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Juli ls!01.
freundschaftliche Gesinnungen verdankt, mit der Versicherung, man werde die Grafschaft in keinem Fall vergessen,vielmehr sie stets fiir befohlen haben, I Die Gesandten der IV evangelischen Städte n»d der Stadt St. Gallenbeschweren sich, daß die Verwendung der katholischen Orte beim Nuntius und beim Inquisitor zu Mahlandwegen Behandlung der Kanfleute bisher ohne Erfolg geblieben, indem der neue Inquisitor noch ein schärferesMandat als das frühere erlassen habe, wie Beilage zeige. Sie bitten, man möchte für Abhülfe der Beschwerdensorgen; denn wenn nicht binnen drei Monaten eine Milderung erfolgte, würden sie gegen die Italiener undMayländer Maßregeln treffen, deren sie lieber überhoben wären. Die Gesandten der katholischen Orte ant-'Worten, sie haben ihre Verwendung beim Gubernator und beim Inquisitor eintreten lassen, aus den Antwortenaber ersehen, daß sich neuerdings wieder Einige ungebührlich benommen haben und daß, wenn die Obrigkeitenüber den Sachverhalt gründlich berichtet wären, sie es auch nicht billigen würden; sie werden indes; nochmalsbeim Nuntius und beim spanischen Ambassador um Abhülfe sich verwenden, daher man ihnen die Klagenschriftlich mittheilen möchte. Auf den Anzug, daß man zu Abhaltung der „starken" (arbeitsfähigen) Bettlerund „starken gemeinen Meidtlinen" an den Brüken und Pässen Maßregeln treffen sollte, wird beschlossen, essoll jede Obrigkeit von sich aus die geeigneten Maßregeln ergreifen. I». Hans Meyenberg von Zug hatte leztesJahr seine Erwählnng als Landvogt in die Freiämter durch Umtriebe zu Stande gebracht und war deßwegennicht angenommen worden. Bei einer durch die Landsgemeinde vorgenommenen Neuwahl ist er abermals ein-stimmig gewählt worden; und da er sich diesesmal keiner Umtriebe schuldig gemacht hat, wird seine Wahlgutgeheißen. Dabei wird bestimmt erklärt, daß die frühere Sazung gegen Umtriebe bei solchen Wahlen überallgehandhabt werden solle. Uri, Schwyz und Unterwalden stimmen nicht zu dieser Bestätigung nnd wollen ander Sazung festhalten, I Das Gesuch des Stadtschreibers von Rapperswyl um Fenster mit der Orte Wappenin seine neuerbaute Wirtschaft zum Hecht, wird ml in»tru«nilum genommen. It. Basel fiihrt Beschwerde,daß eine Masse kleiner Münzen, als Lucerner-, Dreiländer- und Zuger-Schillinge im Cnrs seien, und daß diegroben Münzen eingeschmolzen werden, wodurch seine Kanfleute in großen Schaden kommen, und bittet umAbhülfe. Ferner stellt es den Antrag, die Eidgenossen möchten im Hinblik auf die Lage der Dinge ihre Frei-heiten durch den Kaiser erneuern und bestätigen lassen. Beides wird in den Abschied genommen. I. (S. n.Thurgau). n». Ein Forderungsstreit zwischen Macarius Keller von Rorschach und Christof Feer, des Rathszu Lucern, über das Haus Sandegg, welches Eigenthum des Bischofs von Constanz und Lehen des KlostersReichenau ist, wird in den Abschied genommen, i». Das Gesuch Uri's um Fenster mit der Orte Ehrenwappenin sein Rathhaus wird in den Abschied genommen; ebenso gleichartige Gesuche des Commissärs Niser, Haupt-manns Jmfeld von Unterwalden, des Kronenwirths von Uri und des Ochsenwirths von Zug. Dabei wirdder frühere Beschluß, daß Privatpersonen mit solchen Gesuchen an die Orte gewiesen werde» sollen, bestätigt.«». Solothurn meldet, daß wieder etwas Geld zum Vertheilen an die Hauptlente vorhanden sei, und wünschtWeisung über sein Verhalten, wenn darauf Arrest gelegt werden wollte. Darauf wird ihm erwidert, Fremdensoll es keinen Arrest erlauben, vielmehr selbe laut der Bünde an des Betreffenden Wohnort weisen, seinenBurgern aber möge es gemäß seinen Freiheiten Arrest um gichtige Schulden gegen Fremde erlauben. >». (S.u. Freiämter). (S. u. Sargans), i-. (S. u. Thurgau). «. Den Gesandten von Lucern, Schwyz undGlarus tragen die von Zürich die Beschwerde vor, daß ein Priester wider die neugläubigen Gemeindenim Toggenburg schmählich geprediget habe, daß der Abt von St. Gallen das Recht, die Prediger ein-zusezen und zu entsezen, beanspreche, daß ein Nenglänbiger, der eine ihm im dritten Grade verwandte