t'W Juni 1K04.
ihnen der Gubernator den 19. in feierlicher Audienz seine Antwort und Resolution iiber die ihm vorgetragene»Punkte ertheilt und sie dann beschenkt entlassen habe. I». Die von Wallis wegen Sperrung des Weintransitsnach Mayland geschikten Gesandten werden in ihrer Beschwerde von den Gesandten der katholischen Orteunterstiizt; der Gubernator ertheilt ihnen glinstigen Bescheid, e. Man verwendet sich nin Ertheilung einesStudentenplazes im Collegium zu Mayland für die Stadt Rapperswyl. «>. Der Anstand wegen des Salz-transits kann nicht berichtiget werden, ebenso bleiben andere Differenzen, z. B. über Transit des Reises, Korns,Weins und anderer Lebensmittel unausgetragen, hingegen verspricht der Ambassador baldige Antwort. (Dieseerfolgte dann am 14. Juli), v. (S. u. Luggarus).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
Landvogtei Luggarus. «. Art. 261. Straßen ic.
Zu I». Hiezu folgendes, das archivalische Datum 8. Juni 1694 tragendes Actenstük:
„Alls dan ein lobliche Landtschafft Wallis! kurtz abgerückter Tagen die Herren von den katholischen Orten, so frünt»'schafft vnd Pündtnufi haben mit k. Mayestat vß Hispauien ersucht vnd bittlich angelangt, sy Möllen so woll thun vnd der-selbigen zu gutem verhelffen vnd vßbringen beym Herrn Gubernatoren zu Meylandt den seylen Kaufs des Wyns hinderMeylandt: Haben darob die Herren Gsantten, die schmalen zu Meylandt gsyn von gedachten Catholischen Orten hochloblichCEydtgnoschafft nit Möllen noch söllen ermanglen, vsf das fründtlich schrüben Ihrer getremven lieben Eydt vnd Pundts'gnossen, Mitbürger vnd mitlandtlytten zu willfahren, wye dan sy sich schuldig vnd verpflicht wissen«, vnd allso ihr Ercelle»!von Fuentes gantz frindtlich vnd höchlich ankert vnd gebetteu, denselbigen seylen Kauff des weyns nachzulassen vnd zu er'lauben, wie auch sich mit aller frindt- vnd Nachpaurschafft zu erzeigen vnd in allweg gedachte Landtschafft Wallis für be>fohlen haben, In Ansechen dieselbige mit den Catholischen Orten starck mit Pündtnussen, Burg- vnd Landtrechten verbünde"vnd verpflicht, In bedencken auch, das dieselbige hüevor mit dem Hauß Meylandt sonderbare Berstendnuffen vnd Frindtsch»»gehabt, welche durch dises Mittel nit allein mocht ernüwert, sonders anch geniehrt vnd in solchen standt vnd Frllndtschafft (wievermelte Catolische Ort sindt) gebracht werden.
Vsf welches wollgedachte Excellentz ihren guten vnd ginstigen Willen angents vermeldet nit allein des Weyns halbessonders auch die alte Fründtschafft zu mehren gantz willig vnd geneygt zu sein.
Nach dem sindt etliche Artickel vnd mittel gemeldet vnd anzeygt worden, dardurch ein. Lobliche Landtschafft inöcht ci"gute Frindtschafft machen mit dem Hertzogthumb Meylandt, alls mit den Höchsten Nachpauren (vnd nne das gmeyn Sprüh'wort lautet) mit Nachpauren soll man Heyser vffbawen, ja Wäger vnd besser ist ein guten Frindt zum Nachpauren habe"dan ein Findt.
Erst Artickel. Das königkliche Mayestat vß Hispanien soll gedachter Landtschafft geben vnd vberantworten zu Rrüg a»eJar, so lang die Frindtschafft vnd Pündtnuß wären wiirt, Sechstausent seck saltzes, ein jeden sack vmb dry Ducaton, v«»'solches wärt vnd gwicht das saltz wie von alterhär gebrucht worden. Den dry vndren Zenden aber zu besserer JhrkGlegenheyt soll ihr Anteyl saltzes gan Syders gfürt werden.
Der ander Artickel. Denne das königl. Mayestat acht Studenten in den Schulen erhalte», einen dem Thumb Capitt^vnd auch einen jedem Zenden, einem alle Jar Sibenzig krönen zugeben, vnd das vber Siben andre Studenten, dieCollegio Helvetica zu Meylandt mochten! erhalten werden, wye schon albereit die Herrn Gsandten zu Meylandt mit de>"Herrn Cardinaln Borromeo gercdt vnd gehandtlet.
3. Denne das gemelte k. Mayestet solle den Transit deß Weyns hindcr Meylandt gedachter Landtschafft Wallis) lasst"ervolgen.
4. Denne das ein Lobliche Landtschafft Walliß sölle in allweg gehalten werden wye ein Ort der Catholischen Orte»,vnd was für Artickel in derselbigen Catolischen Orten Frindtschafft vnd Pündtnnß init hochgemelter k. M. begriffen,söllent auch für gedachte Landtschafft Wallis sein vnd verstanden werden.
6. Artikel. Das des Königs Liberalitet erkcnt soll werden.