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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1594.

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"literworfen sind, ersucht es Freiburg, seine Unterthane» zu Erstattung der schuldigen Steuer anzuhalten, wasa„s Mangel am nöthigen Befehl in den Abschied nimmt, t Ii (S. u. die betr. Bogtcien).

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenhciten:

^»tei Schwnrzciilnirg. q, t, Art. 149-149.

»»tri Nrandso». « «I, X I», M. Art. 482—490.

217.

Jahrrechnuilg der Städte Bern und Freiburg über die Verwaltung ihrer gemeinsamen Vogteien.

Areivurg. 1594, 24. bis 27. Januar.

Staat«archi» Bern. Fniburgeravlchitde v, äNI.

Gesandte: Bern. Anton von Grafenried, alt-Venuer; David Tscharner, beide des Kleine» Raths,^ciburg. (Nicht genannt).

«u. (S. u. die betr. Vogteien). TT. Freiburg beschwert sich, daß die bcrnischen Untcrthanen zuund an andern Orten statt des bisherigen Hüterlohns von 4 Denicrs auf das Mannwerk Reben dem^dstal z,i Romont It) Maß Wein abfordern. Wird von den Gesandten Berns in den Abschied genommen.Ui. Der an der Sense erlassene Entscheid über den Span zwischen Bissh und Villarzcl l'Evöque wird beidcr-angenommen und soll durch die Amtleute im Beisein der Gencralcommissäre nächstens vollzogen werden.^ Bezüglich der an der Sense und jczt wieder vorgebrachten Beschwerde, der Kirchherr zu Chütel St. DcnySRiedzehnten auf bernisches Gebiet hinüber, berichtet der Amtmann, daß der Kirchherr keineGerung-sich anmaßt und die Abmarchnng und ergangegencn Urtheile gelten lasse. Man läßt eö dabei ver-"ben, Auf die von Freiburg gemachte Anregung wegen des »»erörterten Spans zu Combremout

^lvider,, die bernischen Gesandten, sie werden den Lchenmann des Herrn von Combremout beförderlich citirendann Freiburg gebührende Antwort geben, xx. Die des Spans wegen zwischen Villarzel und Lussy^"^ragten Amtleute sollen auch des Anstandcs halber, der zu Saulgy gegen den Spital zu Milden obwaltet,^ zu suchen Vollmacht haben. Der „verschmächtcn" Knechte oder Nachrichter Belohnung halber,

^che Wider den alten Bestallnngsbrief den Amtleuten mit vielfältigen Beschwerden obliegen, soll auf nächstersattMieiiluuft eine gleichmäßige Ordnung vereinbart werden. ««. (S. n. Murten). nn». (S. ». OrbeTscherlitz).

» Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten!

"»^rettuirg. Vogt, iiberh. »"«. Art. 1.

°»>ci Schwarzeitlnirg. «!«», rn. Art. IM, 151.

Wri Tschcrljh^ » «»,»>». Art. 243— 283.

Mci Grandsgg. ,»»» I»>». Art. 491—493.

Murten »I !««> Art. 716—718.