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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 15.97.

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Jahrrechnungs-Tagsazung der XIII Orte.

Vaden. 15S7, 29. Juni (Sonntag nach Johann Baptist).

Sta<it»aichw Vuccr»! A»g. Abschiede UU, OS. — S»aat«arei>iv Zürich! Abschi-dbd. tZZ, S. 2ZI.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Hans Kambli, Sekelmeister und des Raths.Bern. Anton Gasser; Anton von Grafenried, beide Venner und des Raths. Lncern. Jost Krepsinger, alt-Schultheiß; Hauptmann Riklans Pfyffer, Pannerherr und des Raths. Ur i. Peter Gisler, Ritter, Landammann.Schwyz. Rudolf Reding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Hans Betschart, des Raths. Unterwalden.Marqnard Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr, vonAidwalden. Z u g. Paulus Heinrich, Landesfähnrich und des Raths. Glarus. Melchior Hässi, Landammann.Basel. Melchior Hornlvcher, des Raths. Freiburg. Hans Meyer, Schultheiß; Jakob Wchrli, Sekelmeisterund des Raths. Solothurn. Wolfgang Degenschcr, Schultheiß; HanS Jakob von Staat, deS Raths.Schaffhausen. HanS Konrad Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, Statthalter und des Raths. Appen-Zell. Johannes von Heimen, Landammann; Paulus Gartenhauser, Landammann.

(S. u. Baden). I». (S. u. Freiämtcr). r. Solothurn und Zürich beantragen Aufstellung einerBerordnung gegen Fürkanf des Viehs, während Lucern mitthcilt, daß es bereits ein scharfes Mandat hierüberblassen habe und bereitwillig zu Allem Hand biete. Demnach wird beschlossen, es soll jedes Ort eine ange-messene Verordnung erlassen, damit der gemeine Mann vor Übcrthcnrung geschüzt werde. «>. (S. u. Thnrgau).v. Die Gesandten von Appenzell Außcr-Rhoden eröffnen in umständlicher Auseinanderseznng *), wie man zuAppenzell das vorgeschlagene Theilungsgeschäft habe vornehmen wollen, aber gleich im Anfang auf Schwierig-sten gestoßen sei, indem beide Theile die Oberegger und Hirschbergcr für sich in Anspruch nehmen, und zwar^ von Jnner-Nhoden, weil diese Gemeinden größtentheils katholisch seien und sich zum Bündniß mit Spanien^Pflichtet haben, die von Außer-Rhoden aber, weil sie zur Rhode Trogen gehöre». Sie bitten daher um einenEutscheid. Es wird nun vorgeschlagen, die von den innern und die von den äußern Rhoden sollen zwei oder^ei Gesandte aus beliebigen Orten beiziehcn, welche die Anstände in Güte zu vereinbaren suchen werden,bullte das zu keinem Resultat führen, so soll dann der ganze Handel wieder vor die Eidgenossen gebracht^rden. t. Die Angelegenheit wegen Arbon und Horn kommt abermals zur Verhandlung. Nachdem beideKarteien sowie die IV evangelischen Städte und Glarns angehört worden sind und die Gesandte» der VII^hvlische» Orte erklärt haben, sie habe» keine Vollmacht, des Bischofs Begehren abzuweisen, werden vier^sandte ausgcschossen, welche annehmliche Mittel aufstellen sollen. Der von diesen vorgelegte Entwurf wird^ von den Gesandten der vier Städte und Glarns nicht angenommen, weil die von Egnach und Roggwyl^ in die Pfarrei Arbon gehört haben, vielmehr verlange» sie, daß man die früher gestellten Mittel annchme.lange» Unterhandlungen werden endlich durch einen neuen Ausschuß folgende Artikel vorgeschlagen: I. Beiauf der Jahrrechnnng von 15)96 über die Landesherrlichkeit und Mannschaft gefaßten Beschluß soll eS^bleibe,,. 2. Der Bischof soll bei seinen Rechten nnd Gerechtigkeiten, hohen und nieder» Gerichten und beiM Abschieden von 1535 und 1536 verbleiben und anch derer von Arbon hergebrachte Freiheit und Gerechtigkeit

Vortrag der Gesandten von Appenzell A.-Rh. s. Zellweger, Urkunde» zur Geschichte des appenz. Volkes III. 3. S. 52ü.