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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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lesen, worin der leztern Frevel und Verbrechen ausführlich aufgezählt werden, dann eine Antwort und Wider-legung dieser Klagartikel. Nachdem sodann die Rahnaldi Aufschub begehrt hatten, um genügende Kundschaftenfür den Beweis ihrer Klagen sich verschaffen zu könne», werden die Landammänner Kuhn, Schilter und Lnssibeauftragt, nach Luggarns zu reisen »nd über den Sachverhalt einen gründlichen Untersuch anzustellen unddann Bericht zu erstatten,damit solche schändliche mörderische Sachen vnd Thate» abgeschafft vnd vßgerüt"»nd die Schuldigen nach Verdienen bestraft werden können; sie sollen auch Vollmacht haben, die nöthigen Ver-haftungen vorzunehmen. Als die Gesandten eben im Begriff waren abzureisen, langte der Landvogt von Lug-garns an und meldete, daß er beide Parteien auf gegenwärtige Tagsazung citirt habe, daß der Kanzler zu^uggarns unter falschen Vorgaben und ohne sein Wissen und Willen hergekommen sei, daß die Bacciochi eigen-mächtig drei Spanier bis auf den Tod gefoltert, viele Personen und darunter eine schwangere Frau erschossen,andere geblendet, und daß sie ei» wohlvcrschlossencs mit Schießlöchern versehenes Schiff gebaut haben, worin5m sich zur Gegenwehr sezen können; ferner daß sie den jungen Raynaldo haben umbringen wollen, daß sie dem^afehl der eidgenössischen Gesandten, ihre mit Schießlöchern und andern Vertheidignngsmitteln versehene»Hänser zu Brissago niederzureißen, noch keine Folge geleistet haben, so daß bald Niemand mehr sicher zu Lng-öarus wohnen könne. Daher werden die beiden Gesandten beauftragt, alles zu Abschaffung dieses Zustandcs zuthun und wenn nöthig Gewalt mit Gewalt abzutreiben, ferner für Entfernung der Schicßlöchcr zu sorgen undbm von den Beklagten hinterlegten 1900 Kronen zu der Eidgenossen Händen einzuziehen; sodann sollen sie de»Kanzler, weil er hinter dem Nüken deö Landvogts hergekommen sei und demselben verschwiegen habe, daß erBacciochi verthcidigen wolle, Andern zum Excmpcl dermaßen strafen,daß er Welte, er wcre gehvrsammÜsüi vnd den Stattuten nachkommen." I». (S. u. Mcndris). r. (S. ». Sargans). «I. (S. u. Baden).

(S. n. Sargans), t Der Gesandte des Gnbernators des Herzogthnms Mayland (Johann de Velasco,H^vg zu Fryas und Contestabil zu Leon und Castilie», Feldherr in Italien), Alfonso Casale, übergibt einenChristliche,, Vortrag. In Erwiderung darauf wird nach Verdanknng des Gnbernators freundschaftlicher GesinnungHoffnung ausgesprochen, derselbe werde den i» einigen Punkten klarer gefaßte» Vertrag von 1592 überVertreibung der Banditen, Straßenränder und Mörder annehmen und ratificiren. Es werden nun zwei Ge-sandte ansgcschossen, welche den in acht Artikeln bestehende» Vertrag dem Ambassador überreichen sollen, damit^ hie Ratification des Gnbernators auswirke. Die Gesandten auf der Jahrrechnnng zu Luggarns sollen dann^Mlincicht haben, mit dem Ambassador ganz geheim einen Tag für eine gemeinsame Jagd ans die BanditenMid Straßenränder festznsezcn, damit diese ans dem beidseitigen Gebiet vertrieben werden, vorzüglich will mana»ch die Vertreibung der Banditen ans Canobbio, die gegen Brissago, Luggarns und am Langcnsee am"misten Schaden anrichten, begehren, xx. Der savopische Ambassador, Herr de la Coux, eröffnet, der Herzog,uit Bedauern und Verwunderung gesehen, daß die in französischen Diensten befindlichen Obersten der^hgenossen, unter Marschall von Biron, bei ihrem Abzug aus Burgund in sein Land eingefallen seien undl>r°ße Greuel verübt haben; solche Thaten seien gegen das uralte Bündniß und die Freundschaft, welche stetsAschen dem Herzog und der Eidgenossenschaft bestanden haben, und werden der Reputation und dem gutencnueu der Eidgenossen nicht wenig Eintrag thun, zumal die andern Eidgenossen, welche in spanischen und""vhischru Diensten sich befinden, zufolge strengen Befehls nie etwas Feindseliges gegen Frankreich vorgc-"o»ii»en haben. Er müsse nn» im Namen des Herzogs sich darüber beschweren und bitten, daß die Eid-Bossen vermöge ihrer gewohnten Weisheit die Sache wohl erwägeil und also handeln, wie die Vernunft und