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September 1589.
»». Veranlassung dieses Tages war die Frage iibcr Erneuerung des Bundes mit den« Obern Bund >»Churwalden. Nach allseitiger Berathung, nach Verlesung der Artikel, die man den Biindnern auf den» Tagezu Luccrn am 22. Januar 1585 vorgeschlagen, und nach Anhörung der Bitte des päpstlichen Nuntius, de»Katholiken alldort behiilflich zu sein, auf daß sie bei ihrem Glauben und alten Herkommen, wie man ih»e»zugesichert, bleiben können, wird beschlossen, es soll Uri de» bewußten vertrauten Katholiken daselbst bcnan»^Artikel zusenden und sich erkundigen, ob nun etwas daselbst zu erreichen sei; findet Uri es dann fiir nötlMso soll es noch vor dem Tag zu Jlanz einen Vörtischcn Tag ausschreiben. Dem Nuntius wird fiir se>^Ermahnung gedankt und alles Gute zugesichert. I». Dem Gubcrnator zu Moyland wird seine Zuschrift ve»dankt. In dieser Zuschrift aus Monza vom Iti. August meldet er, daß der König von Spanien den kath»tischen Orten fiir ihr treues Festhalten am katholischen Glanben danke, daß er sie in vorfallenden Sache» »'^all' seiner Macht nnterstüzen und daß nächstens die Ausbezahlnng der Pensionen erfolgen werde, r. (S-Baden). ,1. In Betreff des Slreithandcls zwischen dem Coinmenthur zu Leuggern und dein Con»ne»th^Philipp Ricdcsel wird beschlossen, sich fiir den erster« nochmals zu verwenden. Ein Vortrag des Abts >l»Clcrmont, Gesandten des Herzogs du Maine und der vereinigten katholischen Stände in Frankreich, enthalt!'»die Anzeige von der Succession des Cardinals von Bourbon auf den durch das am 1. August erfolgte Able^des Königs erledigten französischen Thron und abermalige Vertröstungen bezüglich der ausstehenden Zahlung^'wird in den Abschied genommen, t Nidwaldcn führt Beschwerde darüber, daß der Gesandte von Zürichder Jahrrcchnnng zu Biggarns seinen Gesandten wegen entfernter Verwandtschaft mit dem Landvogt imthal ausgestellt habe, während doch der zürcherische Gesandte bei Bcnrthcilung seines eigenen Bruders ges»f^sei. Die Beschwerde wird ml rvtoroinlum genommen. Mahnung an Bezahlung der .9 Kronen für F»»^und Wappen in's hl. Kreuz iin Entlebuch. I». Uri wird erinnert, sein Fenster und Wappen iu der Wirths^zum Falken in Lucern mit 3 Kronen zu bezahlen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhcitcn!
Grafschaft Baden. r Art. I8Y. Lokales.
>». Der Inhalt des Schreibens aus dem Schwyzcrcxemplar.
mt.
Vortrag der Gesandten von Zürich, Basel und Schaffhausen vor Rath und Bürger zu Bern,
erfolgter Antwort.
' Sern. ,589, 2K. September (1«. a. K.).
Staatsarchiv Brr« InsmicUmxnbiich I.. T.
Gesandte: Nicht angegeben.
Nach Vermeidung ihrer Herren und Obern freundlichen Grußes und Erbietung aller Dienstbcreitwill^tragen die Gesandten vor, wie zur Kenntniß ihrer Obern gelangt sei, daß bei Abzug des Berner