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Januar 1598.
225.
Appellationstag der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte.
1593, nach 8. Hanuar.
„Äff den Appellatztag ist Herr Vetter Landtaimnan Lussy, Waaser vnd Houptman Löuiv sampt dem Richter zu Gsandü"erwöldt."
(Rathschlag vom 8. Januar 1593 im Ridwaldner Räthe- und Landleute-Protokoll, Fol. 19. — Der Abschied fehlt-)
22«.
Konferenz der Städte Bern, 'Freiburg und Solothurn.
Aern. 1593, 8. und 9. Aevruar (29. und 30. Januar alt. Kal.).
Ttna»»ar«htv Bern. InstrucUoilinbuch IU, S. M.
Gesandte: Bern. Abraham von Grafenried, Schultheiß; Bincenz Dachsclhofer, wälsch-Sckelmeist^Frei bürg. Johannes Meyer, Schultheiß. Solothurn. Wolfgang Tägischer (Degenscher), Sckelineist^'
Diese Conferenz war wegen der Bieler Angelegenheit angesezt worden. Nachdem die Abgcordw ^von Biel, Burgermeister Johann Hugi, Sekelmeister Niklaus Brand und Niklans Wyttcnbach denund Stand dieser Angelegenheit erörtert und unter Hinweisung auf die kaiserlichen Freiheitsbriefe undbisherige Übung dessen Panner- und Mannschaftsrecht begründet hatten und sowohl das Bündniß der SBern mit Biel von 1352, dem die Bündnisse der beiden Städte Freiburg und Solothurn mit Biel nächst^'^sind, als auch die von den beidseitigen Säzen gestellten, ungleich lautenden Mittel verhört und die derund Schwyzer Säze als den Bundesverhältnissen der drei Städte mit Biel nachtheilig und dahererachtet worden waren, findet man, in Betrachtung des sanften, friedliebenden Gemüths des Bischterwägend, daß der Anstand lediglich durch einige Hofdiencr angezettelt und erhalten werde, für das Angenieste ^eine Deputation an den Bischof abzuordnen und ihn ernstflcißig zu bitten, die Bieler bei dein Panner- ^Mannschaftsrecht bleiben zu lassen. Würde er nicht, entsprechen, so hätte man dann um so besser GlimpfUrsache, nach Mitteln zu trachten, wie die Bündnisse ungeschwächt erhalten werden könne». Biel wirdWahl der Deputirten, einen oder zwei im Namen der drei Städte, oder aus jeder Stadt eine», Heimat ^Die Abgeordneten Biels erkläre» sich mit dieser Schlußnahme anfänglich einverstanden, kommen dann aberfolgenden Tag wieder darauf zurük und meinen, daß zu Vermeidung unnüzer Mühe und Kosten ramm^sei, vorerst an den Bischof ein gemeinsames fürbittlichcs Schreiben abgehen zu lassen, da eine schließlich^wort doch nicht zu erhalten sein würde. Jndeß wünschen sie vorher diesen Abschied an ihre Obern zuI». Bern zeigt an, was über den jüngsten peterlingischcn Abschied zu Abschaffung der übermäßigengrober Gold- und Silbermünzen und den Lauf der geringen Münzsorten von den betreffenden Orten in ^wort erfolgt sei, „in Meinnung, glyches gegen den Ortten Wallis, Nüwenburg vnd Genfs nach demBerichts bedarff" darin sich zu ersehen und zu einer schließlichen Resolution auf erste ZusammenkunftGesandte» mit vollkommenem Befehl abzufertigen.