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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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163
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Juni 1589. 1K3

Dberried, Pan»erherr;Rvmius" (Remigius) Fäsch, beide des Raths. Frcibnrg. Ha»S von Lauten,^"aniit Heid, Ritter, Schultheiß; Hans Meyer, Bürgermeister und des Raths. Solothnrn. Hans Jakob«taal, Stadtschreiber. Schaffhausen. Haus Kvnrad Meyer, Bürgermeister,' Dietegcu von Wildcn-genannt Ningk, Bürgermeister. Appenzell. Johannes von Heimen, Landammann.

(S. u. Freie Ämter). I» und (S. u. Sargans). «I und v. (S. n. Baden), t. (S. n. Lug-garns). Johann Anton Oleßy, bischöflicher Kämmerer und Lchcnvogt, überbringt ein vom 1(>. Juni^atirtes Schreiben des Bischofs von Comv, Fclicianns Ningnarda, an die XIII Orte der Eidgenossenschaft,^ari» die Anzeige macht, daß er von dem Bisthnm Comv Bcsiz genommen habe, die Eidgenossen gntcrachbarsthaft versichert und den Wunsch ausdrillt, daß man ihm in der Ausübung weder der geistlichen noch^ weltlichen Jurisdiction hindernd in den Weg treten und die Einkünfte ab seinen in der Eidgenossenschaft6^genen Gütern verabfolgen lassen »verde. Wird unter Berdankung in den Abschied genommen. FernerÖffnet derselbe Gesandte, daß der Landvogt zu Lanis dem Bischof beim Bezug seiner aus der Landschaftfließenden Einkünfte Schwierigkeiten mache und das Placet prätendire, endlich, daß der neue Bischof^wciß päpstliche» Beschlusses alle bischöflichen Lehen wieder erneuern »volle. Nach Berlesnng einer Zuschrift^ ^andvogts von Lanis, Lorenz von Beroldingen von Uri, <i. <1. 22. Juni, worin er sich gegen allfällige"schnldignngcn des bischöflichen Gesandten rechtfertigt, wird dieß Alles in den Abschied genommen. I». (S. n.""'ö). i. Thurgau). k. (S. u. Baden). I und in. (S. u. Mainthal), n. (S. u. Rhcinthal).^ ' Die Kauflente Schobinger und Spindler in St. Gallen bcsizen von» Herzog von Savoycn ein sicheres Geleit," He'rzogthnm frei handeln und wandeln zu dürfen. Weil sie min besorgen, es möchten Nencrnngcn gegen sie^chcht »verde», so bitten sie, die mit Savoyen verbündeten Orte »vollen sich im gegebenen Falle ihrer annehnien.'^wzubrmg»m. >». Die Gesandten der V katholischen Orte machen Anzug, es seien früher Mandate erlassen^»de», daß Keiner ohne Erlanbniß seiner Obrigkeit in fremde Dienste ziehen dürfe; trozden» seien vor zwei^Men xjx Menge a»S de,,» Thurgau öffentlich geworben worden und weggezogen, ohne daß der Land-^lZt dagegen eingeschritten sei; als man aber jüngst einige Fähnchen in Frankreich und Savoyen habe ergänzensollen, h^be es der gegenwärtige Landvogt bei hoher Strafe verboten; sie, die V Orte, seien jedoch derbcht, daß den» Landvogt die Befngniß nicht zustehe, eigenmächtig etwas zu verbieten, »vaS die Mehrheit der^ erlaube; sie müsse»» diese Anzeige an Zürich machen, damit ii» Zukunft nicht ein Ort etwas verbiete,K> die Mehrheit die Erlanbniß gegeben habe. Darauf rechtfertigt sich der Landvogt, daß er jene Mandate^recht erhalten habe, »veil ihn» keine Anzeige zugeloininen sei, daß sie aufgehoben seien. Zürich seinerseitswrkt, es glaube, daß der Landvvgt sich geuügend verantwortet habe; es halte übrigens dafür, daß Mandate,^ W auf Tagsaznngen von de» regierenden Orten gemeinsam bcrathen »verde»», mir durch gemeinsame. ^1»»g nicht einseitig von einer Mehrheit wieder aufgehoben werden können, denn sonst »väre ja^ wich offenbar in» Nachtheil. (S. n. Rheinthal), i. Der französische Gesandte, Herr von Sillery,Amtt gor ^ Gesandten der XIII Orte: Des Königs Angelegenheiten haben eine glükliche Wendung^ ""»en, denn er habe in der Norniandie, in der Picardic, bei Senlis, bei ChartreS, an der Seine und"der Marne seine Feinde geschlagen; wen» er noch Orleans eingenommen, werden sich auch Paris und diewgsten Städte des Königreichs ergeben; darum befremde es den König sehr, daß einige Orte ihm die>?, die er zu Beschirmung seiner Person und seines Ansehens begehrt, verweigert, ja daß einige selbst seinein der Empörung wider ihn nntcrstüzt habe». Der König sei durch die göttliche Borsehnng auf den