Mai 1600.
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genS wünschen sie die in Aussicht gestellten Vorschläge zu vernehmen. Diese Antwort sowie die Beschwerde-schrift Biels werden in den Abschied genommen. Dabei werden Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Glarus undSchaffhausen beauftragt, auf nächste Jahrrechnnngstagsaznng ihre Gesandten zu instruiren, mit einander überMittel und Wege zu berathen, wie dieser Handel in Güte beigelegt werden könnte. Der Bischof wird ein-geladen, ebenfalls Gesandte ans diese Tagsazung zu schiken, um auf die Beschwerden der Bieler zu antworten.Endlich werden der Rath und die Bürgerschaft Biels ermahnt, sich gegenseitig friedlich zu verhalten, e. DerGesandte der Stadt Genf, Bürgermeister Roset, erneuert das Gesuch um Aufnahme Genfs als zugewandtesOrt in den eidgenössischen Bund, indem er auf die Wichtigkeit Genfs als Schlüssel und Bollwerk der eid-genössischen Lande und auf das zu dessen Erhaltung im Jahr 1579 zwischen Frankreich, Bern, Solothurn undGenf abgeschlossene Bündniß hinweist. Er will unerwähnt'lassen die wichtigen Dienste, welche Genf bisherder Eidgenossenschaft erwiesen hat, und nur auf die Wichtigkeit des Plazes aufmerksam machen, wie sie schonJulius Cäsar in seinen Commentaren und Eginhard, der Geschichtschreiber Karls des Großen, angedeutet, undwie vor achtzig Jahren Freiburg, später Bern und Freiburg, endlich wieder Bern gegen seine Feinde ihmBeistand geleistet haben. Nach freundlicher Verdankung des Grußes und nachbarlichen Willens wird das Ge-such, über das man nicht instruirt ist, in den Abschied genommen. «I. Weil viel falsches und zu leichtes Geldcursirt, und um zu verhüten, daß nicht die groben Münzsorten eingeschmolzen werden, wird Zürich beauftragt,Gewichte zum Abwägen der Ducatonen, französischen Franken und Halbfranken verfertigen zu lassen und sieauf nächste Jahrrechnnngstagsaznng z» bringen, v. Da die Landstreicher mit ihren Mezen dem gemeinenManne beschwerlich fallen, wird verordnet, es soll jede Obrigkeit auf ihrem Gebiet Mandate gegen sie erlassenund einen Termin festsezen, bis zu welchen, sie fortzuziehen haben, unter Androhung der Galeeren für dieSäumigen, t*. (S. u. Mendris). Das Gesuch des Gesandten ObwaldenS, dem Melchior von Roh Fensterund Wappen in sein nenes Hans zu schenken, wird in den Abschied genommen. I» u. I. (S. u. Luggarus).
(S. u. bern-freib. Vogt, überh.). I. (S. u. Thurgau). in. (S. u. Baden), n. Ein Streithandelzwischen Jakob Meyer, Burger von Kempten, und Hans Georg Schwyzer von Zürich wegen Salzlieferungwird sannnt den darüber geführten Correspondenzen und Nechtsschriften in de» Abschied genommen. «». Frei-burg und Solothurn sollen hinfür, wenn etwas verabschiedet worden, auf das sie eine Antwort gebe» müssen,ihre Stimmen beförderlich überschiken, damit der andern Orte Stimmen nicht verhindert werden und Allesmiteinander „verfertiget" werden kann.
Man schc auch ini Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhciten:
Landgrasschaft Thurga».Grafschaft Baden.Landvogtci Mendris.Landvogtei LuggarnS.Bern-freib. Bogt, iibcrh.
»»».Art. 126. Gotteshäuser.
Art. 426. Geistliche -c.
>». Art. INS. Justizsachcn.Art. 2».
I. Art. 60?. Stifte und Kldstcr.
l. Art. 114. Justizsachcn.
I». Die Rechnung aus dem Schasshauser Exemplar. «» aus dem Aargauer Exemplar, H 10.