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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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664
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September 1603.

Jochum Stadler, des Raths. Unterwalden. Felix Bnrrach, alt-Thalvogt zu Engelberg, des Raths, vollObwalden; Niklaus Leu, Ritter, alt Landamman», von Nidwalde».

Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Schirmortsangelegenhciten:

Schirmvogtci Engclberg. » e Art. 186133.

Vl'i.

Confcrenz der VI! katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Rhodcn.

Luccrn. 1K03, 30. September.

Staatsarchiv Lucer». Sammlung der nicht gebundenen Abschiede. Archiv Obwalden.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffcr, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schiirpf, Ritter, alt-Schultheiß; LeopoldFeer, Pamierherr; Kaspar Pfyffer; Jakob Souuenberg, alle des Raths. Uri. Hauptmann Gideon Stricker,Statthalter; Bartholomäus Gehring, des Raths. Schwyz. Rudolf Nediug, Ritter, alt-Landammann undPannerherr; Ulrich Anfdermaur, alt-Landammann. Unterwalden. Wolfgang Schönenbühl, Landamman»,von Obwalden; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. HauptmannHans Jakob Stocker, alt-Amman»; Hauptmann Ulrich Trinkler, des Raths. Freiburg. Johann Python,Sekelmeister und des Raths. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, Ritter, Sekelmeister; HauptmannWilhelm Schwaller, des Raths. Appenzell J.-Nh. (Ulrich) Raff, Landammann.

»». Ans eine Beschwerde der III Bünde gegen den Gubernator zu Mayland über Sperrung des Handels,hat Zürich eine allgemeine Tagsazung nach Baden ausgeschrieben. Lucern hat nun gegenwärtige Conferenjangeordnet, damit die katholischen Orte sich sowohl in dieser Sache als wegen des noch immer Hangende»Walliser Geschäfts über gleichförmige Instructionen nach Baden verständigen. Ans die Klage der BündnerWitt man Folgendes antworten: Die katholischen Orte bedanern, daß die Bündner mit dem Grafen vo»Fuentes in Zwiespalt gerathen seien, obschon man die Ursache des Streites nicht kenne; sollte das Bündniß,welches die Bündner ohne Wissen der katholischen Orte mit der Herrschaft Venedig abgeschlossen haben, dieUrsache sein, so müsse man ihnen rathen, sich mit Mayland zu verständigen, im Übrigen wolle man ihne»Alles erstatten, wozu man durch die Bünde verpflichtet sei. Wären die Bündner der Ansicht, daß es Wege»des Transites durch die katholischen Orte geschehen sei, will man antworten, der Paß durch die katholische»Orte sei schon seit einigen Jahrhunderten, lange vor Anfang der Eidgenossenschaft, bennzt worden, erst seitetwa dreißig Jahren habe man ihnen denselben unverschuldet entzogen; man habe Niemanden zum Schade»die Herstellung des uralten Passes ausgewirkt, habe ja anch zufrieden sein müssen, daß Andere lange eine»andern Paß benuzt haben. I». In Betreff der Unruhen im Wallis will man auf nächster Tagsazung de»IV Städten und den Bündnern ihrfrevenlich" Beginnen, das Bünden und Landfrieden zuwider ist, ernstlichvorhalten, sie davon abmahnen und eine bestimmte Erklärung von ihnen fordern. Jedenfalls will man dieseSache nicht fallen lassen und unermüdet dahin streben, daß das Land Wallis von diesem Unkraut gesäubertwerde, damit man alsdann mit den übrigen nothwcndigen Sachen auch fürfahren könne. Dabei wird mit de>»Nuntius in Betreff der Kapuziner ». A. m. gesprochen. Dessen Versicherung, daß der Papst den katholische»Orten im Nothfalle Hülfe und Beistand anerboten habe, wird deinüthig verdankt und an den Papst darübergeschrieben, e. Die andern Beschwerden gegen die evangelischen Orte will man bis auf bessere Gelegenheit