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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1593. 821

^holischen Ständen und Fürsten die katholischen Orte an ihrer Ehre beeinträchtigen. Daher soll jedes Ortscharfes Verbot erlasse», bei Verlust von Leib und Gut sich bei diesem Dienst nicht zu bctheiligen; davon^ird der Abt von St. Gallen und die gemeinen Vogtcien benachrichtigt und dem Gallati anbefohlen, sich solcherUberlingen zu enthalten. Veinebens wird berichtet, daß, sobald Gallali aufbreche, auch die katholischen"»desfürsten einen Aufbruch veranstalten werden und daß zu diesem Behuf und zur Bezahlung der alten^fvrderungen der Hauptlente 300,000 Kronen bereit liegen. «I. (S. u. Freiämtcr). (S. u. Engelbcrg).. Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschafts- und Schirmortsangelegenheiten:

^»ddogtci Freiämter. «I- Art. 04. Schitzcnwesen.

chirnwosttei Engclberg. Art. ,09.

Jahrrcchnung der die IV ennctbirgischen Vogtcien regiercndeil XII Orte zu

Lauis 1598, 24. Auni.

Staatsarchiv Liieer». Ennetbirgischc Abschied« V. W.

Gesandte: Zürich. Hauptmann Heinrich Bräm. Bern. Gilg Jmhaag. Lncern. Gilg FleckensteinHeinrich Arnold, Sekclmeistcr. Schwyz. Kaspar Ceberg. Unterwalden. Melchior Noßacher, von Ob-aldcn. Z Christian Jten. Glarus. HanS Heinrich Schießer, Landcsfähnrich. Basel. Andreas Nhff.^^burg. Wilhelm Lanther. Solothnrn. Wilhelm Schwaller. Schaffhausen. Hans Häuser. Alle

^ n. (S. u. vier cnnetbirg. Vogt, übcrh.). I». (S. u. Mcndris). «. Solothnrn macht Anzng, ein gewisserlasse falsche Schillinge und Kreuzer nach dem Schlag etlicher Orte der Eidgenossenschaft schlagen, diei währschaft seien, wodurch die Achtbarkeit der Eidgenossenschaft beeinträchtigt werde; man sollte deßhalb anm» Obrigkeit sich wenden, die ohne Zweifel diesen Frevel nicht dulden werde. Aus den darüber angestellten. Buchungen ergibt sich, daß es der Graf von Desana bei Vercelli sei, der Schillinge und andere Münzen^agcn lasse; er habe besondere Freiheiten und sei gleich wie der Markgraf vonMessara" (Masscrano?) beircellj, der vor einigen Jahren falsche Lenen hatte münzen lassen, nur dem Reich unterworfen. Wird n<1

Gremium

Vier

genommen.

'»»ctb. Vogt, iiberh.w>t> Mendels.

«II». (S. n. die betreffenden Vogtcien).

Das Weitere sehe man im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten:

°l>tci Lauts.

"°l>tei Mcndris.

». Art. 20.

Art. 7.«>. Art. 153.

. 77.r. ,54.

220.I. . 51.I». Art. 407.

Allg. Verwaltungssachen ic.

Kammerrechnungcn.

Justizsachen.

Landvogtciwohnung.

Justizsachen.

Justizsachen.

Beamte.

Justizsachen.

>>. Art. «2.

It. Art. 155.I. 244.«. . 245.» 156.

Rechts- und Gerichtssachen.

Justizsachen.

Justizsachen.

Justizsachen.

Justizsachen.

in. Art. 408. Justizsachen.

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