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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1594.

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'"ann »nd'Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Amman»; Peter Staub, des Raths. Frei-öurg. Martin Gottran, Sekelmeister, des Raths.

Der spanische Ambassador, Alfons Casati, gibt nach Überreichung seines Creditivs (vom 10. Sep-tember) seinen Vortrag schriftlich ein und dankt fiir den pünktlichen Besuch dieser Tagsaznng. Die Grüße »nd^traulichen Erbietungen des Königs und des Gnbernators zu Moyland werden verdankt, unter ZusicherungDeiche,, dienstlichen Willens und vertraulicher Correspondcnz; sodann wird ihm congratulirt, daß die Wahl des^»igs auf einen so verdienten und den katholischen Orten so günstig gesinnten Mann gefallen; dabei wirdBetreff Bezahlung der jährlichen Pension mit ihm Rüksprache genommen. I». An Oberst Kuhn von Uri»nd dessen Hanptleute, welche zum Entsaz des Herzogs von NemourS und dessen Bruders »ach Lyon gezogenwird nochmals durch einen eigenen Boten geschrieben, sie sollen weiter nicht ans französisches GebietZiehen, sondern sich an ihre Instruction halten. Nach Solothurn wird Anzeige gemacht von diesem und demSchern Schreiben »nd von der Entschuldigung des Oberst Kuhn, daß sein Zug in keiner andern Absicht ge-sehen, als um diese katholischen Fürsten zn retten, waS Frankreich eher z» Nuzen als Schaden gereiche.

Für die Gesandten nach Italien, die Landammänner von Beroldingen und Lussi, werden die gewünschtenBriefe ausgefertigt; Lussi wird besonders aufgetragen, beim Herzog von Savoyen die erforderlichen SchritteBezahlung des rükständigen Soldes zn thnn, im Fall die Truppen noch nicht befriedigt wären. «I. AnCardinal von Ems »nd den Cardinal von Österreich wird in Betreff einiger Verbesserungen im eidgenös-sischen Colleginm zu Moyland geschrieben, denn man möchte die Sache nicht sizcn lassen, v u. t'. (S. u.^)urgau). zx. (S. u. Baden). I». (S. u. Bellenz zc.). I. Jedem Gesandten wird der Entwurf einer^irthsordnung in den Abschied gegeben, um später darüber zn berathcn; inzwischen soll üri den Wirthen zn^sern und Livinen die nöthigcn Weisungen ertheilen.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenhcitcn!

«. Art. 195. Stifte und Klöster. I'. Art. 27. Justizsachen.

«. Art. 137. Gotteshäuser.

I». Art. 88.

271.

Konferenz der Städte Bern und Freiburg.

An der Sense. 1594, 13. Movcmver.

Htanton»archiv Hrctbiirg. Instructionenvuch Nr. Ib.

Gesandte: Bern. Niklans von Grafenried, Venncr; Marti» Rodt, Rathsschreiber; David von Rüti,""dvogt zu Laupen. Freibnrg. Hans Raz6; Bläst Leimcr, beide der Räthe; Anton von Montenach,^adtschreiber.

Besichtigung und Aufnahme eines detaillirtcn Verzeichnisses der Einschläge zu beiden Seilen der Sense.

^'»lirasschaft Thurgau.^i'chnst Baden.

'v-ll'ki Bellenz -c.