734 März 1605.
der Boten von Zürich und Bern, welche stets die dortigen Protestanten besuchen, ein wachsames Auge HabelsSobald man über jene Schmähreden nähere Erkundigungen eingezogen hat, will man die Frevler durch eineGesandtschaft berechtigen lassen. Dabei wird Luccrn ersucht, in Betreff der Hülfspriester, Studenten und derkatholischen Bücher das Nöthige zu besorgen. An das Domcapitel und den Landrath wird wegen des Abschiedvon Bisp und der Reformation nochmals geschrieben und Uri beauftragt, Kundschaften über jene Schmähunge»aufzunehmen und nach Lucern zu schiken, ferner dem Kapuzinerguardian daselbst, Pater Angelus, der nächstesnach Rom reisen wird, die nöthigen Instructionen mitzugeben in Betreff des Bischofs von Wallis und Boll-ziehung des Visper Abschiedes und Bestätigung der vierzehn schwäbischen Pläze im eidgenössischen Collcgim»zu Mayland zu Gunsten der katholischen Orte, damit man einige derselben an Wallis abtreten könne. It. (S'u. Thurgau). I. Weil verlautet, daß sich Zürich mit seinen Unterthanen ernstlich rüste, soll jedes Ort wachst»'sein. »«. (S. u. Lauis). «. Betreffs der Studcutenpläze in Mayland will man hinsichtlich der deutsche»die Unterhandlungen mit dem Papst durch die nächstens dahin reisenden Kapuziner einleiten und wegen derandern mit dem Ambassador Casale sich besprechen. «». Im Namen und aus Auftrag des Abts von St. Galle»bittet der Landvogt im Rheinthal, Venner Kloos von Lucern, ihm mit Rath und Schirm beizustehen, indei»der König von Frankreich es ungnädig aufgenommen habe, daß er mit den mit Spanien verbündeten katho-lischen Orten in die neulich mit Mayland erneuerte Capitulatiou eingetreten sei. Das wird in den Abschiedgenommen und dem Abt freundlich zugeschrieben, unter Mittheilung der hierüber gepflogenen VerhandlungenI». Auf nächster Tagsazung der VII Orte will man sich gegen Freiburg beschweren, daß es den Bericht desBürgermeisters Lamberger über seine Verrichtungen im Wallis dem französischen Ambassador mitgctheilt habe,dessen Erbitterung gegen die V Orte und deren Angehörige von daher zu leiten sei. Auch wird verhandeltüber einige Klagen des französischen Ambassadors gegen einzelne Gesandte und Personen der katholischen Orte,gegen die zwei Räthe von Lucern, welche ohne Auftrag und auf eigene Kosten von Mayland nach Chur gcrittc»seien, gegen den Stadtschreibcr von Lucern, als habe er bei Ausfertigung der Kapitulation mit Mayland etwasausgelassen oder verändert. Das wird besprochen, damit, wenn der Ambassador solches nochmals anregen u»dsich mit der ihm zu Solvthurn mündlich ertheilten Verantwortung nicht zufrieden geben sollte, man ihm dara»!zu antworten wisse, r. (S. u. Thurgau). Die Orte sollen sich entschließen, ob man nicht darauf halte»wolle, daß die fürstlichen Ambassadoren ihre gemeinen Werbungen auf den Tagsazungen vorbringen, laut deralten Ordnung, t. Eine Zuschrift des Bischofs von Basel in Betreff der Angelegenheit mit Biel wird de»Gesandten abschriftlich mitgctheilt, damit jedes Ort seine Ansicht darüber beförderlichst nach Lucern schike.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
Landgrasschast Thurgau. k Art. 35«. Kirchliches u. Glaubenssachcn. » Art. 357. Kirchliches u. GlaubenSsache»'
Landvogtei Rheinthal. >» Art. 83. Ewiger Veripruch.
Landvogtei Lauis. »»». Art. 317. Grttnzcn.