August 1589. 175
Fähnchen wird fiir rathsaiu erachtet, daß Lncern in der V Orte Namen an den Herzog schreibe, es seien dieFähnchen als Besazung in die Festungen begehrt und bewilligt worden; die Anschuldigung Zürichs, als^>i diese Knechte wider Bern gebraucht worden, sei auf dem Tage zu Baden widerlegt worden, daher könneeinstweilen nichts Anderes thnn, als bei der gegebenen Antwort verbleiben. I». Schwyz eröffnet, GrafLudwig von Sulz habe sich verschiedener Bcdrüknngcn gegen die GotteShanSleute der Propste! zu^ Gerold, welche „ein Glied" des Klosters zu Einsiedeln sei, schuldig gemacht; mehrfache mündliche und^iftliche Neclamationen haben keinen Erfolg gehabt und znlezt habe der Graf das Recht vor den Kaiser^geschlagen, wozu man sich habe verstehen wollen; nichts destowenigcr habe er nun einige der Propste!""gehörende Personen ins Gefängnis; gelegt. Da nun die Sache keinen länger» Verzug erleiden dürfe, sobitte Schwyz um Rath und Hülfe. Lucer» wird daher beauftragt, in der übrigen vier Orte Namen an den^fen j„ frenndlichcm, aber doch ernstem Tone zu schreiben, er möchte beim Ncchtsbvt verbleiben und"tischen keine Thätlichkeitc» vornehmen, r. (S. n. Baden). «I. (S. n. Thurgau). « . Die getroffene.^brednng in Betreff des Bnndesschwnrs mit Wallis, nämlich am 10. (raetn 4.) September zu Uri sich^»finden, wird in Kraft belassen, t'. Der Gotteshansbnnd will sich in eine Erncnernng des Bnndesschwnrs^süveilen nicht einlassen, dagegen hat der Obere Bund den Tag für Erneuerung des Bundes ans den" Srpteinber angesczt mit der Bemerkung, daß er gern sähe, wenn Glarus auch mitstimmcn würde. Wird^ ^tarnmlimi genommen. Der spanische Gesandte, Pompejns dclla Croce, spricht die Erwartung ans,» Man ihn, Anzeige mache, wenn man de» Bnndcsschwnr mit dem Obern Bund erneuern »verde, „wyll man^ i »iit Fr Majestät verpündt von wägen des Herzvgthumb Meylandts"; denn die Bündner dürfen sich mitFürsten, Herrn oder einer Gemeinde in ei» Bündnis; einlassen, das dem Herzogthum »achtheilig wäre.
Man sehe auch in, Abschnitte Herrschaslsangelegeuhelten:
^"dlirlisschaft Thurau», ,>. Art. Ui. Justizsachcn.
^lschaft ^ Itt-t. Kirchliches und Glaubenssachen.
I««».
Cvnfercnz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.
Arunnen. 158i), nach 21. August.
H "^cu bestinibten Tag gan Brunnen vns I Ordten des Probsts von Ablesch will im (man) den Tag bcsuochen mit demy "ut den übrigen Ordte» zuthun und zlassen. Ist Landtaminann Waaser Volt vnd Jacob an, Baumen auch mit Jme^ "ct.» (Rathschlag im Nidmaldner Rüthe- »nd Landleutengrotoko» vom 21. August 1589). — Der Abschied sehlt.