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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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611
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Juli 1K02. KU

57«.

Jahrrcchnung der die IV ennctbirgischen Vogteicn regierenden XII Orte zuc5uggaru6. IK92, 29. Auti.

Staatsarchiv Vncern. Ennetbirg. Abschiede VI, 56. -- KantonSarchive Basel und Schasshausen.

Gesandte: Dieselben wie auf der Jahrrechnnng zu Lauis.

Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitcn:

LlWltt'ils und Mainthal. e. Art. 38. Verschiedenes. «. Art.. Kammerrcchnungen.

Landvogtci LuggaruS. >». Art. 22». Justizsachcn. V. Art. 2S9. Brillen.

«. 238. Polizeiliches. I». , 142. Justizsachen.

«I. .. 273. Zölle.

Lantniogtei Mainthal. «. Art. 373. Rechte und Privilegien.

I» aus dem Basler und Schasshauser Exemplar.

«77.

Confercnz der drei Orte Zürich, Schlvyz und GlaruS.

Wappersn»)t IK02, 5. Mgust (2K. Juli alt. Kal.).

Staataorchi» Zürich: Adschicdbd. l3<, S. ZW.

Gesandte: Zürich. Jost von Bonstctteii; Hans Kippenhan, beide des Raths. Schwyz. Jost Schiltcr,Landammann. Glarus. Balthasar Snter, des Raths.

Auf jüngster Jahrrechnnng zn Baden war dieser Tag angesezt worden wegen der Mängel der Schiff-fahrt ans dem Oberwasser und wegen der seit einiger Zeit wiederholt vorgekommenen Verluste an FruchtU.A. m. Nun führen Christen Baret, Stadtrichter zu Chur, mit Beistand Michael FinnerS und MarxNüdis, im Namen gemeiner Kanflcntc in den III Bünden, unter Vorlegung eines CredenzbriefeS der in Churversammelten III Blinde Beschwerde wegen erlittener Verluste, begehren, daß der drei Orte Schiffmeister oderGeorg Ori, der Einzähler in Zürich, ihnen denselben vergüten und sich fortan strenger an die Schiffordnungvon 1584 halte», und wünschen bei dieser Ordnung beschirmt zu werden. Darauf entgegne» die Schisfmeister,daß auch sie nicht minder als die bündnerischen Kanflcntc bei der genannten Ordnung gehandhabt zu werdenerwarten, und daß sie, wenn man einen beliebigen Einzähler zu nehmen ihnen gestatte, dann dafür sorgenIverden, daß Niemand mehr sich zu beklagen habe. Endlich verantwortet sich der Einzähler Ari über die ihmZur Last gelegten Nachlässigkeiten, schiebt die Schuld theils auf die Susi in Walcnftadt, thcits auf die bünd-uerischen Kauflente, welche zu viele und zn ungleiche Zeichen auf den Säken anbringen, theils auf die Schiff-Meister, welche beim Einzählcn und Einladen nicht nachsehen, die Säke oft zu lange im Kornhans stehenlassen, nenere Sendungen vor die alte» stellen und zu wenig Schiffe haben; auch er begehrt, bei der Schiff-ordnnng zn verbleiben. Nach Anhörung der Parteien und Verlesung des Artikels der Schiffmeistcrordnung,der zu dem Mißverständnis; den Anlaß gegeben, werden auf Ratification hin der Obrigkeiten folgende Er-läuterungen gegeben, mit denen die Kornkäufler, die Schiffmeistcr und auch der Einzähler sich einverstandenerklären: 1. Es soll bei der bestehenden Schiffordnnng gänzlich sein Perbleiben haben. Demnach sollen die