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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 15,89.

der XI Orte und auf den Wunsch der beiden Könige von Spanien und Frankreich ein Vergleich zu Standegekommen sei, geinäß welchem die Landschaft Waadt Bern für ewig zuerkannt wurde unter der Bedingung,daß Bern die auf dieser Herrschaft lastenden Schulden iibernehme. In dem nämlichen Vertrage sei auch festgesezt worden, daß beiderseits keine Festungen gegen einander erbaut oder Truppen darin erhalten werde»dürfen. Nichts destoweniger habe Savoyen Kriegsvolk an die Gränzen verlegt, wiederholte Beschwerden da-gegen von Seite Berns seien ohne Erfolg geblieben, indem der Herzog als Entschuldigung angegeben, esgeschehe dieses wegen der ans Spanien und Italien nach den Niederlanden ziehenden Truppen, auch wcge»der Unruhen in Frankreich und besonders wegen eines zu besorgenden Ausfalls der Stadt Genf. Beim Re-gierungsantritte des gegenwärtigen Herzogs habe Bern durch eine Gesandtschaft denselben ersucht, er möchtejenen Vertrag bestätigen; derselbe habe aber darauf nicht eingehen wollen, wenn Bern ihm nicht die Erklärunggebe, daß es sich der Stadt Genf in nichts annehmen wolle. Inzwischen habe man beiderseits sich frcnndlichgegen einander verhalten, die Truppen seien jedoch immer noch nicht von den Glänzen znriikgezogcn wordc»und neulich habe die Besazung von Thonon bei Nacht das Haus einer edlen Frau zu Mörses geplündert,auch werden durch savohische Agenten Umtriebe für Wiedererlangung der Stadt Lausanne gemacht. Bcr»habe von einigen derselben, die es in seine Gewalt bekommen, noch weiter gehende Pläne erfahren. Gegc"dieses Benehmen müsse Bern Klage führen und die Eidgenossen um ihren Beistand angehen, denn es sei ent-schlossen, auch seinerseits die Schlösser und Häuser zu befestigen und sicher zu stellen, wenn Savoyen sti'^Besazungen nicht zurükziehe. Nach diesem eröffnet der savohische Gesandte, Herr von Lambert, er sei voi»Herzog an den Hof zurükberufen, danke für die ihm erwiesene Freundschaft und Ehren und empfehle den »""ernannten Gesandten, Herrn von St. Urbain. Sodann erwidert die savohische Gesandtschaft schriftlichobigen Vortrag Berns: Es enthalte derselbe vorzüglich zwei Punkte, erstlich eine Beschwerde gegen Savoyc»über die an den Gränzen liegende Besazung, dann eine solche über angebliche Umtriebe. Den ersten P'»^betreffend, so seien die übrigens ganz unbedeutenden Besazungen zur Sicherheit des savohischcn Landes »>^zum Schuze von dessen Unterthanen, namentlich wegen der feindseligen Gesinnungen der Stadt Genf, noch ^belassen worden; die eingeklagten Umtriebe dagegen in Lausanne seien wohl ans anderer Ursache cntsprnnge"und der Herzog habe daran keinen Thcil. Nach Anhörung beider Parteien verlangen die Gesandten der XIOrte von den savohischcn Gesandten eine Erklärung, ob der Herzog den Vertrag von 15,91 und daS Ver-sprechen von 1.982, die Besazungen znrttkznziehen, halten wolle, indem diese Sache nnn nicht mehr Bern alle»'betreffe, sondern alle Eidgenossen und ihre Zugewandten. Die savohischcn Gesandten erwidern: Der Herzestsei stets Willens, die Verträge und Alles, was zur Erhaltung der Nnhe und Einigkeit beitrage, zu halte»-die Truppen seien nur aus Bcsorgniß wegen der Stadt Genf an die Gränzen gelegt worden, an dem Verratin Lausanne trage der Herzog keine Schuld, eine Auslieferung der bernischen Flüchtlinge sei nie verla»^worden. Bern entgegnet: Es seze in die aufrichtige Gesinnung des Herzogs keine» Zweifel, obschon wst^'daß einer der einflußreichsten Gehcimräthe desselben die Verschwörung angesponnen habe; man möge auf Bcr»^Kosten Abgeordnete nach Bern senden, damit dieselben bei den Verhören mit jenen Gefangenen, die es hi»richten lassen werde, sich überzeugen können, wie die Anschläge angelegt gewesen; es müsse übrigens nochm»^an die Eidgenossen daö Ansuchen stellen, ein getreues Aufsehen zn haben und Bern Hülfe und Beistand st"leisten. Nach langen Verhandlungen wird endlich beschlossen, an den Herzog von Savoyen ein crnst^Schreiben zn erlassen mit der Mahnung, den Vertrag von 15,94 zu halten und die Besazungen von den Grä»Z^