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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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368
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April 15.95.

27«.

Confercnz von Zürich, Schlvyz und Glarus.

Mapperswyl. I5l>5, 17. April (7. April alt. Kal.).

va»de«archl« >?ch>«yz.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister. Schwyz. Rudolf Ncding, Ritter, alt-La»dammann und Pannerherr. Glarus. Heinrich Eluier, Landammann.

Adrian Zieglcr von Zürich klagt in seinem und seiner Principalen Namen, daß man ihn nicht nachaltem Branche mit seinen Kaufmannswaarcn über Land fahren und dieselben nach Gutfinden a» diesen oderjenen Ort zu fertigen verdingen lasse, sondern ihn zum großen Schaden aufhalte, auch wollen die Unterthane»von Schwyz und Glarus ihn nöthigen, sämmtliche Waare» an den Gränzen auf- und abzuladen und zu oer''zollen; durch dieses Auf- und Abladen werden nicht allein die Waaren übel zugerichtet, sondern auch die Koste"vermehrt, außerdem daß er Veruntreuungen zu besorgen habe. Er bittet dringend, es bei de» alten Bräucheund dem lezter Jahre von den XIII Orten gefaßten Beschlüsse verbleibe» zu lassen; dagegen werde er auchfernerhin Zoll und Geleit entrichten und sich bezüglich der Fuhre so verhalten, daß sich Niemand zu beschwer»habe; sollte ihm wider Erwarten nicht entsprochen werden, so müßte er mit seiner Waare einen andern Wegsuchen. Auch Bürgermeister Bavier von Chnr klagt als Abgeordneter von Bünden über Erhöhung desund Weggelds und bittet um Abschaffung dieser Mißbrauche und um Weisung an die Unterthanen, der Sp^dition von Früchte» und Gütern keine Hindernisse mehr in den Weg zu lege». Bei der Bcrathnng hierüber'legt Glarus seine Verordnung vom lt!. Februar vor und begehrt dabei zu verbleiben, da seine Landlente dw'Hdiese Fuhren an ihren Gütern nicht wenig Schaden leiden und besagte Verordnung zudem den Kauftetmehr zum Nuzcn als Schaden sei. Dem entgegen wird Folgendes vorgeschlagen: Wenn der Zürichsee gefror"ist, sollen die Schiffmeister die Waare» und das Getreide so weit führen, als der See offen ist und sie "Sicherheit zu landen sich getrauen; in welcher Obrigkeit Gebiet die Schisse ausgeladen werde», sollen derselbeUnterthanen vor allen Andern zu laden den Vorzug haben, sodann die zunächst Wohnenden und nachher d>e,welche die Güter von Wesen dorthin geführt haben, jedoch der Nekerordnung unnachthcilig und mit der ^länterung, daß das, was dort aufgeladen worden, bis nach Wesen nicht mehr abgeladen, sondern »m ei»eangemessenen Lohn und nnanfgehalten geführt werden soll; umgekehrt soll bei dem von Wallenstadt nach West"geführten Kaufmannsgnt dieselbe Ordnung beobachtet werden. Und damit die Kanflcnte und die Schifsie"^welche auf die Fuhre warten müssen, nicht versäumt und in Unkosten gebracht werden, sollen weder be»"Aufwärts- noch beim Abwärtsfahren die Güter abgeladen oder in den Hänsern oder Städcln stehen gelöst'werden und es kann Jeder die Straße frei gebrauchen. Dieser Vorschlag wird in den Abschied ge »on »"e"I». Bürgermeister Bavier klagt im Namen seiner Herren und Obern, daß den Kanflcuten von dein durchLandvogtei Sargans geführten Getreide jezt von jeder Ledi 5. Schillinge, statt früher 2 Lucerner Schisti"^'als Weggeld abgefordert werde, und bittet um Abschaffung dieser beschwerlichen Steigerung, ansonst die"b"^genöthigt wären, Gegenrecht zu üben. Antwort: Da die Straßen im Sarganserland lezter Jahre durchgestümc Witterung übel zugerichtet worden seien, habe man mit der Herstellung viele Unkosten gehabt ""daher zu einigem Ersaz das Weggeld etwas erhöht; man nehme übrigens die Beschwerde ml rnkarc-mlnw "erwarte Entsprechung. Ferner klagt er, daß man den Schisfmeister» der drei Orte, »»geachtet sie