August 160».
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Konferenz der VI! katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Rhoden.
Lucern. IK00, August.
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Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, att-Schulthciß; ChristofKloos; Kaspar Pfyffer; Riklaus Pfyffer, Ritter, Pannerherr, alle des Raths, llri. Hans Jakob Troger,Ritter; Peter Gislcr, Ritter, beide alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Bücler, Landammann; UlrichHoldener, Statthalter. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Ritter, Laudaminann, von Obwalden; KasparLussi, Ritter, Laudanimann, von Nidwaldcn. Zug. Hauptmann Niarti» Brandenberg, Sekclmeister nnd desRaths. Freiburg. Heinrich Lambergcr, alt-Burgermeister und des Raths. Solothnrn. Hans Jakobvom Staat, Ritter, des Raths. Appenzell J.-Rh. Johann von Heimen, alt-Landamman» und Panner-herr; Hauptmann Jakob Ullmann, Statthalter.
». Räch Eröffnung der Instructionen wird beschlossen, Jnnerrhodcn in das Religionsbiindniß der VIIOrte von 1586 auszunehmen (Beilage II). Dieses Bündniß wird dann mit den Gesandten Appenzellsöffentlich und feierlich beschworen, jedoch in folgender abweichender Weise: Der alte Bundesbrief wird in derVersammlung der Gesandten der acht Orte verlesen, in der Kirche aber nur die Formel der Einverleibung, und daraufder Eidschwnr geleistet; und statt wie früher die feierliche Handlung unter Anordnung von Beichte und Commnnionvor sich gehen zn lassen, soll jedes Ort zn Erlangung der Gnade Gottes nnd zu Erhaltung dieser Bruderschaft,der katholische» Religion und guter Einigkeit ans das Fest der Geburt Mariä öffentliche Gottesdienste mitKrenz- nnd Bittgängen abhalten; jedem Ort soll eine Abschrift dieses neuen Bundesbriefes zugeschikt werden.Solothnrn macht denselben Vorbehalt wie 1586. I». Nach Verlesung einer Zuschrift des Bischofs von Baselan die V katholischen Orte über die zn Baden betreffs des Tauschhandels um Biel vorgeschlagenen Artikel,nnd auf die Mittheilnng der Gesandten Freiburgs und Solothurns, daß bei ihrer Herreise die Gesandten,welche der Bischof zu sich auf eine freundliche Cvnferenz geladen, noch nicht znriik gewesen seien, daher sie dasResultat der Verhandlungen nicht kennen, und da auch von Bern noch keine Erklärung eingelangt ist, ob esdie Artikel cmnehme» wolle oder nicht, kann einstweilen über den Handel nichts beschlossen werden, «. Zwischendem König von Frankreich und dem Herzog von Savoyen ist ein Krieg wegen der Markgrasschaft Saluzzoausgebrochen, was lebhaft bedauert wird, weil man mit beiden Fürsten verbündet ist. Nachdem man nuneine Zuschrift des französischen AmbassadorS sammt einer Declaration des Königs (vom 11. August), und einenmündlichen Gegenbericht des savoyischen AmbassadorS angehört und in Erwägung gezogen hat, wie wichtigund verderblich dieser Handel für die ganze Christenheit, wie nachtheilig auch in Bezug auf die ausstehendenPensionszahlungen und wie gefährlich für die Einigkeit der Eidgenossenschaft werden könnte, so erachtet manfiir dringend nöthig, Mittel und Wege aufzusuchen, wie dieses drohende Übel zn verhüten sei, und nimmt dieSache in den Abschied. Sollte wider Erwarten der Krieg fortdauern, so soll sogleich eine Tagsazung ans.geschrieben werden. Der Gesandte von Solothnrn soll bei», französische» Ainbassador Erkundigungen einziehen,was man in der Sache thnn könnte. Inzwischen soll man sich darüber zu verständigen suchen, bei diesendrohenden Zeitumständen keinem Fürsten Truppe» zu bewilligen, bis man über Alles näher unterrichtet ist.Dem französischen Ainbassador wird für seinen Bericht, für seine günstige» Anerbieten und für die Unter-