November 1531. 271
Peter Krumenstol, des Raths. Solothurn. HanS Jakob vom Staal, Stadtschreiber. Schaff-°"se». Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, Statthalter und des Raths. Appenzell.Sannes von Heimen, alt-Landammann.
Wegen der eingetretenen Theurung im Herzogthnm Biayland und in den cnnetbirgischen Bogteien""ten die drei Länder die Ausschreibung gegenwärtiger Tagsazung verlangt. Es eröffnen nun die Gesandten^ Zlirich, daß inzwischen eine Zuschrift des spanischen Ambassadors eingegangen sei, worin derselbe den^chpaß für Korn und Getreide durch die Eidgenossenschaft begehre, und eine andere von den Biindnern.Anhörung beider Zuschriften und eines miindlichen Vortrags des Ambassadors wird lezterm erwidert,^w> ^ Versicherung geben könne, daß das in das Herzogthnm Moyland einzuführende Korn an
gekauft werde, wo die Eidgenossen ihren Bedarf nicht selbst beziehen, so könne man auf sein Begehreneintreten, er möge also vorerst darüber berichten. I». Um den Wucher und Fürkauf abzuschaffen undnoch größern Theurung vorzubeugen, wird beschlossen, jedes Ort soll Vollmacht haben, angemessene^Verordnungen zu erlassen und deren Übertreter nach Gebühr zu strafen. Diese Weisung wird auch allen. Vögte« und den zugewandten Orten ertheilt, damit auch sie das Angemessene verfügen. Basel hat beiStrafe von 2 Mark Silber verordnet, daß ein Bürger wöchentlich nicht mehr als vier Säke Korn in° Haushaltung kaufen dürfe, r. Der spanisch-mayländische Ambassador eröffnet: > Vor einigen Monaten^ Aschen he« xil Orten und dem Herzogthum Moyland zu Austreibung nnd Ausrottung der Banditen,° !'ch «« Gränzen beider Gebiete aufhalten, eine Übereinkunft getroffen und mit deren Vollziehungi>az Jmhof beauftragt worden; der Landvogt zn Lanis habe dann eine Bande dieser Leute bis auf
^ Gebiet des Herzogthnms verfolgt und deren Anführer Camill Lampugnano getödtet; seither aber sei Lanis^ ei» Zufluchtsort dieser Leute, die in das Herzogthum Streifzüge machen, dort brandschazcn nnd
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^uitleute dazu anhalten, den erhaltenen Befehlen besser als bisher nachzukommen; er müsse dabei erklären,
die ^ daher, man möchte die nöthigen Vorkehrungen gegen dieses Treiben treffen und namentlich
' wenn solchen Leuten fernerhin Untcrschlanf auf der Eidgenossen Gebiet gegeben würde, man genöthigt^^.""^rn Gebiet sechs Meilen weit betreten, jedoch unbeschadet der beidseitigen Freiheiten. Dieses soll alle
^ ^hre erneuert werden. «I. Der spanische Ambassador führt fcrncrs Beschwerde gegen Burgermeisterbo»
Rath der Stadt Basel, daß diese auf das Begehren des Herr» von Sillery, Ambassadors des Fürsten
' Üe sollen sogleich die Räuber nnd Banditen aus der Landschaft vertreiben; dabei dürfe jede Partei
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^ ^carn, den Vincentius, Secretär des Commcnthnrs (in einigen Exemplare» „Gubernators") de Dion, in^haft ^ hje Erwartung aus, Basel werde den Genannten freilassen nnd an einen sichern
^ gleite». Basel erwidert, der französische Ambassador habe die Verhaftung dieses aus Italien kommendenbegehrt, es aber habe das nicht zugestanden, sondern ihn lediglich „zum Rechten verarrcstiren"ZUemanden das Recht abschlage. Den in dieser Sache an Herrn von Sillery Abgeordneten^ M ex. Obschon er Ursache hätte, sich über Vcrlezung des ewigen Friedens zu beschweren, indem dieFeinden Frankreichs den Durchpaß durch ihr Gebiet gestatte», so babe er dieses doch nicht. wolle,ja yer König habe, obgleich seinen Untcrthancn vielerlei Unbilligkeiten in der Grafschaft Burgunddennoch allen seinen Gnbernatorcn anbefohlen, nichts gegen die Neutralität derselben vorzunehmen;Erbiete sich^ genügende Versicherung zu geben, daß in Zukunft Niemanden, weder in der Eidgenossenschaft