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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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300 Juli 1592.

Basel. 1392, nach 29. Juki.

«»»tonSarchiv Hrelburg. Instniction«»buch Nr. IS.

Freibnrgische Instruction für seinen Gesandten auf den Tag gen Basel, vom 29. Juli: Nachdem die vorgehen^"katholischen Orte in die Botschastschikung, deren man sich auf lezter Iahrrechnung zu Baden unterredet, bewilliget von deß'wegen, daß der hochwürdigc Herr Cardinal von Österreich sammt der vorderösterreichischen Kammer seine Werbung juugi^Tage cräferct, haben meine gnädigen Herren (von Freiburg) ihren Schultheißen, Herrn Hans Meyer, als ihren Gesandt"dargegeben und ihn mit der allgemeinen badischen Instruction verfaßt gemacht. Ein daheriger Abschied konnte nicht a»I'gefunden werden.

215.

Confereuz der III Schirmorte der Abtei Engelberg.

Engekberg. 1392, 5. September (Samstag vor Nativitatis Maria).

T»aat»archt» t!»c»rn. Altena Abni Eng«lb«rg.

Gesandte: Lucern. Laurenz Wirz, des Raths; Renward Cysat, Stadtschreiber. Schwyz. ^Schilter, alt-Landammann. Unterwalden. Johann Noßacher, Landammann, von Obwalden; Wolfg^Lussi, Statthalter, von Nidwalden.

Ferner waren zugegen: Balthasar, Bischof von AScalon, Weihbischof zu Constanz, im Namen des BischtAndreas von Constanz; Abt Ulrich von Einsiedeln.

Da« Verhandelte sehe man in, Abschnitte SchirmortSangelegenhcitcn:

Schirmvogtci Engrlbcrg. » Art. 101105.

21«.

Augenscheinaufnahme durch Gesandte von Bern und Freiburg.

1392, 11. bis 18. September.

kantonSarchi« Areiburg. Ablcht-dbandIM.

Gesandte: Bern. Anton von Grafenried, Venner; Vincenz Dachselhofer, Sekelmeister; Niklaus Gats^'Nicod Moratel, beide Generalcommissär; Georg Ansel, Patrimonialprocurator von Lausanne. Freib »rgMartin Gottrau, alt-Sekelmeister; Jost Vonderweid, Generalcommissär, beide des Raths; Franyois t>eOranges, Generalcommissär; Francis Buquet, Commissär.

Nach gegenseitiger Begrüßung erläutern sich die Gesandten gegen einander, daß sie mit vollkomme^Vollmachten ausgerüstet seien, in nachfolgenden Spänen abschließlich zu handeln: »». Der Anstand zw>! idenen von Villars-les-Friques und Villars-le-Grand in Betreff der Weidfahrt wird gemäß Spruch vom P1588 entschieden und ein von den Generalcommissären des Granges und Moratel unterzeichneter

datirt vom 1./1I. September, aufgerichtet. I». Der Span bezüglich der Märchen zwischen derSt. Anbin und der Dorfmarch Missy wird nach zweitägigen Verhandlungen eingestellt, da keine Partei vihren angesprochenen Rechten abgehen will; inzwischen sollen die von St. Anbin die Messelerie und a»Hcrrschaftsrechte üben, wie und wo sie es von Alters her gethan haben, e. (13. September). Auf der Ma