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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Februar 1S90. 203

!wien zu Schuls zusammen komme» und die Anstände auf gütlichem Wege beilegen sollten. Daher wird anBiindner geschrieben, sie sollen berichten, ob sie ihre Einwilligung dazu geben, und ihre Antwort zu Händenübrigen Orte nach Zürich schikcn, damit man dem Erzherzog antworten könne. I». Der französische Ge-sandte, Herr von Sillery, trägt vor: Der König wünsche, daß die Eidgenossen in dein guten Willen verharren,sie stets gegen die Könige von Frankreich gezeigt haben, und daß sie sich darin von seinen Feinden'"cht abwendig machen lassen; in dieser Hinsicht baue er ans ihre Porsicht und ihren rechtlichen Sinn. ESbekannt, daß die Intentionen des Königs von Spanien mit denen der Franzosen nicht übereinstimmen; diel!»ten Franzosen wünschen Ruhe und Frieden. Er hoffe, die Eidgenossen werden wohl bedenken, daß Frankreichs^rderben auch ihnen Schaden und Unglük bringen würde. Wenn der Himmel fortfahre, den König wie bisherbegünstigen, so werden auch die Eidgenossen Gelegenheit haben, seinen guten Willen erkennen zu lernen;^as sei sein innigster Wunsch. Nach gebührender Verdankung wird dieser Vortrag in den Abschied genommen. —Herr von Sillery berichtet weiter, daß Oberst Gallati dem König treu gedient und daß er ihn mit seinemRegiment entlassen habe, ohne daß eine Heimbernfnng nöthig gewesen. (Die V Orte begehren diesen Artikelin ihren Abschied, wollen sich des Königs von Navarra in nichts annehmen und stimmen nicht dazu, daßHerrn von Sillery gedankt werde). «. (S. n. Thnrgan). «I. Wilhelm von Mentlen von Uri eröffnet als^blicsandter des spanischen Ambassadors dclla Croce vor den Gesandten der XIII Orte: Er habe schon ansteztem Tage berichtet, wie durch die Reuter, welche Herr von Sancy im Namen deS Fürsten von Bcarn,welcher sich König von Navarra nennen lasse, in die Landschaft Basel geführt, dem Herzog von Parma gehörigebelade»? Manlthiere angehalten worden seien. Seither habe er zu Basel die weggenommenen Sachen zurük-""''langt und habe cö nur der Redlichkeit des Landvogts von Homburg zu verdanken, dem der Herr von Sancy2ü<>l) Kronen angeboten, daß von Sancy nicht Alles mit sich fortgeschleppt habe. Nun müsse er, da man ihm'"cht Alles znrükstcllen wolle, nochmals Klage führen darüber, daß Basel solche offene Straßcnräuberei nicht""r nicht strafe, sondern sogar in der Stadt dulde, und begehren, Basel anzubefehlen, daß es den Herrn von^ancy dazu anhalte, alles Weggenommene wieder znrükznstcllen, oder daß Basel den Schaden erscze, weil dieVhc>t ans seinem Gebiete geschehen; er wäre sonst gcnöthiget, dem König darüber zu berichten, hoffe indes; auf^'"sprechnng. Dieser Vortrag wird in den Abschied genommen, v. Abgeordnete des Erzherzogs FerdinandÖsterreich (Ulrich Diebold von Schauenburg, Hans Ludwig von Hcidcek, Schultheiß zu WaldShnt, undl"d>vig Eggs, Amtmann zu Nheinfelden) eröffnen unter Überreichung ihrer Crcditive: ES habe der ErzherzogBefremden vernommen, daß man ihn sowohl als seinen Sohn, den Cardinal Andreas von Österreich,'schof von Cvnstanz und Gnbernator der vordcrösterrcichischen Lande, im Verdacht habe, als hätten sie vonjüngst erfolgten Überfall ans Lothringen Kenntnis; gehabt und denselben sogar begünstiget; sie könnten'"'länglich darthun, daß sie daran nnschnldig seien, ja daß ihnen dieser Vorfall sehr leid sei, indem ihre Vor-lüde dadurch selbst Schaden erlitten haben. Sie bitten, sie von diesem Perdacht zu entlasten. Wenn die> "''reichische Regierung jüngst dem Herrn von Sancy und dessen Truppen den Durchpaß bewilliget und darüber"''l ihm einen Vertrag abgeschlossen habe, so sei das nur geschehen, m» größer» Schaden von ihren UntcrthanenKlwenden und weil sie Frankreich gegenüber sich neutral zu verhalte» gewünscht; da nun aber jener plözlichohne vorherige Anzeige, wozn er doch verpflichtet gewesen, in ihr Land gezogen, haben sie keinen Wider-"d mehr leisten können, und weil dessen Kricgövolk gegen Land und Leute übel gehauset und Mord" Raub verübt, so halten sie, um Ähnliches zu verhüten, für das beste Mittel, wenn die Eidgenossen