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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
346
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Juni 1594.

Zoll hinter Nue bezieht, wird ihm von Seiten Freibnrgs mit Urkunden bewiesen, daß dieser leztere ein alter,schon vor Einnahme des Landes bestandener'Zoll sei. in. Bern bringt vor, daß zu Domdidier von einei»Fuder Wein statt wie bisher ein Kreuzer nunmehr ein halber Bazen gefordert werde, während dagegenbürg über Zollsteigerung zu Thun klagt. Man einigt sich, daß die Auflegung neuer und Steigerung al^rZölle beidseitig unterlassen werden solle, n. Frciburg verlangt in Kraft des Bnrgrechts, daß die Giiter se>^Unterthanen im Siebenthal unbestenert bleiben. Dagegen bezeugt Bern, daß solche Stenern ein uraltes Di»i!seien und es seine Unterthanen nicht von ihren Freiheiten drängen könne. «». Die Klage iiber die z»vorgenommene Steigerung an Rnage, Bendes und Hiiterlohn wird vis auf weitern Bericht eingestellt belasse>». Die beiden Späne des Zehntens halb zu Buillie en Joux und der Oberherrlichkeit des sechsten Th^-zu Combremont wird abermals weitläufig verhandelt, ohne daß man sich jedoch hätte verständigen können. «I-Behandlung und Beilegung verschiedener pendenter Gegenstände werden Tagfahrten angcsezt: nach Murten a»Iden 1. Juli, an die Sense ans den 20. Juni, in die gemeinen Bogteien auf 1. September, zu Beilegung ^Späne am Berg Naya und Mocousa ans den 15. August, zu Aufrichtung der March bei Gillarens auf20. Juni, derjenigen bei Chandon, St. Albin und Missy ans den 10. Juni nach Olehres. n. Die vonklagen gegen die von St. Albin wegen verweigerter Feldfahrt, um die sie doch Brief und Siegel habe».in den Abschied genommen, Die Verwendung Freibnrgs für Ulrich de St. Bernhard findet bei Ber»Gehör, t. (S. n. Bernisch-Frcib. Vogt, überh.).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten:

Bern-Freib. Bogt, iiberh- < Art. 2.

Vogtei Schwarzenbnrg. » Art. 152.

Bogtei Graudso». «> Art. 494, 495.

Im Staatsarchiv Bern! Freiburger Abschiede, Band 11. Fol. 197 und N9 sind die Verhandlungen dieses TageS,alle Artikel, in französischer und deutscher Ausfertigung ebenfalls enthalten. Die deutsche Ausfertigung trügt das irrige Davom 4. Mai.

Conferenz der Städte Bern nnd Freiburg.

An der Sense. 1504, 20. Anni.

Ko»t»»»ar«hiv lsretbura. Instruttionenbuch Nr. ls. ,

Gesandte: Bern. Venner von Grafenricd und der Amtmann von Laupen. Freiburg. Hausnnd Bläst Leimer. ^

Diese Conferenz fand statt, um die neu entstandenen Streitigkeiten wegen der Auen und Ncisgniu^ ^der Sense beizulegen, was auch gelang, indem die Unterthanen zu Erhaltung guter Nachbarschaft sicherklärten, dem schon früher dießfalls ergangenen Spruch und Vertrag Genüge zu leisten. Zuvertragswidrigen Einschläge wird Termin gegeben bis Michaelis, wobei dann Gesandte beider Städtesein werden. Die gegenseitigen Kosten werden wcttgeschlage».