH entschlossen haben, die zu Moyland aufgerichtete Capitulation anzunehmen und zu besiegeln, sofern sie;erheit erhalten, daß die Festung auf einen bestimmten Termin geschleift werde. Hierauf wird beschlossen:e>l die Bündner schon öfters Wankelmuth gezeigt und etwas versprochen haben, das sie bald darauf wiederperwarfen, so sollen sie nunmehr die fraglichen Artikel ratificiren und besiegeln, und das Instrument bei einem"pH zu bestimmenden Ort der Eidgenossenschaft hinterlegen; dann soll eine Gesandtschaft im Namen der XIII"e an den Grafen von Fuentes, und wenn das nicht genügt, an den König von Spanien selbst mit ange-messener Instruction abgefertigt werden, um die Ratificirnng zu melden und dringend zu bitten, daß zu Ehrenganzen Eidgenossenschaft die Festung abgebrochen oder wenigstens ein Termin hiefür bestimmt werde. Er-P dann entsprechende Antwort, so soll das besiegelte Instrument dem Grafen zugestellt werden, wäre aberppder Verhosfen keine Versicherung erhältlich, so sollen die III Bünde zu nichts verbunden sein; dann aberM'p man durch andere Mittel ihnen zu helfen suchen, jedoch ohne Gewalt anzuwenden, indem aus wichtigenrunden Niemand gesonnen ist, deßwegen Krieg anzufangen. Der König von Frankreich soll unter Nachweis,. die Capitcl mit Moyland dem Bündniß zwischen ihm und den III Bünden gar keinen Eintrag thun, er-^) werden, dieser Sache kein Hinderniß in den Weg zu legen. Der französische Ambassador von Caumartin,^ ^sem Beschluß durch einen Ausschuß in Kenntniß gesezt, erwidert, daß er mit Bedauern sehe, wie wenigm König respectirt werde; er wäre, wenn man ihn darum angesucht hätte, bereit gewesen, mit den Eidgenossener diesen Handel zu berathschlagen und ihn zu einem erwünschten Ziele führen zu helfen; nun aber, da'esicht geschehen sei, könne er die Ratification der Capitulation mit Moyland nimmer gutheißen, indem^ den, Bündniß mit Frankreich widerstreite. Er berichtet ferner, er habe neuerdings vom König den BefehlM^ten, den III Bünden, sofern sie jene Capitulation ohne Veränderung besiegeln würden, den Bundesbrief^"uszugeben, indem der König alsdann an ihrer Treue zweifle. Auf der Tagsazung im November sei denBünden abgerathen worden, eine schriftliche Erklärung über die Capitulation abzugeben; von diesem werdeW auch geschwiegen und so werde die Sache je länger je schlimmer. Die Gesandten suchen hierauf zu wider-en, daß die zwei Bündnisse einander beeinträchtigen; sie versichern, daß man entschlossen sei, alles treu undmtlich zu halten, was dem König versprochen worden; sie glauben persönlich, daß die Eidgenossen wederw König noch jemand Anderm je Anlaß zu Mißtrauen gegeben, indem sie bei allen ihren Handlungen stets'pp eidgenössischer Aufrichtigkeit gehandelt haben; sie stellen in Abrede, daß im Abschied vom November sostehe, N)ie der Ambassador behaupte. Auf seinen Wunsch wird ihm eine Abschrift jenes Abschiedes mit-Hetheilt. Am folgenden Tag werden Zuschriften an den König von Frankreich und an die Herrschaft Venedig"iworfen und jedem Ort in den Abschied gegeben, worin erläutert wird, daß die mayländische CapitulationBündnissen mit den III Bünden nicht im mindesten entgegen sei. Seinen Consens hierüber soll jedesan Zürich schiken, damit es die Missive erlassen kann. Dem Ambassador von Caumartin, der am fol-