Januar 1KV4. K77
aniniann, von Obwaldcn. Zug. Hauptmann Beat Jakob Frey, Statthalter nnd des Raths. Glarus.Michael Bäldi, Landaunnann.
«. Der Neujahrswunsch Zürichs wird geziemend verdankt. I»—«I. (S. u. SarganS). e. (S. u. LauiS).^ (S. n. Sargans).
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Hcnschaftsangelcgcnhcitcn:
Grafschaft Sargans. I» Art. 122. Klöster. «I Art. 124. Klöster.
«. „ 123. Klöster. k. . 113. Klöster.
^»ddogtci Lanis. «. Art. 253. Justizlachen.
32».
^vnfercnz der VII katholischen Orte sainmt Appenzell Jnner-Nhoden und den zugewandten Abt von
St. Gallen und Nottweil.
Lucern. 1K04, 27. und 28. Aanuar.
0a»dc»archtv T«t»vyz.
Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß, Stadtfähnrich; Jost Pfyffcr, Ritter, alt-Schultheiß; Leopold Feer, Pannerherr; Kaspar Pfysfer, alle des Raths. Uri. Hans Jakob Trogcr, Ritter,^undaininann; Bogt Martin Schick, des Raths. Schwhz. Jost Schiltcr, Landammann; Oberst Jost Ulrich,undcsfähnrich und des Raths. Unterwalden. Wolfgang Schönenbühl, Landaunnann, von Obwaldcn;'Udrcas Lnssi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Martin Schmid, Sekelmeistcr nnd des Raths,^reibnrg. Heinrich Lamberger, Bnrgermeistcr nnd des Raths. Solothurn. Hans Jakob vom Staat,itter, Sekelmeistcr und des Raths. Appenzell Jnnerrhoden. Ulrich Näff, Landammann.
^lbt von St. Gallen. Hauptmann David Studcr, Ritter, Hofmeister. Nottweil. Martin Wäber,^"^gernieister; Niklaus Pfister, Zunftmeister und des Raths.
^ Da Zürich eine allgemeine Tagsaznng auf den 8. Februar ausgeschrieben hat, erachtete Lucern es für"bthig, die katholischen Orte zu versammeln, um sich zuvor über gleichmäßige Instructionen zu vereinbaren,chis den Berichten nun von Lucern, Uri und Freiburg ergibt sich, daß die Sachen im Wallis nicht ganz übel^hen, daß aber die Evangelischen inner- nnd außerhalb deS Landes sich alle Mühe geben, das wohl ange-fangene Werk zu hintertreiben. Deßhalb wird an Zürich geschrieben, es möchte seine Gesandten auf bevor-f ^henden Tag zu Baden mit ausreichenden Bollmachtcn versehen sich zu erklären, ob es die VII mit WallisZ» beiderseitigem Schnz der katholischen Religion verbündeten katholischen Orte bei ihren Bünden, Landfriedenu»d Verträgen bleiben lassen nnd sich gemäß des Landfriedens nicht in die RcligionSangclegenheiten von Wallis"uschcn wolle, oder nicht. I». (S. n. bcrn-freib. Vogt, überh.). r. Was den Hauptpunkt anbelangt, womitZürich pjx Ausschreibung des Tages nach Baden begründet, nämlich wegen der gefährlichen nnd seltsamen'U»fc, auch wegen der Anschläge fremder Fürsten nnd Herren sich gegen einander zu erklären und die eid-^'uvssischcii Bünde wieder zu erneuern, wird unter RatificationSvorbehalt den IV Städten zu antwortenbeschlossen: Was ein solches Erklären anbelange, so wisse man gegenwärtig von keinen Anschlägen auf die^bgenvsscnschaft, die dieses erfordern; wenn aber die IV Städte sich zuerst in Betreff des Walliserhandelsu»d des TheilungSanstandcS zwischen Bern und Frcibnrg erklären, so werden auch die katholischen Orte sich