Juni 1593. 323
Äscher Seite sich verwenden werde. Darauf erwidert der Gesandte der Freigrafschaft, Scudicr Beiivit: Erbeauftragt, den Eidgenossen für die bisherige Frenndschaft zn danken; obschon die Grafschaft an den bür-gerlichen Frankreich keinen Theil genoniinen habe, fei ihr doch großes Ungliik ans denselbenAchsen, denn trozdcni sie sich stets bestrebt habe, die Neutralität aufrecht zn erhalten, sei sie doch oft durchErfülle und Pliindernngen heimgesucht worden; nun aber, nachdem Frankreich den Ncntralitätsvertrag sogebrochen, behaupte Herr von Sillery, die Grafschaft habe das gethan, und stelle sogar Reklamationen.^ ersuche die Eidgenossen, wieder wie lezteS Jahr einen oder zwei Gesandte zn bezeichnen, welche im gege-bnen Falle für Sicherstellnng der Freigrafschaft die nöthigen Schritte zu thnn hätten, auch bitte er, sieAchten an den Prinzen du Maine, an den Bicomte von Tavannes und Andere schreiben, durch ihre Soldaten^"'e Feindseligkeiten mehr gegen die Grafschaft vorzunehmen und deren Neutralität zn respcctiren. Schließlicher, man möchte dafür sorgen, daß bei einem künftigen Durchmarsch von Franzosen oder andcrm Volk^'"e Unordnungen mehr stattfinden.— Beide» Gesandten werden ihre freundschaftlichen Gesinnungen verdankt;nvei werden sie ermahnt, dafür zn sorgen, daß die Angehörigen beider Staaten sich ruhig und friedlich gegenZander verhalten und daß die Neutralität der Frcigrafschaft respcctirt werde. Der französische Gesandteüberdieß ersucht, dafür sorgen z» wollen, daß die Summe», welche die Herren von Sanch, Schömberg""b Guitrh für Munition schuldig sind, nnnmchr der Grafschaft bezahlt werden. »». Der Gesandte der Frei-^fschaft Burgund eröffnet ferner, in Betreff der Marchstreitigkeiten zwischen den Ständen der Freigrafschaft^ der bernischen Landschaft Waadt habe man sich früher schon dahin verständiget, daß kein Theil gegenandern etwas Thätlichcs anfangen solle und daß ällfällige Anstände ans rechtlichem Wege zu erörternNu» aber seien am 17. Juni lezthin gegen 250 Bewaffnete ans der bernischcn Bogtci Newis (Nhon),^drscheinlich mit Borwissen des Landvogts, in die Ortschaften la Moille und lcs Landes „mit Trummen^d Pfyffx,," eingefallen, habe» daselbst geplündert, siebzehn Hänser verbrannt und bei zwanzig Personen weg-geführt. Es sxs aber Thatsache, daß besagtes Gebiet zur Freigrafschaft gehöre. Er bitte daher, gemäß Erb-Anordnungen zn treffen, daß jene Beschädigungen ohne Verzug vergütet, die Gefangenen freigelassen^ die Thäter strcnge bestraft werden. Berns Gesandte erwidern, sie haben von diesem Borfall noch keine^k»nt„iß, hätten übrigens erwartet, der Graf von Champlyte würde sich zuvor an Bern wenden, um über" Sachverhalt Erkundigungen einzuziehen; Bern möge wohl leiden, daß die Sache durch eigene Abgeordnete'versucht werde. Die Gesandten Berns werden beauftragt, ihrer Obrigkeit ernstlich vorzustellen, daß solche^"dseligkcitcn gegen die Erbeinung seien und ernste Berwiklnngcn erzeugen könnten, daß aber die EidgenossenMittel zn Erhaltung der Neutralität anwende» werden. An die Regierung der Grafschaft wird geschrieben,wolle beiderseits Säze ernennen, um die Anstände auf gütlichem oder rechtlichem Wege entscheiden zu^ise». ^ Erzherzog Ferdinand von Österreich und der schwäbische Kreis einen Münztag nach Cvnstanz^geschrieben und auch die Eidgenossen dazu eingeladen hatten, um sich einmal über die Münze» und anderebchen zu vereinbaren, waren Zürich und Schaffhansen ersucht worden, im Namen der Eidgenossen diesenüiztag z„ besuche» und über die Verhandlungen Bericht zn erstatten. Nun legen Gerold Escher, alt-Stadt-filier von Zürich, und HanS Konrad Meyer, Bürgermeister von Schaffhansen, welche nach Consta»; waren^ordnet worden, den Abschied dieser Münzconferenz vor (dat. K. Juli, s. den folgenden Abschied). Dieser^ u> den gegenwärtigen Abschied genommen, damit jedes Ort sich darüber berathe und seinen Bescheid nach"beh sende, auf daß dieses den Erzherzog und den schwäbische» Kreis davon in Kenntniß seze. Die Kosten