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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Ädovember 1593.

». Über das Begehren des spanischen Ambassadors nm einen Aufbruch Vau 0000 Mann vvn den st^Orten sind die Instructionen ungleich. Die Landsgcmeinde von Uri hat den Aufbruch bereits bewilligt, dochwünscht Uri sich noch über die Bedingungen mit den andern Orten zu verständigen. Daher wird das Begehtin den Abschied genommen, mit dem Auftrag an jedes Ort, binnen fünfzehn Tagen seinen Bescheid an de»Ambassador und an Lucern einzuschiken, damit nöthigenfalls eine Tagsazung ausgeschrieben werden kann. I»walten Anstände zwischen den Hauptleuten und Knechten in Savoyen in Betreff Ausbezahlung des SoldesDie Sache wird verschoben, bis die Antworten von beiden Parteien eingelangt sein werden. Der Antragvon Schwyz, daß die Wirthe für eine Mahlzeit nicht mehr als 4 Bazen und für eine Maß Veltliner nichtmehr als 8 Schilling fordern dürfen, wird in den Abschied genommen. «I. Verabredung zwischen Lucern m'dFreiburg wegen ihren als Besazung in Lyon liegenden vier Fähnchen. «?. Jedes Ort soll seine Studentewpläze im eidgenössischen Collegium zu Moyland stets besezt halten, deßgleichen die zwei Pläze im königlMspanischen Stipendium laut des Bündnisses, da für jeden 70 Kronen jährlich bezahlt werden. Daneben s°man auch der treuen Dienste des Schaffners Ambrosius Fornaro von Freiburg stets eingedenk sein, damit ih>"seine Besoldung richtig verabfolgt werde.

«I aus den Acten: Unruhen in Frankreich, im Staatsarchiv Lucern; «» aus dem Freiburgcr Exemplar.

2^5.

Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwaldcn.

Munnen. 1593, nach 14. Movember.

„Herr Landammann Wolffgang Lussy wegen des begerten Tags des SalhkauffS halben gan Brunnen Gesandterordnet vnd befolen, was zue guotem thuon vnd lassen, was wichtiges wider hindersich bringen."

(Rathschlag vom 14. November 1593 im Nidwaldner Näthc» und Landleutcn-Protokoll, Fol. 35. — Der Abschied sth

2i<».

Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg über die Verwaltung ihrer geiucinsameu Herrsch"!^

Graudsvn und Grasburg.

HZern 1594, 22. Januar (12. alt. Kal.).

Staatsarchiv Bern. InstrucUonenbuch öl. S. 41«—44«. /

Gesandte: Nicht genannt.

»—«I. s<S. u. Grandson). «. Angehörige von Freiburg hatten sich jüngst darüber beklagt, daß ^ ^ihren im Obersiebenthal gelegenen Rinderweiden eine Steuer bezahlen müssen. Die Sache wurde damalsgegenwärtige Jahrrechnung geschlagen. Nun sind auf heutigein Tag die von Obersiebenthal mit ihren BrMund Gewahrsameu erschienen und haben angezeigt, wie vor fiinfzig oder scchszig Jahren auf Alle, welche h"ihnen Berg- und Alpfahrten besaßen, sowohl Freiburger als auch Walliser, eine Auflage gelegt und auchWiderrede bezahlt worden sei; sie glauben nicht, hierin eine Neuerung gemacht zu haben. Unter dmUmständen »nd da auch seine, Berns Bürger, die im Siebenthal Grundbesiz haben, der gleichen Aus