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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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382
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ZK2 Juli bis October 1595.

um ihrer Freundschaft und Bitte willen nicht nur in Haltung dieser Neutralität, sondern auch bei allen ander»Anlässen zu thun Willens sei. Hierauf haben die Gesandten folgende Artikel dem König vortragen lasse»'Die Gubernatoren und Befehlshaber der Grafschaft sowie das Parlament zn Düte sollen König HeinrichKönig von Frankreich nennen und anerkennen, da die Neutralität zwischen beiden Mayestäten aufgerichtet istund ohne dieses weder angenommen noch bestätigt werden kann; der Neutralitätsvertrag soll wiederum olMÄnderung zwischen den darin begriffenen Provinzen und Städten gehalten werden und es sollen beiderseits allefeindlichen Handlungen aushören; es sollen auch alle fremden Truppen die eingenommenen Pläze in »erh»ibfünfzehn Tagen räumen und ohne Plünderung und Schädigung abziehen; der Connetable von Castilienacht Tage nach dem Abzug (der Franzosen) aus der Grasschaft sein Kriegsvolk aus derselben ebenfalls ab'ziehen lassen, mit Ausnahme jener, welche Einwohner derselben sind; ebenso soll alles im Herzogthum »ichiwohnhafte Kriegsvolk aus demselben entfernt und keine Besazungen darin gehalten werden, ausgenommen a»den Orten, in welchen während der lezten französischen Unruhen solche gewesen sind; wenn einzelne PersoM»in diesen Provinzen, Kriegsleute oder andere Einwohner, der Nenttalität nicht nachleben würden, sollen dieGubernatoren und Parlamente beider Provinzen die nöthigen Maßregeln gegen sie treffen und sie zum Schade»'ersaz anhalten, damit solche vereinzelte Vorfälle nicht als Vorwand, die Neutralität sei verlezt, dienen könne»'es soll auch in allen Städten dieser Provinzen durch Mandate verboten werden, im Herzogthum oder in derGrafschaft oder in andern im Verkvmmniß begriffenen Provinzen oder Orten etwas vorzunehmen, das derNeutralität nachtheilig sein könnte, bei Verlust Leibs und Guts; was endlich dieGysel", Gefangenen, »»^andereRantzionen" anbetrifft, möge der König außer dem bereits Empfangenen Alles gnädigst nachlasse»-

Samstags den 9. September gab Herr von Sillery im Namen des Königs folgende Antwort: Der»^lasse sich die ihm vorgelegten Artikel gefallen und bestätige sie also, daß die Neutralität in allen ihren P»»^"und Artikeln wiederum aufgerichtet und wahr und fest gehalten werden solle; derselbe wolle übrigens denE'dgenossen zu entscheiden heimsezen, ob sein Anmuthen bezüglich des Abzugs des Connetable von Castilien, woh^'derselbe mit seiner Armee ziehen solle, billig oder unbillig sei; es sei damals von keinem Anstand diegewesen, sondern nur vom Artikel betreffend die den vier Pläzen auferlegten Ranzionen, über welche bere>verfügt sei. Auf die Anfrage an Sillery, ob der König noch etwas an den Artikeln auszusezen habe, und »das Begehren um eine schriftliche Autwort sagt er leztere bereitwillig zu, auf welches hin die Gesandten »an demselben Tage mit großer Freude an ihre Obern berichteten. Da er aber zwei Tage darauf eineandere Meinung vorbrachte, daß nämlich, bevor der König sein Kriegsvolk aus der Grafschaft zurükziehe»»»^die XIII Orte sich erläutern müssen, wohin der von Castilien mit seiner Armee ziehen solle, und, bis °Erklärung eingegangen, auf einen Anstand deutete, was beides aber den gestellten Artikeln entgegen war »'was die Burgunder nicht hätten annehmen können, indem ihnen die Heere beiderseits auf dein Hals gebliebenwären, so ließen es die Gesandten bei der am Samstag erhaltenen Antwort verbleiben, wollten in einen weitesAnstand sich nicht einlassen und baten Herrn von Sillery um seine Verwendung, daß der König ihnen die a>»Samstag gegebene Antwort schriftlich nebst einem Paßport und gnädigstem Urlaub überschike; sollte ihnen w>d^Verhoffen nicht entsprochen werden und wollte man sie noch länger hinziehen, so könnten sie zur Sache we>nichts mehr thun und würden auf künftigen Sonntag (l 7. September) ihre Heimreise antreten, um ihren Hc^und Obern über Alles Bericht zu erstatten und Alles deren Gutdünken anheimzustellen; viel lieber aber >»öch^sie dessen überhoben bleiben und mit fröhlicher Botschaft heimkehren.