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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 15S1.

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Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenheitcn!

Vier ciiiictb. Vogt. iiberl>. I» Art. 16. Allst. Vcrwaltnnstssachcn.

^»isMoiidris. ,1. Art. 5. Kammcrrcchnungcn.

randvvsttci Lauts. ». Art. 147. Justizsachcn. «. Art. 150. Justizsachcn.

«e. 209. Straßen und Brillen. >» . 151. Justizsachen.

148. Justizsachcn. I- 45. Beamte.

I'. 149. Justizsachcn.

^ und zx aus dem Solothurncr Exemplar, I» und i aus dem Schafshauscr Exemplar.

177.

Conferenz von sechs Orten.

Ilri. 1591, 2tt. Auni (sMittwoch vors Petri und Pauli).

t'andesarchlv Schwy».

Gesandte: Lucern. NiklauS Krus, des Raths und alt-Landvogt zu Lauis. Uri. Walther Jmhof,^"dannnann; Ambrosius Püntiner, Ritter, alt-Landainmann; Hans Jakob Troger, Ritter, alt-Landammann;

Martin Schick »nd Marx Stadler, beide des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; RudolfRitter, alt-Laudaimnann und Pannerhcrr. Untcrwaldcn. Balthasar Rohrer, Sekelmeister, vonbchstlden; Melchior Lussi, lliitter, alt-Landanunann, von Nidwaldcn. Zng. Jakob Halter, alt-Sekelmeister^ des Raths. GlarnS. Fridolin Httssi, Ritter, alt-Landvogt zu Baden.

^ Auf Begehren der beiden Obersten und gemeinen Hauptleute, welche leztes Jahr in der katholischenArsten Dienst in Frankreich gewesen, wird dieser Tag abgehalten. Ihre Ansprache an den päpstlichen Stuhl^ siRfthalb Monate Sold begründen sie damit, daß das Versprechen ihnen vom Grafen von Porzia, imHainennd «us Auftrag des Cardinals Gaetano (Cajetano), Legaten Sixtus V., gemacht worden, ferner'"H einen Brief des Herzogs von Mayenne, in welchem er die Wahrheit dieses Versprechens bezeugt. Sie°gen Briefe dieses Herzogs vor an den Commcnthnr de Diou, seinen Gesandten bei dem heil,

ater Gregor XIV., durch welche ihm anbefohlen wird, dem Papst zn bezeugen, daß die Obersten »nd Hauptleute die^'gegebene Zeit gedient haben und daß ihnen das Versprechen, sie sollen unter der Verbindlichkeit des heil.

»hls dienen, gegeben worden. Sie beweisen ferner durch eine» auf einem fünförtischen Tag zu Lucern^liklegten Brief des Cardinals Mout die Zusage, daß der Papst jeden Monat 100,000 Kronen an die./"Moste,, beisteuern werde, auf welche Versprechen hin die Regimenter aufgebrochen seien. Sie erbieten'H, obiges rechtlich zu beweisen, sowie auch, daß einer der Obersten seine gewöhnliche Pflicht in die Hand^ Grafen von Porzia gelobt habe. Sie erinnern daran, daß ihre Bevollmächtigten in Gesellschaft der Ge-tcn der katholischen Orte zur Auswirkung der Zahlungen nach Rom gereisct, aber uuverrichtctcr Dinge^'kgekehrt seien. Sie bitten, man möchte bei dem Repräsentanten des hl. Stuhls sich nachdriiklich für sie^»dcn, ihn, verdenten, nicht abzureisen, bevor die Sache in Ordnung sei, und den Proceß nach Formchtcusnd dieser Landen Gewohnheit an die Hand nehmen. In seinem schriftlich vorgelegten Vortragechirt Cajetano gegen dieses nngewöhnlichc Verfahren und schlägt vor, daß zwei Hauptlcutc, mit allen)'geu Schriften versehen, mit ihm nach Rom reisen, damit sie seine Wohlmeinnng in diesem Geschäft erkennenstattfindenden Verhandlungen beiwohnen. Da nun die Gesandten die ausdrükliche Instruction haben,