Februar 1595.
»». Niklaus Gatschct meldet, er habe beim Geldstag des Junker Ulrich von Engelspcrg, als Bürgen desFranz Rndela, für seine Ansprache von 915 Sonncnkrvnen sammt zehn verfallenen Zinsen und anfgelanfcnc»Kosten nichts erhalten, dcßhalb habe er sich ans der Mitherrschaft Demorct, welche von Bern dem JnntinPeter von Perroman um 300 Soiuienkroncn übergeben worden sei, erholen wolle» und daher dieselbe »achvorgängiger Ratification angreifen und snbhastire» lassen; er hoffe dabei belassen zn werden. Auf diewiderung der freiburgischen Gesandten, daß Gatschet bei jenem Geldstag sich habe anschreiben lasse»,einigen zu Cngy gelegenen Gütern collocirt und bezahlt worden sei und daher nicht doppelte Bezahlung fordernkönne, man ihn daher aus diesen und andern Gründen abweise» möge, wird von den bernischen Gesandten d>eSubhastation aufgehoben. Dagegen wird das Begehren Berns, Peter von Perroman solle, weil er gegen d>eSnbhastation nicht opponirt habe, dem Gatschct die deßhalb erlittenen Kosten abtragen, von Freibnrg in de»Abschied genommen. I». Ans die Beschwerde derer von Pillars en Bulliez, daß ihre Nachbarn von Pill»^lcs-Friques miter dem Schein einer Pronnnciation sich anmaßen, mit ihren Nossen auf die gemeine Feldfcüst^und „Trettende" zn ziehen, und auf die Erwiderung derer zn Friqnes, daß sie schon bei 14,000 Pfd. Koste»erlitten haben und durch alte Sprnchbriefe ihr Recht zu dieser Feldfahrt beweisen könne», versteht Bern stendlich dazu, es bei den Sprüchen und Verträge» verbleiben zu lassen, wonach die von Friqnes die Felds» stmit den Rossen zu genießen haben, bis die Andern rechtlich erweisen, daß ihr Posseß durch die gesch»^Pfändung interrnmpirt sei. Ein Streit zwischen Pierre Major und der Gemeinde Mustruz betreffsWeid- und Bergfahrt wird dahin entschieden, daß das Nrtheil von 1585 observirt werden solle. «I. Dasden Gesandten Berns nnterstüzte Ansuche» des Tobias Banqueta von Cngy, es möchte die Confiscatio» dceverseztcn Güter des Joannes d'Jllens nicht weiter erstrckt werden als für die Summe der Versezung,von den freiburgischen Gesandten in den Abschied genommen, v. Ein Anstand in Betreff der Besti»»»»'^daß der Rütizehnten nach dreijährigem Raub, welchen die Kirche ziehen mag, zum großen Zehntensolle, sowie das Begehren, daß der Obrigkeit hingeliehene eigene Güter und Endominia nicht zum lst»»Zehnten fallen sollen, werden in den Abschied genommen, I. Ebenso wird der Anstand über den Nütizeh"zu Chatel St. Denys und Cheiry, als mit vorigem Fall zusammenhängend, verschoben. 15. Der Albeuve-W^von jährlich 35 Pfund wird in der Meinung beanstandet, daß die Zinspflicht von da an aufgehörtdie Abfindung geschehe». Da sich aber seither ergeben hat, daß dieser Zins dem Einzieher von Cvrsicrworden, so soll über den Sachverhalt nachgefragt werden. I». Die begehrte Ablösung des Zehntens Z» 'niauffens wird ans einzunehmende Information in den Abschied genommen. I. Die Klage, daß dieVögte und Einzieher beim Bezug des Herren- und Bodenzinses für einen Florin 15 Groß verlange»/ ^daß man, wenn ein Kauf um wälsche Münze geschehen, „die Composition nach tütscher starckhcr ,
fordere", wird in den Abschied genomme». It. Ebenso der Bescheid, daß unter purum trummitum 2v»>und unter frunmutum uimplnx nur Mischelkorn zu verstehen sei. I. Der Antrag, es möchte über den st eder Primizgarben, welche die beiden Kirchen Nessndens und Dvmpierre-le Grand jährlich abwechselnd einbr>»ü 'eine Vereinbarung geschehen, wird zu näherer Information aufgeschoben. »». Daß die neuen Aufbruch^st(Niedzehnten zu Poliez-Pitet) dem großen Zehnten von Dommartin zufallen, und daß Freiburg dendaselbst solches gebiete, fällt in den Abschied. 1». Die Wiederaufrichtung umgefallener Marchsteiue ^Ballon, Dompierre-le-Grand, Missy und Graudcour, ferner zwischen Dommartin und Poliez-Pitet,zwischen Wallenbnch und Gümmenen wird angeordnet. «». Weil des Widerspruchs wegen zwischen