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August 1595.
über sie zu beschwere»; den» es ergibt sich aus ihrem ganzen Verhalten das Streben, dein Abt das Rechtder Obrigkeit streitig zu machen; sie halten sich für ein freies Ort, wollen nicht gehorchen, widersezen sich denGeboten und drohen geineinen Landleuten, als wären sie selbst Herren; sie haben auch wider ihre natürlicheObrigkeit Wehr und Waffen, Blei und Pulver gekauft, Wasfenschau gehalten, Wachen aufgestellt und dieKatholiken auch dazu anhalten wollen, gleich als ob die Mannschaft ihnen überall zudiene; zudem sei nur zubekannt, mit welchem Troz und Spott die Neßlaner wider die Katholiken in der Kirche gehandelt haben undwie diese von ihnen inner- und außerhalb der Kirche, in Gemeinden, Wirthshäusern, auf der Straße und aufMärkten beschimpft werden; wenn ihnen dagegen nur etwas Geringes begegnet, so werden sie sogleich auf-rührerisch, so daß weder die katholischen Landleute noch die Obrigkeit dieses länger hinnehmen können; sie habensich wider alle Rechte und Verträge zusammen gerottet, verachten den Landvogt und Rath, sogar die beidenOrte und suchen fremde Hülfe, Rath und Beistand; endlich haben sie den Landvogt zwingen wollen, ihnen die„Briestrucke" zu öffnen. — Nach Verlesung dieser Beschwerden des Abts legen auch die katholischen Toggen-bnrger ihre Klagen gegen ihre evangelischen Mitlandleute, namentlich die Neßlauer, schriftlich vor. Sie sagenunter Anderm, daß sie von denselben „begwalltiget vnd überloffen" werden, und daß sie jegliche» Troz, Schmachund Drohungen von denselben zu erdulden haben, daher sie dringend um Schirm bitten müssen; ferner beklage»sie sich, daß, als sie lczte Ostern zu Wattwyl zum Nachtmahl gegangen, sich dort Einer auf den Altar gcseztund alle Personen, die communicirt haben, aufgeschrieben und auch den Priester beschimpft und das Weihwassermit Harn verunehrt habe.
Am folgenden Tage (den 26. August) werden in Gegenwart eines Abgeordneten von Zürich nochmalsobige Beschwerden abgehört; auf des Abtes Wunsch wird auch der Kaufbrief über die Grafschaft verlesen. DieKrinauer bestätigen sodann, daß Niemand von ihnen den Auftrag zu klagen erhalten habe, und melden, daßPeter Schnyder in der Trunkenheit die Klagschrift nach Zürich getragen habe, dazu aber von den evangelische»Thurthalern überredet worden sei; sie betheuern in Gegenwart der Evangelischen, daß sie weder in Lehens-noch Glaubenssachen je von Jemanden genöthiget worden und daß sie den Abt als ihren rechten natürliche»Herrn stets anerkennen und achten werden. — Auf das von den Evangelischen neuerdings gestellte Begehren,der Abt möchte denen von Henau, Niederglatt und Brunnadern Prediger geben, bleibt derselbe bei der gesterngegebenen Antwort, auch werden beide Religionsparteien dieser drei Gemeinden gegenseitig in ihren Klage»und Antworten angehört. — Die Evangelischen verantworten sich wegen der drei Ausgeschossenen also, es seidieses nur für Sachen, welche die Religion und Prädicanten betreffen, geschehen, nicht aber für andere Dinge;worauf der Abt bei seinem gestern gegebenen Bescheid verbleibt und bemerkt, daß man ja hiefür den Landrathhabe. — Über die neu aufgenommenen Landleute legt der Abt ein Namensverzeichniß vor, woraus sich ergibt,daß die meisten im Lande selbst geboren und erzogen sind, einige im Appcnzellerland, im Thurgau und Rhein-thal, nur ganz wenige aber aus benachbarten Ländern herstammen, seit längerer Zeit jedoch Dienste im Gottes-hans St. Gallen und St. Johann versehen und wegen ihres Wohlverhaltens diese Aufnahme verdient haben.Im Ganzen betrage deren Anzahl in allen zweiuudzwanzig Pfarreien nicht vierundfünfzig, wie seine Gegnerbehaupten, sondern sainint den Kindern nur einundvierzig. — Auf die Erklärung des AbteS, daß durchausNiemand zu einem Eid genöthiget worden sei, zum alten Glauben zu halten, erwidern die Evangelischen, daßsie sich, wenn man ihnen Brief und Siegel gebe, daß in Zukunft neuangenommene Landleute zum Glaube»nicht genöthiget würden, damit zufrieden geben wollen, sonst aber bei ihrer frühern Antwort verbleiben müssen.