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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August I5M,

Landammann; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann und Pciuuerherr, von Nidwaldeu. Zug. GotthardSchinid, Amman».

». Zuerst nehmen die vier andern Orte die Beschwerde- und Antwortschriften Nid- und Obwaldens i»deren Streithandel in Berathnng. Nach reiflicher Überlegung wird den Parteien das Project zu einem Ver-trage in den Abschied gegeben, welcher von diesen verdankt wird. Beilage 5. I». Lucern macht Anzug, ^werde das Gerücht ausgestreut, als ob es den Hugenotten, dem König von Navarra und den Andern, welcheden Krieg gegen die Katholiken in Frankreich führe», besseres Glük wünsche als den katholischen Waffe»-ferner, daß es mit den katholischen Eidgenossen in französischen Diensten schlimm stehe. Durch solche Rede»werde das Poll aufgeregt, weßhalb Lncern die Verbreitung solcher Gerüchte bei strenger Strafe verboten ha^'Es bitte nun, man möchte dieses in den Abschied nehme» und ähnliche Verbote erlassen, e. Herr von Prcsstl-Gesandter des Herzogs von Savoyen, macht im Namen seines Fürsten freundschaftliche Anerbictnngen. ^wird ihm dafür gedankt und sein Vortrag in den Abschied genommen. «I. ES wird beschlossen, Jene »ichlanzuhören, welche von Ort zu Ort herumziehen, um Stimmen für sich zn gewinnen, dabei aber die Stimme"von beiden Obrigkeiten zn Ob- und Nidwalden nicht auflegen, v. Dem alt-Statthalter z» Lanis, H»»^Jakob Rovia, wird ein Verwendnngsschreiben an den Landvogt daselbst crtheilt; ein anderes dem An»»»»"Schinid von Zug und dem Kaspar Hegglin von Meyenberg an den Landschreiber in den Freien Ämter»'t. Es soll jedes Ort sich entschließen, was man in Betreff der Vorräthe und der Verwaltung in den Klöster»bei den übrigen regierenden Orten vorbringen wolle, jx. Zum BundeSschwnr mit Wallis soll jedes Ort a»!den 4. September zwei Gesandte nach Uri senden. I». Da der Tag für Erneuerung des Bundes mit de»'Obern Granen Bund auf den 10. August alten Kal. nach Jlanz angesezt worden ist, so soll llri, sobald e§den Bescheid ans Bünden erhalten haben wird, -davon an die andern Orte Mittheilung machen. I. Soloth»'"wird für den zu Baden gehaltenen Vortrag gedankt, (S. u. Thnrgau). I. (S. n. Engelberg).

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschasts- und Schirmortsangclegcnheiten:

Landgrasschast Thnrgau. Art. 560. Stifte und Klöster.

Schirmvogtci Engelberg. > Art. 51.

Confcrenz der V katholischen Orte.

Hersau. 158S, 1t». August (Mittwoch nach Mariä Himmelfahrt).

Staatsarchiv Luerr». Allg, Abschiede llll». WS.

Gesandte: Lncern. Landvogt Krus; Stadtfähnrich Krepsinger. Uri. Hauptmann Peter Jauch! ^Köster" (Euster). Schwyz. Landammann Schorns, Ritter; Ammann Neding. Unterwalden. La»d»^Jöri, von Obwalden; Ammann Waser, von Nidwalde». Zug. Hauptmann Elsinger.

Unter Bezugnahme auf den vom Gesandten des Herzogs von Savoyen auf leztem Tage zugehaltenen Vortrag und in Folge des Schreibens der in savvyischen Diensten befindlichen Hauptleutc der st"