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April 1595,
Kaspar Jöri, Landamman», von Obwalde»; Johannes Waser, Ritter, Landammann nnd Panncrherr, vo»Nidwalden. Zug. Beat Zurlanben, Ammann; Konrad Nußbaumer, des Raths. Freibnrg. Hauptma»»Hans Razv, des Raths.
»» n. I». (S. u. Bier ennetbirg. Bogt, iiberh.). «. (S. n. Thnrgan). «I. Graf Hiervnhmns von Porz>»'päpstlicher Legat in Deutschland, überbringt als Creditiv ein päpstliches Breve vom 4. März, erinnert »»^Mittheiluug des apostolischen Segens an die Drangsale der Christenheit nnd ermahnt, beim Eifer für Erh»^tung des katholischen Glaubens nnd für Beschirmung der Gotteshäuser und des geistlichen Standes z» ver-harren und den Prälaten den nöthigen Schnz zu verleihen, damit sie ihre Untergebenen im Gehorsam erhalte»nnd die begonnene Reformation zur Abschaffung der Mischränchc ausführe» könne»; sie sollen sich übrigesdes väterlichen Trostes und der herzlichen Wohlmeinnng des Papstes fiir versichert halten; dabei bietet aucher seine bereitwilligen Dienste an. Wird ihm verdankt; zugleich wird ihm anempfohlen, die Angelcgenh^wegen der Ansprachen der Hauptleute beim Papst zu befürworten. «. Auf eine Beschwerde des KlostcrSsiedeln wegen eines Wnhrs in der Limmat, daS die Gemeinde Schlieren zum Schaden des Klosterserstellt habe, wird an den Landvogt von Baden geschrieben, er soll für pünktliche Anfrcchthaltnng des Ver-trages sorgen. Auch Zürich wird ersucht, keine Verhinderung mehr zu gestatten, I Uri nnd Zug werde»ersucht, ihre Anstände über Berechtigung eines Kaufs den vier andern Orten zur gütlichen Beilegung zugeben. (Der Handel betraf den Proceß des Fähnrich Germann Stocker über den Ankenkanf). 15-Mainthal). Ii. (S. u. Freiämter). I. Über alle unerledigte» Geschäfte des lczten Abschiedes von Bade»'namentlich betreffend den Straßenränder Stäubli von Nordorf und den dießenhofen'schen Handel, sollen dieGesandten mit Instructionen versehen werden. It. Der päpstliche Nuntins recommandirt das Gottesh»»^St. Gallen de» beiden Orten Lncern nnd Schwyz und bittet, dem Abt bei seiner Verwaltung nnd Reformatioden nöthigen Schnz angedeihen zu lassen. Wird in den Abschied genommen. (Über dieselbe Sache hatteClemens VIII. am 18. März ein Breve an Lncern erlassen). I. (S. ». Baden), i«. Da im eidgenössisch^Colleginm in Mayland abermals Anstände sich erHobe» haben, so wird beiden Obersten von Lncern n»d iiu,welche nächstens nach Mayland abreisen werden, aufgetragen, die Sache zu untersuchen und darüber z» ^richten, damit man die nöthigen.Schritte beim Papst und dem Cardinal Borromäns thnn könne sowohl weg0der sieben emsischen Pläze als der angcmnthcten Bürgschaft. «. Der Kaiser gelangt mit Zuschrift vo>»1. April abermals an die VII katholischen Orte nebst Appenzell mit dem Begehren »m Hülfe gegen dieTürken; wenn die Eidgenossen die gewünschte Mannschaft mcht stellen wollen, so möchten sie doch wenigst^mit Geld, Pulver und anderer Munition bchülflich sein, was er namentlich von de» katholischen Orte» ^warte. Da nun Zürich, Bern, Lucern, Glarus, Basel, Freibnrg, Schaffhanse» nnd die Stadt St. G»il0sich zur unentgeltlichen Lieferung von je 15 Centner Pulver entschlossen haben, so wird dieses von den v>^andern Orten in den Abschied genommen, um so bald als möglich ihren Entschluß nach Lncern zu meld0>auch an Solothnrn und Appenzell wird davon Mittheiluug gemacht. «». Ans daS Begehren der Stadt MühlHausen, sie wiederum in den Bund aufzunehmen, hat man nach langem Bedenken fiir das Beste gehalten, doselben, wenn sie ihr Begehren erneuern sollte, zu antworten: Wenn sie in dem Wesen sein werde, wie sie >0"^Zeit war, da man sie in den Bund aufgenommen, nnd sie dann etwas vorzubringen habe, so werde >»"»darüber berathen, was man ihr antworten wolle. Jedes Ort soll seinen Gesandten stets in die Jnstr»^^stellen, daß man keinen andern Bescheid geben nnd die Angelegenheit auch nicht mehr in den Abschied neh>»^