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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1598.

wie sie gegen jene, welche den Bacciochi nnd Raynaldi zu Brissago beim Weinlesen Vors^ub geleistet, ver-fahren; wie sie die 120 Mann nach LuggaruS, Brissago und Gambarogno verlegt, da der Herzog keine Mann-schaft geschikt, um auf die Banditen Acht zu haben; wie sie auf die Nachricht, daß der Herzog den Verkaufvon Wein und Korn in die Eidgenossenschaft bei strenger Strafe verboten, ebenfalls ein Verbot erlassen, Weinoder Korn in das Herzogthum zu verkaufen; wie endlich der Herzog die Schuld wegen der Beraubung desHerzogs von Luxemburg ans die Eidgenossen wälzen möchte, obschon der Raub auf mayländischem Gebiet unddurch mayländische Unterthanen vertibt worden sei. Sie bitten schließlich, man möchte an ihren VerrichtungenGefallen haben und Landammann Lussi es ihnen nicht übel nehmen, was sie in ihrem Bericht vom Hauö Lusstgesagt haben. Nun vertheidigt sich Landammann Lussi der jüngere gegen die Anschuldigung des Herzogs vonMayland, als habe das Haus Lussi den Bacciochi und Raynaldi Vorschub geleistet. Der Bericht wird ver-dankt, die Verantwortung Lussi'S in den Abschied genommen. I». Bern begehrt, daß Beschlüsse der Mehrheitbesser gehandhabt werden sollten, und beantragt zu berathen, wie man sich in Zukunft verhalten wolle, damitder Altvordern löblichen Bräuche und Sazungen gehalten werden. Uri erwidert, wenn die beiden Hauptschul-digen im Bacciochischen Handel nach Verdienen bestraft worden wären, wäre viel Unheil erspart worden, daherweder es noch Schwyz und Unterwalden zur Auslieferung an Mayland stimmen konnten, r. Der spanischeAmbassador Casale meldet, er sei überzeugt, daß der Gubernator sowohl als die Eidgenossen eifrigst bestrebtseien, Ruhe und Frieden in ihren Staaten zu erhalten, daher wünsche er, daß die Angelegenheit wegen derBanditen friedlich gelöst werde. Durch einen Ausschuß wird ihm wegen des Ablebens König Philipps Hcondolirt und dann eröffnet, man habe mit Mißfallen vernommen, daß der Condestabile dem Herzog vonLuxemburg vorgegeben, seine Beraubung sei auf eidgenössischem Grund und Boden geschehen; darüber werdeman sich beiin König von Frankreich und beim Herzog verantworten; er möchte für Aufhebung des im Herzog-thum erlassenen Ausfuhrverbots auf Korn und Wein in die Eidgenossenschaft sorgen; man müsse sich über eineGebietsverlezung beschweren, deren sich der Potestat von Canobbio schuldig gemacht, indem er durch vierzehnbewaffnete Soldaten ein vergrabenes silbernes Kistchen, einen Theil jenes Raubes, habe abholen lassen; endlichwünsche man mit ihm iiber Vertreibung der Banditen sich zu verständigen. Nachdem der Ambassador ansdie angeführten Beschwerden geantwortet, wird eine Uebereinkunft über Vertreibung der Banditen entworfen-Gleichzeitig wird die Gränzwache bis auf drei Mann von jedem Ort, also auf 3K Mann, reducirt und znrHälfte nach LauiS, zur Hälfte nach LuggaruS verlegt, auch wird festgesezt, wie diese Mannschaft besoldet nndverpflegt werden solle. Da die confiscirten Güter der Bacciochi und Raynaldi mehr nicht als 3000 KronenWerth sind, die Kosten aber sich viel höher belaufe», so wird eine Steuer von 5000 Kronen auf die vierLandschaften gelegt in folgendem Verhältniß, Lauis 3000, LuggaruS 1500, Mendris 300 und Mainthal 20l>Kronen, mit der Bestimmung, daß den Communen bei hoher Strafe verboten sein soll, um Nachlaß dieserSteuer einzukommen. «I. Vor den Gesandten der XII Orte eröffnet nach Ueberreichung seines Beglaubigung^schreibens I. Vigier, Secretär und Dolmetsch des französischen Ambassadors, er habe Auftrag, weder Mühenoch Fleiß zu sparen, damit die Zusicherungen des Ambassadors erfüllt werden; bereits liege ein beträchtlicheTheil des Geldes zu Lyon, das übrige, auf die Einkünfte zn RionS (Roanne?) und Moulins assignirte, werde ebenfallsfleißig eingezogen. Ohne Zweifel sei den Eidgenossen bekannt, wie der Herzog von Luxemburg auf seiner Reisevon Rom nach Frankreich auf dem Langensee geplündert worden sei, und zwar laut Anzeige des Gubernatorzu Mayland durch Leute, die auf der Eidgenossen Gebiet ihren Aufenthalt haben. Der Ambassador wünscht