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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November lklll.

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weil sie mit Miihlhause» nicht mehr im Biindniß stehen. «I. (S. n. LauiS). Ans die Beschwerde vonGlarus, daß Einige aus den III Bunden starken Fürkauf mit Getreide treiben, werden Zürich und Lucernund die andern Orte, welche Mittel haben, dem Fürkauf vorzubeugen, ersucht, auf ihren Märkten und Pässengute Ordnung zu halten und Fehlbare zu bestrafen, li. Basel stellt im Namen der Deputaten der Kirchenund Schulen zu Basel und anderer fürstlich-württcmbcrgischer Creditoren das Gesuch um Verwendung beimHerzog von Württemberg in Betreff der ausstehenden siebenjährigen Zinsen. Entsprochen, ßx. Ein Ausschußder Kaufleute von Zürich, Solothurn, Schaffhausen und St. Gallen beklagt sich, daß ungeachtet des ewigenFriedens und der Vereinung in dem jüngst von Savoyen an Frankreich abgetretenen Gebiete neue Zölle er-hoben werden, und daß der König erst vor einigen Tagen ein strenges Edict erlassen habe, durch welches ver-boten werde, gemünztes oder ungemüuzteS Gold und Silber ans dem Lande zu führen, bei Strafe vonConfiscation und Strang. Sie bitten, ihrer bei Unterhandlung der Vereinung im Besten zu gedenken und fürAushebung jenes Edicts zu sorgen. Daher wird den königlichen Agenten aufgetragen, beim König anzuhalten,daß er jenes Edict, so weit es die Eidgenossen betreffe, wieder aufhebe und die eidgenössischen Kaufleute beiihrer Zollbefreiung schüze. I». Da Zollikofer von St. Gallen für sich und Mithaften um Verwendung beimKönig von Frankreich nachsucht, damit er für die ihm durch den Freiherrn von Hehre in Languedoc wegge-nommenen Ballen Saffran und für eine Ansprache an la Fortuna entschädigt werde, wird dem Ausschuß,welcher der Vereinnng wegen zu den königlichen Gesandten gehen wird, aufgetragen, sich auch für Entschädigungdcs Zollikofer zu verwenden. I. Der savohische Ambassador, Graf von Tournon, stellt das schriftliche Gesuch(27. November) um Einverleibung der Markgrafschaft Saluzzo in das Biindniß zwischen Savoyen und der >Eidgenossenschaft, «nd vertröstet auf baldige Bezahlung der verfallenen Pensionen.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenhciten:

^llndvogtei Laiiis. »I Art. 399. Griinzen.

Zu I». Fernere Acten, Corrcspondenzen, Projecte, Vorbehalte u. a. m. bezüglich dieser Biindnihangclegcnheit mit Frankreichi- Staatsarchiv Luccrn, Actenl Frankreich, Bündnih von 1692, und ebendaselbst Allg. Abschiede 13. S. 42—96.

95».

Confcreuz der Orte Lucern, Schlvyz »lud Untcrlvaldcn.

Lucern. 1K01, 10. Decemver.

StaatSarcktv Vncern. Acten: Verhältnis? LucernS zu den drei Ländern.

Gesandte: Luc er». Schultheiß Schürpf; Wendelin Pfhffer, Statthalter; Panncrhcrr Pfhffer; VogtWEz; Vogt Ratzcnhofer, alle des Naths. Schwyz. Jost Schiller, alt-Landammann. Unterwalden. KasparJakob, Landammann, von Obwaldcn; Johann Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwaldcn.

«. Die Gesandten von Schwyz und Untcrwaldcn führen Klage, daß Uri auf dem Wochenmarkt zu Luccrnwehr Korn kaufe und verlade, als ihm früher bewilligt worden, daher zu besorgen sei, es werde dasselbe überdas Gebirge und nach Bünden geführt, oder gar von einigen Wucherern aufgeschüttet; daher sollten zu Ver-hütung von Theurung angemessene Maßregeln getroffen werden. Nachdem sie sich über die Zulage, als obauch von ihren Angehörigen mehr Korn verladen und fortgeführt werde, als bisher üblich gewesen, hinlänglichgerechtfertigt haben, wird der Abschied der III Orte vom Iv. September lüvk! bestätigt; sollte sich Uri deß-