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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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683
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Februar 1K04.

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Instruction für die Abordnung au den König festgesezt werden. Zürich beantragt, die Bünde wiedereinmal zn erneuern und zn beschwören, dainit die Fürsten und Herren der Eidgenossen Liebe und Einigkeitsehen. Die Gesandten der VII katholischen Orte erwidern, als die froininen Vorfahren in die Bünde getreten,haben sie selbe ewig zu halten versprochen, so daß es keines neuen Bnndesschwurs bedürfe; es bestehen in derEidgenossenschaft noch einige Anstände über NeligionS- und andere Angelegenheiten und erst, wenn diese gütlich"der rechtlich beigelegt sein werden, könne man sagen, man sei einig, bis dahin sei es unnöthig, die Bünde zuerneuern; sobald jene Anstände beseitigt seien und kein Mißtrauen mehr herrsche, seien auch die katholischenOrte bereit, mit den andern Orten sich zu verständigen, wie man den neuen Bundesschwur an die Hand"ehmen wolle. — Die Gesandten der IV Städte entgegnen, gemäß des Stanscr Berkommnisscs sollten dieBunde alle fünf Jahre erneuert werden, weil dieses aber gegenwärtig nicht beliebe, schlagen sie vor, in denStädten jährlich bei Besezung der Ämter und in den Ländern bei Abhaltung der Landsgemcinden die Bündeiu verlesen, damit Niemand mehr sich mit deren Unkenntnis; entschuldigen könne. Ii. Auf die Beschwerde derVII katholischen Orte, daß in Zürich Lästerschriften und Tractätlcin wider die geistlichen Obrigkeiten verkauftwerden, antwortet Zürich, daß auch es sich darüber zu beschweren habe, indem darin nicht allein die katholischen^te, sondern die ganze Eidgenossenschaft beschimpft werden; genauen Untersuchungen zufolge seien aber dieSchriften nicht in Zürich gedrukt, sondern von einem wälschen Krämer in's Land gebracht worden; man solltebaher überall solche beleidigende Schriften verbrennen und die Verbreiter bestrafen, denn nur so werde Friede»»d Einigkeit in der Eidgenossenschaft erhalten, l. Die IV evangelischen Städte und Glarus erneuern ihreBitte, die VII katholischen Orte möchten die Stadt Mühlhausen wieder in den alten Bund aufnehmen. Diese""tgegnen, bei der lczten Verhandlung über dieses Geschäft sei darauf hingedeutet worden, daß Mittel vor-handen seien, welche die katholischen Orte bewegen werden, Mühlhansen zu verzeihen; man möge diese Mittelchnen nun mittheilen, dainit sie selbe an ihre obersten Gewalten bringen können. Erstere erklären, daß siedermalen noch keine andern Mittel kennen, als Verzeihung, daß sie dagegen gerne einen vermittelnden Vor-schlag der katholischen Orte in den Abschied nehmen würden. It. Uri macht vor den Gesandten der andernkatholischen Orte Anzug, schon wiederholt haben die IV Städte gebeten, die katholischen Orte möchten dieStadt Mühlhausen wieder in den Bund aufnehmen; Uri ermahne und bitte aber, wohl zu beherzigen, zuwelcher „Verkleinerung" der katholischen Religion und zu welcher Verringerung der Ehre und des Ansehensbor katholischen Orte es gereichen würde, wenn sie entsprechen würden; so lange die Eidgenossenschaft bestehe,habe sie nie eine Stadt oder Landschaft in das Bündniß aufgenommen, die nicht zur katholischen Religion sichb^annt habe; wenn dieses nun aber mit der Stadt Mnhlhausen, die des neuen Glaubens und mehrmalsbeider die katholischen Orte zu Felde gezogen sei, geschähe, so möchte daS nicht allein den allmächtigen Gott cr-Ztirncn, sondern auch den katholischen Orten übel anstehen, die von allen Fürsten und Potentaten Beschirmerbor katholischen Religion genannt werden, und die den Papst, den Kaiser und andere Fürsten versichert haben,baß sie sich Mühlhansens gar nicht mehr annehmen wollen; würden sie daS gleichwohl thun, so könnten sie"'cht allein des Beistandes der katholischen Fürsten, wenn sie dessen bedürftig werden sollten, verlustig gehen,sondern es wäre auch zu besorgen, daß ihnen der Salzkauf und der freie Handel auf österreichischem Gebietabgeschlagen würde, zudem würden die evangelischen Orte in der gcmeineidgenössischen Regierung eine Stimme"'ohr erhalten; man solle sich nicht viel darauf verlassen, daß ans der Freistellung der Religion in der StadtMiihlhausen etwas Vortheilhastes resultire, denn eö sei Jedermann wohl bekannt, daß die Freistellung des