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Mai bis Juli 1004.
Herrn von Caumartin eröffnet worden, der König werde seinem Versprechen, jährlich 400,000 Kronen de»Eidgenossen abzutragen, unfehlbar nachkommen, es sei ihm aber nicht möglich, diese Summe ans seinem g»'wöhnlichen Einkommen zu erhöhen, er werde übrigens darauf Bedacht nehmen, daß alles Geld, welches vo»außerordentlichen Einkünften eingehe, zu Händen der Tresoriers der Eidgenossenschaft abgeliefert werde,noch andere Mittel aufsuchen, damit die Obersten und Hauptlcnte befriedigt werden können. Auf dieses Hab»»sie, die eidgenössischen Gesandten, stark darauf gedrungen, daß die königlichen Abgeordneten „dein Kind, »»'man spricht, ein Namen geben" und eine bestimmte Summe nennen möchten, wie viel ungefähr diese ex«»'ordinäre Zahlung jährlich betragen möge. Darauf aber haben diese nicht eingehen wollen, da die jährlicheEinkünfte sich nicht gleich bleiben und da man, wenn sie eine geringe Summe vorschlügen, diese nicht annehmtfinden, wenn sie aber eine große Summe angäben und dann das Versprechen nicht gehalten werden kön»^'es ihnen „verwyßlich" sein würde. Ungeachtet aller Bemühungen haben sie eS zu nichts weiter bringen kö»>>^jedoch die schließliche Resolution des Königs darüber begehrt und verlangt, daß man sie nicht länger hinhal»'Mittwoch den 14. Juli haben sie dem Großkanzler und dem Ambassador von Caumartin die Angelegen^wegen der Privilegien und Freiheiten der Kaufleute vorgetragen und ernstlich gebeten, der König möchte »^dem Exempel seiner Vorfahren dieselben gnädigst confirmiren und darüber Brief und Siegel ertheile», mit ^Erläuterung, 1. daß die Kaufleute von allen neuen Zöllen und Auflagen exemt seien, 2. daß sie ihr GoldGeld aus dem Lande führen dürfen, und 3. daß sie Waaren kaufen und verkaufen und ungehindert ansKönigreich abführen mögen. Dieses Alles habe von Caumartin zu Händen geiiommen und Untersuch ^Sache versprochen. Am 17. Juli haben sie Herrn von Caumartin mit Ernst vorgehalten, daß sie das la»^Ausbleiben des Herrn von Sillery sich nicht erklären können, daß sie bereits sechs Wochen hingehalten wor^'daß sie ohne längern Verzug abgefertigt zu werden wünschen, „wo nit, müeßen wir eben gedencke», nichtsouch ein Antwort", daß sie beschlossen haben, beim König persönlich Urlaub zu nehmen und heimzureisen,daß sie alle Verantwortlichkeit dafür, was daraus erfolgen möge, von sich abwälze». Nach allerlei Ents^digungeu habe der Ambassador angezeigt, er wolle sogleich an den König schreiben. Am Morgen des 18.3^endlich habe der Großkanzler Bellmvre die Resolution des Königs (ä. ä. 10. Juli) überbracht, die imlichen dahin laute: Zu Art. 1. Der König habe stets geglaubt, die Eidgenossen würden, weil er seincrs^Allem nachgekommen sei, was durch die Verträge versprochen worden, veranlaßt sein, sich damit zu begnügArt. 2 und 4. Diese Summe sei bei den zwei ersten Zahlungen berichtiget worden; es werden Anordn»»^getroffen werden, daß die versprochenen außerordentlichen Mittel wirklich gelten sollen und daß die ^fließenden Summen unmittelbar dem Tresorier in der Eidgenossenschaft zugestellt werden, um sie jährlich »^den 400,000 Kronen auszutheilen, eine bestimmte Summe aber könne er nicht angeben; inzwischen werd»noch andere Mittel ausfindig zu machen suchen, um die Abfindung mit den Obersten und Hauptleute» ^beschleunigen. Art. 3. Die von Rottweil sollen die Pension haben, die sie zu der Zeit, als sie im M»^gewesen, genossen haben. Art. 5. Der veränderte Werth der Münzen berühre die Eidgenossen nur bezi^der Pensionen, indessen habe es in die Rechnungen der Tresoriers große Verwirrung gebracht, der Sch» ^und Verlust aber bei Bezahlung geliehener Gelder und der Kriegsbcsolduugen falle auf den König, ^r»Den Gubernatoren und Amtleuten werde ernstlich geboten werden dafür zu sorgen, daß die Kaufleute diedurch den ewigen Frieden und die Bereinung ertheilten Privilegien genießen, namentlich in Betreff der ^führung ihres Goldes und Geldes, welches sie auS ihren Waaren erlösen. Art. 11. Bei Besiegelung der ^