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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1591.

ihm und Abraham Mlisli' (Decan Musculus) stattgehabte» Religiousgesprächs geantwortet werden s»^'damit der Kirche und der Obrigkeiten, sowie der Theologen Ehre und Reputation gewahrt werde. Vorerstwird der Gelehrten von Zürichwolbedachtes Bedencken", sodann eine von Musculus und Jezler abgefaßtWiderlegung der Schrift Hnbers in Gegenwart der Theologen abgelesen und beschlossen, diese sollen ei^gründliche, wahre Antwort abfassen, welche man dem Herzog von Württemberg mittheilen will, damit er de»Huber von solchen gehässigen Schriften abhalte. Endlich wird den Theologen von Wilhelm Stucki eine h'st^rische Beschreibung des bernischen Religionsgesprächs vorgelesen und darauf berathcn, wie aus diesen dre>Schriften eine einzige formulirt werden könne. Zu diesem Zweke schlagen die Theologen vor, daß man z»^den Hanpthandel erörtere und dann das bernische Colloqninm sachgetren angebe, damit Hnbers unbegründete u»dehrverlezende Klagen in sich zusammenfallen. Der Haupthandel besteht in folgenden Punkten: 1. Ob »»bernischen Religionsgespräch die Präsidenten das, was zwischen Musculus und Hnber abgehandelt morde»'dem Rath von Bern getreu referirt haben. 2. Ob man wegen Hubers trefflichen Dispntirens Besorg»'»gehabt und deßhalb die Disputation abgebrochen habe. Z. Ob die drei Theologen Schuld daran tragen, d»nach ihrer Abreise von Bern Huber von seiner Obrigkeit ans Stadt und Land verwiesen worden. 4. Ob st^daran schuldig seien, daß die IV Städte dem Huber und Andrea ein neues Colloqninm abgeschlagen habe»'In der Widerlegung und Antwort sollen obige Punkte gründlich erörtert und daneben ausgeführt werde»'woher der Unwille entstanden, was vor der Zusammenkunft in Bern schriftlich und mündlich vor dem m»und sonst sich zugetragen, was und wie von den beigezogencn drei Theologen und den Decancn daselbst ^handelt worden, was sich nach der Theologen Abreise bezüglich HuberS Bestrafung und Entlassung ohne ihr^Rath und Wissen zugetragen. Die Theologen halten dafür, daß dem Hnber in diesem Sinne befördcrgeantwortet und daß diese Antwort ans künftige Frankfurter Herbstmesse pnblicirt werden möchte, damit H» ^sich nicht rühmen könne,als hett er vns geschweigt, vnser Conscientias bekümmert vnd in alle weg ei» l>rechte fach ghabt, dodnrch vnsers glanbens gutthertzige Lent betrüebt wurden." Die politischen Gesa» ^nehmen diesen Borschlag rakervndnin, es ihren Obern anheimstellend, daran etwas zu verbessern, »»bder Vertröstung, daß die Theologen unverzüglich gnädige Resolution zu gewärtigen haben.

Die Streitschriften Hnbers, sowie die Antworte» der Theologen und der obbenannte Gcgenbcricht sind verzeichnet inHallerZ Bibliothek der Schweizergeschichte, lll. Nr. 46147i).

17«.

Jahrrcchnnng der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden Xll Orte zu

La»is 159l, 24. Zuni.

2taat«archiv vucern. >?nn«>dttg. Adlcht-d- V, 8. - t>an»o»»arN,iv Solotknr». Ablchiidbd. z». - tia»o»«areli>« Sekafflians'"' ^

Gesandte: Zürich. Hans Jakob Tencher. Bern. Bartholomä Knecht. Lnccrn. Hauptmann H»Haas. U r i. Landvogt Laurenz von Bervldingen. S ch w h z. Heinrich Heggli, Landschreiber. Unterwalb ^Hauptmann Balthasar Müller, von Obwalden. Zug. Heinrich Meyenberg. Glarns. Peter Legler. ^Hans Jakob Heideli. Freibnrg. Bogt Wilhelm Gnibach. Solothurn. Hans Jakob Hugi. Sch»Hausen. Hans Konrad Gottfried. Alle des Raths.