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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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647
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Jimi IV03.

O

Unterwalden. Anton von Zuben, alt-Landvogt zn Mcndris, von Obwalden. Zug. Apollinarius Jten.GlaruS. Ulrich Tschndi, Baumeister. Basel. Marx Schenk. Freiburg. R.klans Gr.bolet. solothnrn.Hans Wilhelm Graf. Schaffhansen. Rochus Goßwyler. Alle.des Rath».

Das Verhandelte jchc man im Al'fchnitte Herrfchastsangclegenheitcn:

Bier ennetb Bogt, iiberh. « Art. 225. Geistliches ic.

Laiiis lind MendriS. ^ Art. 17. Kammerrechnungen.

^ - »i»»«, >. .

Conferenz der VII katholischen Orte sammt Appenzell Inncr-Rhoden.

Lucern. 2K. Auni.

Staatsarchiv Lnccrn. Sammlung der nicht gebundenen Abschiede.

Gesandte: Lnccrn. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schultheiß; Leopold^kr, Pannerherr; Kaspar Pfyffer, des Raths. Ur t. Walther Jmhof, Ritter, Landammann; Hans Scherer,^andcsfähnrich und des Raths. S ch w y z. Jost Schiltcr, Landamniann. Unterwalden. Wotfgang Schönen-^hl, Laiidaniniaiin, von Obwalden; Johann Wascr, Ritter, alt-Landan»nann und Pannerherr, von Nid->valden. Zug. Hans Kaspar Letter; Hanptinann Hans Bachmann, beide des Raths. Freibnrg. Heinrich^ambergcr, alt-Bnrgcrmeistcr; Hanptinan» Hans Wild, des Raths. Solothnrn. (Entschuldigt). Appen-ö^ll I.-Rh. (Jakob) Ullman», Statthalter und des Raths.

tt. In der Angelegenheit mit Miihlhauscn kann man, weil die Differenz zwischen dem Kaiser und dieserStadt immer noch nicht erledigt ist, und um den evangelischen Orten gegenüber sich nichts zu vergeben, einst-ellen keinen bestimmten Bescheid geben, bis entweder die evangelischen Orte oder die von Mühlhansen selbstetwas vorschlagen, wie man die Sache angreifen sollte, syc glych der vorhabenden »Heilung vnser G. L. A. E.vo» Fryburg, als der frhstellnng der Religio» vnd ynsatznng der vertribncn zn Müllhnscn". Weil man aber^°ch auf die wiederholten schriftlichen und mündlichen Gesuche etwas antworten muß, wird auf höhere Ge-nehmigung folgende Antwort beschlossen: Man habe mehrmals denen von Mühlhansen gerathen, sich an dieAcholische» Orte bittlich zn wenden; sie haben aber daS unterlassen und nur durch die übrigen Orte ihr Ge-^leh gestellt; da sie in ihren Gesuchen bisher keine Borschläge gebracht haben, die der Sache förderlich wären,^ habe man diese auch nicht vor die obersten Gewalten, von denen der Bund aufgckündet worden sei, bringen^»nen, denn es wäre zu besorgen, daß der gemeine Mann, dem der Verlauf des Handels und der erwieseneoch erinnerlich, nicht allein eine abschlägige Antwort ertheilcn, sondern daß dadurch den Obrigkeiten alleLittel entzogen würden, in Zukunft darin zn handeln; wenn nun die fünf Orte einen annehmbaren Vor-lag bringe», werde man gebührende Antwort darüber ertheilen; inzwischen möchte man sehen, wie der Kaiser^ 'wache aufnehme und wie der Genfer Krieg sich anlasse. An Solothnrn wird hievon Mittheilung gemachtdem Ersuchen, sich von den katholischen Orten nicht zn söndern. I». (S. u. bcru-freiburg. Bogt, übcrh.).^ I» Betreff der Erklärung, welche Zürich und Bern von den katholischen Orten hinsichtlich Beschirmung -