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Januar 1596.
Billigkeit und ihr Bünduiß mit dein Herzog erfordern. Auf die Erwiderung, man werde seineu Vortrag i»den Abschied nehmen, weil man darüber keine Instructionen habe, stellt er das Begehren, jedes Ort solle sei»Votum nach Zürich senden, damit von dort ans der Herzog benachrichtiget werden könne. Ii. Nidwalden be>antragt, man möchte sich über Mittel und Wege berathen, wie die beiden Könige von Frankreich und Spanienzu einem beständigen Frieden gebracht werden könnten; zu dem BeHufe sollte man sich bei den Gesandten beiderFürsten erkundigen, ob die Eidgenossen sich damit befassen dürfen; dann könnten die Kosten, Leute und Gut,welche unter gegenwärtigen Verhältnissen eingebüßt werden, gegen die Türken verwendet werden. Dieser Vor-schlag, dessen guten Zwek man anerkennt, wird in den Abschied genommen; jedes Ort soll seine Ansicht dar-über nach Zürich melden, damit dieses, bevor sich die beiden Fürsten wieder verstärken, eine Tagsazung aus-schreibe. I. (S. u. Lauis). k. (S. n. Luggarus). I. Da man Betrug durch die zahlreichen Brandsteuer-sammler besorgt, aber zugleich einsieht, daß der gegenwärtige Krieg viele Leute arm macht, so wird jeder'Obrigkeit anheimgestellt, solchen Gesuchen zu entsprechen oder sie abzuweisen. »»». Zürich stellt abermals a»Schwyz die freundliche Bitte, es möchte die Briefe über den mit Glarns angenommenen Vergleich wegeuWindegg und Gaster endlich aufrichten und den unbedeutenden Punkt fallen lassen. Landaminanu Schilter hcüdarüber keine Instructionen und will den Gegenstand in den Abschied nehmen. Landammann Elmer dagege»verdankt den Eidgenossen die mit diesem Handel gehabte Mühe und Arbeit und berichtet, daß Glarns, weil dochSchwyz sich nicht zur Aufrichtung der Briefe ohne den Anhang verstehen wolle, die Eidgenossen hinfür mitdieser Sache nicht mehr belästigen werde, aber erwarte, daß sie Glarns bei seinen Freiheiten, Rechte» u»dGerechtigkeiten an der Vogtei Windegg und Gaster beschirmen. Daher wird Schwyz nochmals ersucht, dc»kleinen Punkt fallen und die Briefe aufrichten zu lassen, oder dann zu sagen, warum es die Artikel nicht a»-nehmen wolle. «. (S. u. Thurgau). «». Gesandte des Herrn Andreas, Cardiuals von Österreich, Bischtzu Constanz und Brixen, eröffnen: Obschon der Bischof die hohen und Niedern Gerichte zu Arbo» und Hm"stets unangefochten besessen habe, so behaupten selbe nun, daß sie zur Landgrafschaft Thurgan gehören »»dLandfrieden seien, während sie doch nie dem Landvogt gehuldigt und dieser ihnen auch nichts zu gebieten ha^'der Bischof könne für seine Behauptungen genügende Beweise auflegen; er bitte, die Gesandten der VIImöchten im Namen ihrer Obrigkeiten einen Ausspruch thun, daß die von Arbo» und Horn sich gegen de»Bischof, als ihren rechten Herrn, gehorsam erzeigen und von ihrem Vorhaben abstehen sollen. Die Bcvomächtigten der beiden Orte dagegen erwidern, daß sie mit Bedauern vernehme», als sollten sie nicht zurgrafschaft Thurgau gehören und nicht im Landfrieden begriffen sein; der Bischof werde sich aber wohl Z"erinnern wissen, daß er ihnen bei ihrer Huldigung brieflich zugesichert habe, sie bei ihren Freiheiten,und alten Bräuchen bleiben zu lassen; da sie nun hieher citirt worden seien, ohne zu wisse» warum, und dahMauch keine Instructionen haben, so bitten sie um Mittheilnug der Klagschrift und um einen Aufschub.nach wird die Sache bis zur künftigen Tagsazung verschoben, an welcher beide Parteien sich mit ihren Rech^titeln einfinden sollen, um da den Streit auf gütlichem oder rechtlichem Wege entscheiden zu lassen; inzwisch^"sollen des Bischofs Amtleute nichts Gewaltthätiges gegen die von Arbo» und Horn vornehmen. I»»ammann Elmer von Glarns stellt die Bitte, man möchte sich mit der Herstellung des Altars zu Schwofbegnügen, damit beide Parteien in besserer Einigkeit leben mögen. Es wird entsprochen, doch also, daßAltartafeln in der Sacristei aufbewahrt werden sollen, damit man sie bei Händen habe, wenn zu Schw""wiederum Messe gelesen wird. «I (S. u. Freiämter), i». (S. u. Nheinthal). (S. u. Thurga»)-