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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Inni lkiSli.

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Religion sich einzulassen, daß sie es aber gern leide» mögen, wen» deßhalb Artikel vorgeschlagen werden, nurmöchte man ihnen dieselben schriftlich zustelle», um sie dem Bischof und den vier Gemeinden vorlegen zukönne», damit diese sich entschließen, ob dieselben annehmbar seien oder nicht. Nach diefifalls gemachter Zu-sage schlage» die Gesandten von Lucern, Uri, Schwyz, Untcrwalden, Zug, Frcibnrg und Solothur» folgendeMittel und Artikel zwischen den Parteien vor: 1. Der Bischof soll die von Arbo» und Horn noch ein halbesHahr lang, nämlich bis Weihnachten, bei ihrer Religion sein »nd bleiben lassen; nach Ablauf dieses halbenHahrs soll der Prädicant daselbst abtreten und sich von Arbon und Horn entfernen und sollen die Anhängerdes neuen Glaubens die katholische Predigt besuchen, aber vor Abfluß von weitern anderthalb Iahren, d. h.bis Juli lüW, nicht genöthigt werden, zur Messe zn gehen. 2. Innerhalb der benannten zwei Jahre sollendiejenige», welche bisher zur neue» Religion sich bekannten, sich berathen und entschließen, entweder den altenkatholischen Glauben anzunehmen, oder ihre Angelegenheiten, Verkauf ihrer Giitcr n. dgl. so zn ordnen, daßsie nach Abfluß der zwei Jahre von Arbon und Horn wegziehen können. 3. Dieses Wegziehen soll Niemanden"verkleinerlich, vffheblich," noch an dem gewöhnlichen Abzug nachtheilig sein, sondern sie sollen dießfallS wieandere Börger gehalten werden; inzwischen sollen beide Religionsparteien friedlich »nd freundlich neben einanderieben und es soll alles dasjenige, was sich linfrenndliches bisher zwischen ihnen zugetragen habe, gegen ein-ander aufgehoben sein; der Bischof, seine Amtleute und Vögte sollen die Neugläubigen sowohl als die Katho-lischen von Arbo» und Horn nichts von dem entgelten lassen, was sich bisher zwischen denselben zugetragen^at, sondern sie Alle in guten Gnaden und Schirm behalten. 4. Da die von Egnach und Roggwyl den> katholischen Gottesdienst nicht besuchen wollen, soll es ihnen gestattet sein, ihre Religion, jedoch außerhalb derStadt Arbon, zu iiben, wozu ihnen der Bischof eine Kirche und einen Begräbnißplaz zu Erdhausen oderSteinibrunnen auf seine Kosten herstellen soll, wogegen sie den Prädicanten und die ihnen iibergebene Kirchel» ihren Kosten zu erhalten verpflichtet sind; sollten mit der Zeit viele oder wenige von denen zu Egnach undRoggwyl wieder zum katholischen Glanben zuriikkehren wollen, so soll ihnen freistehen, die Pfarrgenössigkeit zuArbon wieder zu brauchen. ?. Alle während dieses Handels vorgekommenen Reden und erlaufenen Kostensollen hiemit gegenseitig aufgehoben sein. Nach Anhörung dieser Artikel erklären die Gesandten Zürichs,kmß die von Arbon und Horn gemäß ihrer Briefe und Siegel im Landfrieden begriffen seien und daß sie, imHoll man dieselben nicht beim Landfrieden verbleiben lassen wollte, im Namen ihrer Obern das Recht dar-schlagen müssen, wo dann der Landfriede erläutert werden solle; wolle man aber die von Arbo» und Horn^oiin Landfrieden und bei ihrer Religion verbleiben lassen, so haben sie Vollmacht, dazu einzuwilligen. Die^sandten von Bern »nd Glarus erklären, daß sie zum Rechten keine Vollmacht haben, sondern auf eine giltk'che Lösung der Anstände bedacht sein müssen; denn es sei wohl zu beherzigen, daß oft aus einem kleinenHo»er ein großes entstehe, wofür sie Namens ihrer Obern die Verantwortung von sich ablehnen möchten. Die^sandten der sieben Orte bemerken schließlich, daß Zürich mit dem Rechten Wohl nichts erreichen werde, da^o von Arbon und Horn niit ihren Briefen nicht beweisen können, daß sie im Landfrieden eingeschlossen seien,Zudem haben die regierenden Orte denen von Arbon »nd Horn nichts zu gebieten oder zn verbieten; weil aber^or Bischof sich dahin entschlossen habe, daß die Mannschaft den regierenden Orten, als der hohen LandeS-°brigkeit, in Kriegsnöthen zugehörig sein solle, so habe man den besten Theil in Händen; sie hätten gernbossere Mittel und Artikel, die auch de» übrigen Orten besser gefallen hätten, gestellt, wenn cS ihnen möglichgewesen wäre, bitten übrigens ganz freundcidgcnössisch, man möchte dieses von ihnen im Besten anfnchmen.