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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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303
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September 1592. 393

^ erhalten, sollen deren Abbildungen veröffentlicht werden, dannt Jedermann sich vor Schaden zu hütenbisse.

Die fremden Münzen, mit Inbegriff der Pinotellcs, darf bei Strafe Niemand annehmen, bevor sie von^ Obrigkeiten aufgesezt und valntirt worden; die Beamten sollen darüber wachen; welcher Stand zuerst von°chen Münzen etwas erfährt, soll die andern davon benachrichtigen, damit geeignete Maßregeln getroffen"'"den können.

Wer verrufene Münzen einhandelt, um sie auszuscheiden, soll ebenso bestraft werden, als hätte er ein^stätsverbrechen begangen.

Üni jeglichem Mißbrauch vorzubeugen, soll man nur nach Florin handeln, aber nichts dcstoweniger die°d- und Silbersorten nach ihrer Werthung annehmen.

Wer obbcnanntc Münzen zu einem höhern Preis annimmt, als deren Werthung es erlaubt, soll mit^chiscation der angenommenen Summe bestraft werden, ebenso der, der sie ausgegeben hat; der eine Drittel^ Buße verfällt der hohen Obrigkeit, der andere dem Spital der Stadt, auf deren Gebiet das Vergehen^!chchcn wenn daselbst kein Spital wäre, den Armen des Orts, der lezte Drittel dem Angeber.

Weiche» jeder Wohlgesinnte die Pflicht, Übertreter dieser Verordnung zn verzeigen, wofür er AnspruchW den Drittel der confiscirten Summe hat.

Die Angehörigen der vier Stände sind gehalten, die Gold- und Silbermünzen dieser Reform gemäß zu?wcn u»d auszugeben ohne Gefährde oder Weigerung, damit Handel und Verkehr erleichtert werden; zuZweke sollen benannte Stände sich vereinbaren, jeder auf seinem Gebiet die benannten Münzsorten införmigem Titel, Gewicht und Werth zu schlagen.

Ä» allem diesem wird die Verbesserung durch die Herren und Obern der Hauptstadt jedes Standes vor-Iten.

Zustimmung erfolgte: von Neuenbürg, Frciburg und Solothur» am 2!1. September, Bischof von Wallis Ü0./2V. September,

^October. (Staatsarchiv Bern: Freiburgbuch l>.)

21«.

Couferenz der V katholischen Orte.

Lucern 1592, 12. chctover.

Staatsarchiv Lneern. Lucerner Abschiede <?. 218. Allgem. Abschiede Isl? 199.

H sandte: Luc ern. Jost Krepsinger, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß; Ulrich. Jost Holdermeyer, Sekelmeistcr; Niklaus Pfyffer, Ritter, Baumeister, alle des Raths. Uri. (Ab-Schwyz. Rudolf Rediug, Ritter, Landammann; Jost Schilter, alt-Landammaun. Unterwaldcn.^st»ard Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Wolfgang Lussi, Statthalter, von Nidwaldcn. Zug. Haupt«Paul Seiler, des Raths.

Theurung der Lebensmittel eingetreten ist und ernste Maßregeln nöthig werde», so solle»^ ffandten auf die am 25. dieses Monats nach Baden auszuschreibende Tagsazung darüber instruirt werden,werde» die Landvögte beauftragt, die »öthigcn Vorsorgen zu treffen. Auch über Vertreibung dersicher soll aus der Tagsazung zu Baden berathschlagt werden. Die zu Bellenz regierenden Orte sollen