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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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666
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lik!6 October 1603.

O

Abt von St. Gallen. David Studer, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Joachim Neutlinger, B»»'germeister. Obere Bund. Johann von Sax, Landrichter. Gotteshausbund. Hauptmann Rudolf vo»Schauenstein, Ritter, Vogt zu Fürstenau. Zehngerichtebund. Johann Guler, Ritter, Landamma»»Wallis. Martin Jost, Pannerherr. Rottweil. Martin Wäber, Bürgermeister; Jakob Beck, Zunftmeisterund des Raths. Biel. Hans Aprel, Sekelmeister und des Raths.

»». Räch Erstattung des eidgenössischen Grußes geben die Gesandten Zürichs als Grund der Abhaltunggegenwärtiger Tagsazung die Beschwerde» der III Bünde gegen den Gnbernator zu Moyland wegen Hemmungdes Verkehrs an. I». Die Gesandten der katholischen Orte bitten freundlich, den anwesenden Gesandte»Mühlhausens den Sizungen der Versammlung nicht beiwohnen zu lassen, indem sie nicht neben ihm tage"dürfen, werden aber von denen der übrigen Orte ersucht, ihm wenigstens während des Bortrages der G»'sandten Bündens den Beisiz zu gestatten. Der Gesandte Mühlhansens will, obwohl Mühlhausen auf gcge»'wältige Tagsazung eingeladen worden sei, doch gerne abtreten; dabei bittet er die katholischen Orte, endlichihren Unwillen gegen Mühlhausen fallen zu lassen und es wieder in den alten Bund aufzunehmen. Hiera»!eröffnen die III Bünde ihre Beschwerden gegen den Gnbernator zu Moyland, Grafen de Fnentes: Derselbeund seine Amtleute haben eine» Unwillen gegen die Bündner gefaßt, sie wissen nicht warum; zwar habe e"bei Aufrichtung des Bündnisses mit Frankreich von ihnen begehrt, daß das Hans Mayland darin vorbehalte»werde, darauf aber haben die französischen Gesandten nicht eingehen wollen; später habe er einen Secrctä»in's Land geschikt, um das Volk für ein Bündniß mit Spanien zu bearbeiten, und da derselbe nichts Hab!ausrichten können, sei für das ganze Hcrzogthum ein strenges Edict erschienen, gemäß welchem der Waarc»'transit durch Bünden verboten und aller Verkehr gesperrt worden sei; in Folge dessen haben die Bündncr sichveranlaßt gefunden, ihre Glänzen zu besezen und eine Wache in eine Capelle zu legen, der Gubernator aberdrohe mit Niedcrreißung dieser Capelle, weil sie auf mayländischem Gebiet liege; die Bündner bitten daherdringend, ihnen zur Abschaffung dieser Reucrungen behülflich zu sein und sie bei ihren von Kaisern und Könige»erhaltenen Freiheiten und bei dem nach dem Müsscr Krieg abgeschlossenen Vertrag, gemäß welchem man ei»'ander freien Verkehr bewilligen und keine Besazung an die Glänzen verlegen solle, zn schüzeu und ihnen Z»erklären, wessen sie sich im Fall der Roth gegen die Eidgenossen zn versehen haben. Die Gesandten der 1^evangelischen Städte, derer von Glarus und einiger zugewandten Orte halten dafür, es wäre besser, die Waare»durch die bisherigen Pässe gehen zu lassen, und beantragen, eine Gesandtschaft, weil doch schriftlich nichtsauszurichten sei, an den Gubernator abzuordnen. Die Gesandten der katholischen Orte bedauern diesesverständuiß, indem sie viel lieber Einigkeit im Vaterland und mit den benachbarten Ständen sähen; wenn n,a»ihnen die Ursache des Zwiespalts »littheile, wollen sie die Angelegenheit in den Abschied nehmen; sie könne»nämlich nicht glauben, daß das Bündniß mit Frankreich allein daran die Schuld sei, denn bei ihnen sei Vc»'kehr und Transit in und durch das Land ungehemmt gewesen, auch während sie mit Frankreich über dasBündniß in Unterhandlung stunden. Da die Gesandten der IV Städte und Glarns die Ursache des Zwiespaltsdarin zn finden glauben, daß die Bündner den Antrag zu einen, Bündniß mit Mayland abgewiesen und da'gegen mit der Herrschaft Venedig ein solches abgeschlossen haben, und den Antrag stellen, an den Herzog »»'Mittheilung der Ursache zu schreiben, und nachdem die katholischen Orte Erwidert, daß ans dem Schreiben de»Bündner an Zürich klar zu entnehmen sei, wie die katholischen Orte von ihnen als Bundesgenossen geholte»werden und daß ein Schreiben dieser an die Bündner bei den lezten Unruhen uneröffnet znrükgeschikt worde»