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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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463
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April I5.9N,

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Capitulation wird daher in den Abschied genommen, weit einige Artikel noch genauer gefaßt werden müssen,v. Abgeordnete der Stadt St. Gallen beschweren sich, daß Joachim Klnstinger von Wyl für sich und imNamen des Othmar Bastard noch immer Prätensionen ans die Seiler'sche Erbschaft mache, und begehren, daßMan sie abweise. Die frühern Beschlüsse werden bestätigt und die Sache für erledigt erklärt, t. (S. n. Lauis).

Franz Milanese wünscht Verwendung beim Herzog und beim Senat zu Mapland zu Bezahlung seinerAnsprachen an einige Mahländer für geliefertes Korn. Entsprochen; Lucern und Uri sollen'die Schreibenausfertigen. I». (S. u. Nheinthal). l. Das Gesuch der Kirchgenossen von Beggenricd an die Gesandten derVII katholischen Orte um Schenkung von Wappenfenstcrn in die neue Kirche daselbst wird in den Abschiedgenommen, k. (S. n. Thurgau). I. (S. n. Baden). »»-«». (S. u. Lnggarns). >». Auf den Bericht,daß Einige zu Glarns sich Umtriebe erlaubt habe», um als Landvögte nach Lanis, Rheinthal und Gastererwählt zu werden, ja daß zwei davon über W<>0 Gld. ausgegeben haben, wird an Landammann, Rath undganze Landsgemeinde ernstlich geschrieben, sie sollen jene entsezen und andere ernennen; denn man werde jenenicht aufreiten lassen und habe den Unterthancn bei Eiden verboten, ihnen zu huldigen, q. Uri berichtet,daß bei der Dürrenmühle keine Falschmünzer sich befinde», hingegen habe es vernommen, daß zu Lnino ansmayländischcm Gebiet falsche Gold - und Silberstüke gemacht werden, die von ächten kaum zu unterscheiden seien.Deßwegen wird an den Gnbernator geschrieben, er möchte die Sache untersuchen und die Schuldigen nachVerdienen strafen. Dabei wird jedes Ort zu Maßregeln gegen die Alchymisten aufgefordert, damit nicht alsofalsches Gold und Geld unter das Volk komme, i-. Da über die zahlreich cursirenden Kreuzer von Nencnbnrg,Genf und Wallis Klage» eingehen, soll Zürich deren Werth nutersuchen lassen. n« n. t. (S. u. Bier ennetb.Bogt, übcrh.). 11. (S. u. Mainthal), v. Weil die gewöhnliche» Tagsaznngc» hänfig durch Geschäfte mitParteien in die Länge gezogen werden, so wird der Vorschlag, alle solche Geschäfte auf die Jahrrechnnngs-tagsazungen zu weisen, weil diese für Abnahme der Landvogtei-Rechnnngen und für Anhörung der Parteienbestimmt sind, in den Abschied genommen. Zugleich wird ein Sizgeld für die Gesandten beantragt, damit sienicht umsonst so vieler Blühe und Arbeit sich unterziehen müssen, »v. (S. u. Rheinthal). (S. u. Frei-äniter).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Landgrasschast Tlnirga».Landvogtci Rhcintlial.üirasschast Baden.

Art. 32. Justizsachen.

I». Art. 81. Ewiger Verspruch.

I. Art. 263. Verschiedenes.

». Art. !5V. LocaleS.

»». Art. II!). Rechts- und Gerichtssachen.

«. „ 30. Allg. VerwaltungSsachcn !c.

s. Art. 382. Bischof von Como.

i>». Art. 173. Justizsachen.

»». „ 217. Justizsache».

». Art. 343. Beamte.

Art. 7. Rcchnungssachen.

Landvogtci Frciänitcr.Bier ennetb. Vogt, iibcrh.

t. Art. 31. Allg. Verwaltungssachen rc.

Laniwogtci Lanis.Landvogtei Liiggarns.

Landvogtei Maintlial.

«. Art. 176. Justizsachen.

HV und x aus dem Exemplar des Aargaucr Archivs, H N.