März 15.91. 251
f'terwalden. Johann Nvßacher, Landammann, von Obwalden; Johannes Waser, Ritter, LandammannPannerherr, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Beat Zurlaul.cn, alt-Ammann. Glarus. Jost Tschudi,^»dammann. Basel. Remigius Fäsch; Melchior Hornlocher, beide des Raths. Freiburg. Hans Meyer,^rgermcister, des Raths. Solothnrn. Hans Jalvb vom Staal, Stadtschreiber. Schaffhausen. HansConrad Meyer, Burgermeister; Georg Mäder, Zunftmeister und des Raths. Appenzell. Johannes vonH°>Men, Landammann.
k Glarus hat schriftlich die Anzeige gemacht, daß die auf lezter Tagsaznng von den XI Orten vor-geschlagenen Mediativnsartikcl in Betreff der Anstände zwischen Schwyz und Glarus über die Bogtei Windcgg»»d Gaster vor dem dreifachen Landrath angenvinincn worden seien. Schwyz hingegen eröffnet, daß der drei-^ehe Landrath die Artikel nicht habe annehmen können und daß man die Angelegenheit vor die ganze LandS-g^Meinde bringen werde. Glarns bedauert dieses Aufschieben und bittet die Eidgenossen um Beförderung der^"chc. Daher wird Schwyz ersucht, der Ruhe und Einigkeit zu lieb die Artikel anzunehmen und seine Antwortförderlichst nach Zürich zu melden. I». Die Anzeige Uri's, daß der Zoll über den St. Gotthard um 2 oderg Kronen erhöht worden sei, wird Luccrn in den Abschied gegeben, r. (S. u. Thurgau). «I. Basel legt eine"^führliche Verantwortnngsschrift vor gegen die Beschwerden des spanischen Ambassadors. Auch langt einschreiben des Herrn von Sancy vom 14. Februar an die XIII Orte ein, worin er berichtet, daß er zu jenemder ans seinen Befehl geschehe» sei, volle Befngniß gehabt habe, indem der König von Spanien^ankreichs offener Feind sei und dieses Land ans alle Weise schädige; übrigens sei die Wegnahme der Gelder"»d Briefe nicht ans eidgenössischem Gebiete geschehen, »m ja die Eidgenossen nicht in die Sache zu verwickeln,so wenig sei den Personen ein Leid dabei angcthan worden. Diese Zuschriften werden in den Abschied^Miiinien und dein spanischen Ambassador abschriftlich mitgetheilt. v. Hans Bavier, alt-Bnrgermeister zufr, führt Beschwerde vor den Gesandten der fünf Orte Zürich, Luccrn, Uri, Unterwaldc» und Zug, daßfvyz „,,d Glarus sich beigehen lassen, bündnerischcn Kanfleutcn ihr Korn zu Wesen wegzunehmen. DaraufWidern die Gesandten von Schwyz und GlarnS instrnctionsgcmäß: Ihre Obern haben zur Verhütung vonfurung strenge Verordnungen gegen den Fürkanf erlassen, haben ans den Bericht, daß Kornhändler aus^uden auf den Märkten zu Zürich und anderswo Kor» in Masse aufkaufen und sogar außer Land führen,Bünden eine Warnung erlasse», solches nicht zu dulden, und gleichzeitig die Verordnung erneuert, daß jedemuud wöchentlich nur sechs „Ledincn" Korn verabfolgt werden dürfen, indem das für deren Bedürfniß^»iigend sei, und daß die Kornhändler bei der Durchfahrt zu Wesen dem Landvogt daselbst schwören sollen,f das mitgeführte .Korn nur für die betreffende Landschaft bestimmt sei. Sic seien überzeugt, daß sie durchUlse Verordnungen nichts Unrechtes gcthan haben, t In die Angelegenheit zwischen Genf und Savvycn^l'u man jezt nicht eintreten, weil die Gesandten Savoyens nicht zugegen sind. ES wird deßhalb dielffnnng'Genfs, daß es sich stets bestrebt habe, mit Savoyen im Frieden zu leben, und daß eS den Krieg'Ur aus Nothwehr geführt habe, um so mehr in den Abschied genommen, als man wenig Hoffnung hegt, in^ Sache etwas Ersprießliches thun zu können, nachdem die Genfer, entgegen der Eidgenossen Begehren, dieuffen niederzulegen, inzwischen einige Dörfer in Savoyen geplündert und verbrannt haben, ßx. Die Gesandtenll Bern bedauern, daß ihre dem König von Frankreich bewilligten Knechte an dessen Zug gegen Savoyeng^l genommen haben; wenn Bern dieses hätte vermuthen können, so hätte es die Knechte zn Hause behalten.^ lk'ch hat de,,, König von Frankreich ebenfalls ein Fähnchen Knechte bewilligt, jedoch mit dem bestimmten