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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1604.

man diesen Handel gegen Zürich eröffnen kann. k.. Zug soll seinen Dekan darum angehen, sich für einigeZeit in's Wallis zu begeben, inzwischen aber ihm seine Pfründe offen halten. I. (S. u. Thurgau). »»». (S-u. bern-freib. Vogt, überh.). i». (S. u. Engelberg). «». Der Bischof von Basel hat Gesandte der katholische»Orte zu sich nach Prmitrut eingeladen wegen des Tauschhandels um Biel. Nun findet man aber den Handelalso beschaffen, daß einstweilen keine andere Instruction ertheilt werden kann, als die Ansicht des Bischofsanzuhören und darüber zu reseriren. p. Auf nächste katholische Conferenz soll man den Gesandten Instruc-tionen mitgeben, wie man Lucern, Uri und Freiburg wegen der Unkosten in den Walliser Angelegenheitenentschädigen wolle.

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten:

Landgrafschaft Thurgau. «. Art. 352. Kirchliches u. Glaubenssachen. I. Art. 613. Stifte und Klöster.

«. , 353. Kirchliches u. Glaubenssachcn.

Grafschaft Baden. I» Art. 17. Kanzlei «c. ^

Bern-freib. Bogt, iiberh. »»>. Art. 48.

Schirmvogtei Engelberg. - Art. 194.

Zu >» In Sachen des von den vier obern Zehnten des Wallis, Gombs, Brieg, Visp und Raron, mit Spanien vor'habenden Bündnißabschlusses fand zwischen Abgeordneten der untern drei Zehnten Sitten, Siders und Lenk, nämlich de»Herren Vincenz Albertin, alt-Meyer zu Lenk, und Jakob Guntren, Castellan beider Herrschasten Brämis und Gradetsch eines'theils, und den bernischen Landvögten zu Aelen und Vivis, Anton von Erlach und Niklaus Kirchberger anderntheils, a>»22. August (alt. Kal.) 1604 aus Schloß Aelen eine Conferenz statt, wobei Folgendes verabredet wurde: 1. solle» die beide»Landvögte unverzüglich an alle sieben Panner und Unterthanen im Wallis und an jedes derselben besonders ein freund'liches, aber ernstes Schreiben richte», und sie unter Vorstellung der Gefahren, welche aus einem spanischen Vündniß er'wachsen müßten, von demselben abmahnen, mit beigefügter Drohung, daß man widrigenfalls alle Commercien gegen sie ab'sperren würde. 2. Und weil aus mancherlei Umständen unzweifelhaft hervorgeht, „das die nüwe Früntschast nicht so wythvon deß Gloubens, sonders deß Vorhabens, beydc lobliche Ständ Aern vnd Walliß erstlich zu perturbiereu vnd vuder ihnenin Vnwillen zubringen, auch dieselben Herren zuundertruckhen", hat man nöthig gesunden, nähere Verabredung für eineHülfeleistung von Seite Berns zu treffen auf den Fall, daß wegen des vorhabenden Bündnisses die untern drei Zehnte»sich genöthiget sähen, den obern vier Zehnten mit bewaffneter Hand entgegen zu treten. Bern verspricht für diesen Fall,doch lediglich auf Bestätigung hin seiner Obern, den drei Zehnten mit 4500 Alaun zu Hülfe zu ziehen, und zwar mit 2500Mann über die Grimsel in's Oberwallis und mit 2000 Musketieren oder Hakenschüzen von unten heraus nach St. Morih,unter Berüksichtigung der näher festgestellten Details, bei eintretender Actio». Die Kosten dieser Hülseleistung trägt Ber»selbst, in Anbetracht des Unvermögens der drei Zehnte» und berüksichtigend, daß bei solchem Unternehmen auch sein eigenes,ja gemeiner Eidgenossenschaft Juteresse betroffen ist. Zu einer durch Ausspruch unparteiischer .Kriegsleute festzustellende»Kostenvergütung an Bern würde man sich freilich für den Fall verstehen, wenn bei solcher Handlung die drei Zehnten '»>>Hülfe Berns in der Landschaft zwischen St. Gingols und dem Thal Ursern etwelche» Gebietserwerb macheu würden.

StaaI«archN> B«r>>: Waltti-.Mchtr II. 420.