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August lt-00.
Pannerherr und Castellan zu Martinach; Niklaus Rote», alt-Landvogt zu St. Moriz; Joder Kalbermatter,alt-Meyer; Hans Ritter, Meyer zu Mörel; Georg zen Ziinen; Hans Venez, Weibel, — vom Zehnten Raron;Hans in Albon, mehrmals Landeshauptmann; Paulus Summermatter, Castellan; Anton Lengmatter; Hansan den Matten; Hans Abgotspon, alt-Castellan; Stefan Riedi, Meyer in Zermatt; Hans Lengen, Meyer inGassen, — vom Zehnten Visp; Georg Michel ans der Fluh; Georg Welschen, Castellan; Anton Zuber; GeorgLergien; Hans Schmidt, alt-Castellan; Hans Perren, Hauptmann der Thalschaft Simpelen, — vom ZehntenBrieg; Matthäus Schinner, alt-Landeshauptmann; Matthäus am Sand, Meyer; Martin Jost, Pannermeistcr;Peter Biderbosten, Zehntenhanptmann »nd Ammann in der Grafschaft; Georg Siber, Paulus im Oberdorfund Martin Schmid, alle drei alt-Meyer, — vom Zehnten Gombs.
Nach Vereinbarung des Bündnisses (Beilage 10) wird besprochen, wie nothwendig es sei, daß beideStände ihre Reputation gegen Jedermann, der dieselbe zu beeinträchtigen sich unterstehen würde, wahren, daßsie namentlich die Stellung, die sie gemäß des Bündnisses mit Frankreich zu beanspruchen daS Recht haben,behaupten, und demnach beschlossen: Bei der bevorstehenden Erneuerung der Vereinnng init Frankreick) sollen.gemeine III Bünde und die Landschaft Wallis, als treue Eid- und Bundesgenossen und Brüder, nnzertrenntzusammen stehen; es sollen die III Bünde darauf halten, daß stets ein „particnlierischer" Ambassador in desKönigs Kosten bei ihnen sich befinde, welcher der beiden Stände Angelegenheiten sich angelegen sein lasse;ferner daß die beiden Stände bei allen Aufbrüchen nach Frankreich ein besonderes Regiment bilden, daß ihreObersten und Kriegsleute in Bezug ans Bestallung, Verpflegung u. s. w. gleich gehalten und respectirt werden,wie andere Bundesgenossen des Königs, daß bei den Aufbrüchen und Besazungen die III Bünde im Verhältnißzu zwei Theilen, die Herren von Wallis als dritter Theil ungefähr zugelassen werden, wobei des OberstenFähnchen nicht gezählt werden soll; ferner daß je beim dritten oder vierten Auszug auch aus der LandschaftWallis der Kehr nach der Kriegsoberst genommen, und daß die andern Kriegsämter, nachdem das Regimentgeschworen hat, durch das Loos besezt werden, damit aller Unwille und jegliche Mißgunst vermieden bleibe;ferner wird man darauf halten, daß bei Legationen gemeiner Eidgenossenschaft nach Frankreich auch den beidenStänden gebührende Betheiligung gesichert werde; endlich wird man bei des Königs Anwälten auszuwirkensuchen, daß die von Wallis ihre Pensionen und Zahlungen nicht in der Stadt Chur, wo der Ambassador resi-diren wird, abholen müssen, sondern zu Solothurn oder an einem andern gelegenen Ort, weil oft die Wegeüber das Gebirge ungangbar und der große Umweg mit großen Kosten verbunden ist. Über dieses Alleswerden sich beide Stände schriftlich oder durch Abordnungen zu verständigen trachten.
Conferenz der Städte Freiburg und Solothurn mit dem Bischof von Basel.
Wruntrut. 1K00, 28. August.
Ha>ito»»<>rchtv Areiburn InstrurUonrnbuch Nr. 15.
Der Bischof van Basel hatte gewünscht, betreffs des biclischen Tauschgeschäfts mil Freiburg und Solothurn eine Unter-redung zu pflegen, und zu dein Zweke die beiden Orte zu einer Conferenz aus den 28. August nach Pruntrut eingeladen.Freiburg ordnet nun als seine Vertreter dahin ab Sekelmeister Hans Python und alt-Burgermeister Niklaus von Meßbach,jedoch lediglich mit dem Auftrag, anzuhören und zu referire». — Der Abschied sehlt. — Vgl. folgenden Abschied, 41V, b.