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October 1590.
zu bcrathen. Da jedoch verlautet, daß der neue Papst schon gestorben sei, so wird für besser erachtet, dieSache zu verschieben, bis wieder ein Papst erwählt sein wird. I». (S. u. Baden), r. Da beunruhigetGerüchte verbreitet werden, daß durch den Nuntius die Bezahlung der Anforderungen an Frankreich verhindertwerde u. A. m., so wird jedem Ort aufgetragen, die Verbreiter solcher Gerüchte zu bestrafen. «I. Es so>^Maßregeln getroffen werden, damit jene, welche zum Vortheil des calvinischen Königs von Navarra und desfi"Anhanges und zum Nachtheil des katholischen Glaubens nuwahrhafte Dinge ausstreuen, bestraft werden-v. (S. u. Thurgau). I Mau hat nichts dagegen, daß der Landvogt zu Baden beim österreichischen StattHalter zu Rheinfelden sich bezüglich des auf österreichischem Gebiet liegenden Gutes der vertriebenen M>iht°hauser verwende, wie auf leztem Tage zu Baden bewilligt worden ist. Über deren andere Begehre» aberkann man gegenwärtig nicht eintreten. 15. Die Ausfälle des luccrnischen Gesandten gegen einige Gesandte dervier andern Orte in Betreff des Genferhandels werden in Güte ausgeglichen. I». Dem Landvogt von Bad^wird geschrieben, er soll sich beim österreichischen Statthalter zu Rheinfelden dahin verwenden, daß nicht Fürka"!zu Gunsten der Genfer gestattet werde. I. (S. n. Vier ennctbirg. Vogt, überh.). It. Die VerantwortungUri's über das Gerücht, als handeln die Urncr auf den Märkten zu Luceru wider dasige Kornmarktsorduuug'wird in den Abschied genommen. I. Abermals wird der Wunsch angeregt, daß der Papst eine Geldsumme Z"Mayland hinterlegen möchte für den Fall, daß die katholischen Orte in Noth gerathen sollten.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten:
Q. Art. 575. Stifte und Klöster.
Art. 15!!. Gotteshäuser.
> Art. 148. Gctrcidebezug.
I5.t.
Konferenz von Zürich, Schwyz und Glarus.
Hlapperswyl. 1590, 10. chctover (Mittwoch den lezten Sept. a. K.).
t!ande«ar«i,w <«Nar>>».
Gesandte: Zürich. Pannerherr Keller; Schultheiß Großmann. Schwyz. LandammannGlarus. Meinrad Tschudi, Statthalter. .
». Da an den Zollstätten ober- und unterhalb Rapperswyl der Vcltlinerwein verzollt werden mußman es billig findet, daß der Stadt Rapperswyl der Zoll vom Veltliner eben so gut wie von den a»b^transitireuden Waaren gebühre, so wird ihr auf Ratification hin bewilligt, fortan vom Eimer Veltliner 8oder 1 Kreuzer Zoll zu beziehen, dagegen soll ihre Ansprache auf den Zoll vom bisher unverzollt dMgeführten Veltliner aufgehoben sei». I». Den Vorschlag, daß man den Schiffmeistcrn des Oberwassers'den Lohn für die Fuhr des Veltliners ebenso wie von den andern Waaren taxiren möchte, läßt man auf d^Bericht hin, daß dieselben ihren gebührenden Lohn bereits beziehen, auf sich beruhen. Sich berufend "die Thcurung und daß sie die Seile und anderes zur Schifffahrt Gehörendes jezt höher bezahlen müsse" "bisher, begehren die Schiffmcister Verbesserung ihres Lohns. Da aber Adrian Zicgler, Factor ge""'^fremden Kaufleute und Gutfertiger in Zürich, gegen diese Lohnerhöhung auftritt, vermeldend, daß die Kaufl^andere Straßen einschlagen würden, wodurch den drei Obrigkeiten an ihren Zöllen und Geleiten u»d
Landgrafschaft Thurgau.Grafschaft Baden.
Vier ennctb. Vogt, iidcrh.