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November l59l.
noch in der Grafschaft Burgund irgend etwas werde verarrcstirt werden, wenn der spanische Ambassador c»^gleichförmige Versicherung gebe; wolle lezterer dieses nicht thun, so wisse man dann, wem das darausspringende Übel beizumessen sei. Jener Secretär, der zu Basel „verarrestirt" worden, habe sich vielesUmtriebe gegen den König von Frankreich schuldig gemacht, der wahre Grund jedoch seiner Nichtfrcilass»^sei der, daß ein französischer Gesandtschaftssecretär in der Nähe von Miimpelgard ebenfalls festgenoni»^worden sei; sobald dieser freigelassen werde, werde man auch jenen freigeben. In einein einläßlichen Vortragsucht dann der Dolmetsch des spanischen Ambassadors, Philipp von Mentlen von Uri, gewesener Landvogt derGrafschaft Baden, die Gründe des Herrn von Sillery zu widerlegen und stellt das Begehren, Baselden genannten Secretär unverzüglich freilassen und sicher geleiten. Demzufolge wird an Basel geschrieben, ^möchte den Secretär sammt allen ihm abgenommenen Sachen und Schriften beförderlichst in Freiheitund gute Nachbarschaft erhalten helfen, e. Zürich erstattet Bericht über den Erfolg der Gesandtschaft,nach Basel war abgeordnet worden, um die Anstände zwischen der Obrigkeit und ihren Unterthanen Hinsichtdes Umgelds auf Wein und Fleisch und wegen anderer Auflagen beizulege», und meldet, daß die Obng^den Vergleichsvorschlag der Gesandten anzunehmen bereit gewesen sei, bei den Unterthanen aber nichtsgerichtet werden konnte. Die Gesandten von Basel begehre» nun, nach Darstellung des Sachverhalts,möchte die Stadt Basel, als ein Ort der Eidgenossenschaft, bei ihren alten Freiheiten und Rechten sch^und ihre Unterthanen zur gütlichen Annahme des Vergleichs anhalten, oder dann sie mit Gewalt zu>»horsam zwingen. Nachdem man in Erwägung gezogen, daß es billig sei, wenn die Unterthanen ihrer Ob"l> ^zur Dekung der Reichs- und Türkensteuern und des Auskaufsgeldes behülflich sind, so wird der Handel 'dem Sinne in den Abschied genommen, daß jedes Ort beförderlichst sein Votum nach Zürich melden s" 'zugleich wird verfügt, daß die vorigen Gesandten auf den 8. December sich nochmals nach Basel vcrfi^sollen, um die Anstände beilegen zu suchen; inzwischen solle» sich beide Parteien ruhig verhalte», kThomas Hendel, Abgeordneter und Kanzler des Bischofs von Basel, klagt gegen die von Biel: 1. 'ungeachtet des auf lezter Jahrrechnung zu Baden gefaßten Beschlusses, sich nicht nur nicht in's Recht einlullwollen, sondern auch erklären, sie seien entschlossen, ihre Ansprüche hinsichtlich des Panners und der Manu! lmit Gewalt dnrchzusezen. Wenn aber Unterthanen sich solches gegen ihre rechtmäßige Obrigkeit erlaube», ^ ^sie wider alles natürliche und Völkerrecht, wider Vernunft und Billigkeit, wider den kaiserlichen und cidg^fischen Landfrieden sich auflehnen, wenn sie in ihren eigenen Sachen keinen andern Richter als sicherkennen wollen und Gewalt dem Recht vorziehen, so sei wohl zu ermessen, daß die Eidgenossen daranGefallen haben werden; er begehre, daß man die von Biel anhalte, das Recht anzunehmen, undganzen Handel vertrauensvoll den Eidgenossen anHeim. Sollten aber die Bieler wider allesTätlichkeiten beginnen, so werde dann der Bischof Gewalt mit Gewalt abtreiben, lehne aber zum Vorcu^ ^daraus entspringenden Folgen von sich ab. 2. Vorenthalten sie dem Bischof dieses Jahr den im Zwing ^Bann der Stadt Biel gelegenen Weinzehntcn, Tschärris genannt, wodurch sie ihren LandeSfürsten und
dem Bischof zu restituiren und in Zukunft sich solcher strafbarer Handlungen gegen ihn zu enthalten. 3. H"
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lichen Herrn berauben; er begehre, daß man den ainvesenden Gesandten von Biel anbefehle, diesen
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sie seinen Meyer von Büderich (Pery), Claude Bissire, ohne Vorwissen des ObcramtmannS, der in h°hc"nieder» Gerichte» zu Biel in des Bischofs Namen de» Stab führe, nnter dem Vorgebe», daß erMutter GotteS gelästert habe, verhaftet und Wider ihn den peinlichen Proccß eingeleitet, obschon das